BU Check
BU Checkliste zur perfekten BU Versicherung
Der nachfolgende BU Check hilft Ihnen anhand von vielen Einzelfragen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschätzen und in Eigenregie zu überprüfen, ob die wichtigsten Vertragsbedingungen in Ihrem Sinne sind.
Auf dieser Seite
- Große Unterschiede zwischen den Versicherungen
- BU Check 1: Grad der Berufsunfähigkeit
- BU Check 2: Verweisungsverzicht
- BU Check 3: Konkrete Verweisung
- BU Check 4: Aktueller Beruf
- BU Check 5: Anzeigepflicht Berufswechsel und Hobby
- BU Check 6: Anzeigefrist Berufswechsel
- BU Check 7: Berufsklausel
- BU Check 8: Berufsunfähigkeit Nachprüfungsverfahren
- BU Check 9: Unverschuldete Obliegenheitsverletzung
- BU Check 10: Zeitraum BU Gesundheitsfragen
- BU Check 11: Eindeutige Gesundheitsfragen
- BU Check 12: Länge des Prognosezeitraums
- BU Check 13: Arztanordnungsklausel
- BU Check 14: Nachversicherungsgarantie
- BU Check 15: Zeitpunkt der Anerkennung
- BU Check 16: Rückwirkende Zahlung der BU Rente
- BU Check 17: Meldefrist Berufsunfähigkeitsfall
- BU Check 18: Stundung der Beiträge bis zum Leistungsentscheid
- BU Check 19: Automatische Beitragsstundung
- BU Check 20: Zinslose Beitragsstundung
- BU Check 21: Rückzahlungsverzicht geleisteter BU Renten
- BU Check 22: Berufsunfähig und gleichzeitig Pflegefall
- BU Check 23: Geltungsbereich der Berufsunfähigkeitsversicherung
- BU Check 24: Leistungsausschlüsse
- BU Check 25: Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Angestellten
- BU Check 26: Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbständigen
- BU Check 27: Beitragsanpassung nach § 163 VVG
- BU Check 28: Rentendynamik
- BU Check 29: Flexibilität Beitragsdynamik
- BU Check 30: Unterstützung bei Zahlungsproblemen
- BU Check 31: Maximale Versicherungsdauer der BU Versicherung
- BU Check 32: Wiedereingliederungshilfe
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Anbieter-Vergleich
Große Unterschiede zwischen den Versicherungen
In risikoreichen und körperlich anstrengenden Berufen wird fast jeder Zweite berufsunfähig. Umgekehrt gibt es auch Berufe, in denen nur jeder Zehnte betroffen ist.
Jede schreibt ihre eigenen Bedingungswerke. Viele Bedingungen sind bereits zu einem Standard geworden und finden sich in den meisten Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherer wieder.
Doch diese standardisierten Bedingungen sind leider kein sanftes Ruhekissen, denn ebenso viele Vertragsbedingungen werden höchst unterschiedlich gehandhabt.
Damit Ihnen im Ernstfall, also beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit, keine unliebsamen Überraschungen drohen, sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Bedingungen auseinandersetzen, die die verschiedenen Anbieter offerieren.
Erst wenn Sie sich sicher sind, was Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung alles können soll, empfehlen wir Ihnen, sich an den Preisen zu orientieren.
Hierfür können Sie den unverbindlichen Preisvergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.
BU Check 1: Grad der Berufsunfähigkeit
Im ersten Paragrafen der Versicherungsbedingungen wird in der Regel der Grad der Berufsunfähigkeit beschrieben, ab welchem eine BU Rente gezahlt wird.
Der Grad der Berufsunfähigkeit hat nichts mit dem Invaliditätsgrad oder mit dem vom Versorgungsamt zuerkannten Behinderungsgrad zu tun, sondern wird alleine von dem Versicherer bestimmt.
Die meisten Versicherer bezahlen, sobald der Versicherungsnehmer zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Es gibt jedoch auch Versicherer, die andere Schwellenwerte vorsehen und zum Beispiel erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent die volle BU Rente zahlen.
Ab einer 25-prozentigen Berufsunfähigkeit wird dann anteilig geleistet. Die Schwellenwerte kann der Versicherer selbst bestimmen, so dass verschiedene Schwellen (z.B. auch 33% / 66%) möglich sind.
Staffelung des Berufsunfähigkeitsgrads birgt Risiken: Die Staffelung hat einen (einzigen) Vorteil, denn bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 25 Prozent kann eine BU Rente gezahlt werden. Dieser Vorteil greift besonders bei Berufen, die körperlich sehr anstrengend sind und bereits bei relativ „kleinen“ Einschränkungen nicht mehr zulassen, dass Sie in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können.
Die Staffelung der Leistungen birgt allerdings die Gefahr, dass in der Regel ein höherer BU-Grad erreicht sein muss, damit die volle Leistung gewährt wird. Die 50-Prozent-Regelung ist hier weit klarer und einfacher handzuhaben.
Bitte beachten: Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bei einer 25-prozentigen Berufsunfähigkeit bereits eine BU Rente bezahlen, sind in der Regel teurer als Versicherungen, die erst ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit bezahlen.
BU Check 2: Verweisungsverzicht / Abstrakte Verweisung
Um die Bedeutung einer Verweisung und somit den Verweisungsverzicht auf eine andere Tätigkeit richtig einschätzen zu können, sollten Sie wissen, was sich hinter dem Begriff Berufsunfähigkeit verbirgt.
Der Begriff Berufsunfähigkeit ist im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes so definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Die Versicherungen sind jedoch nicht an die Verwendung des obigen Textes gebunden und können ihr Vertragswerk bzw. die Versicherungsbedingungen „nach eigenem Gusto“ formulieren.
Ganz wichtig in der obigen Formulierung ist der Hinweis auf den „zuletzt ausgeübten Beruf“ in Kombination mit dem Zusatz „wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“. Der Verweisungsverzicht ist das wichtigste Merkmal einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Generell gilt: Je weniger Verweismöglichkeiten die Versicherung hat, desto besser für Sie als Versicherungsnehmer.
Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die dem Versicherer das Recht einräumt, Sie auf eine andere, abstrakte Tätigkeit zu verweisen und die Leistung zu verweigern.
Abstrakte Verweisung ganz konkret: Obwohl Sie ohne jeden Zweifel in Ihrem aktuellen Beruf berufsunfähig sind, kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen ausüben können.
Beispiel: Bei einer abstrakten Verweisung kann die Versicherung von einer Krankenschwester verlangen, dass sie als Arzthelferin arbeitet. Als wäre die berufsübergreifende Verweismöglichkeit nicht schon schlimm genug, nimmt die Versicherung auch keine Rücksicht darauf, wie wahrscheinlich eine Beschäftigung in dem verwiesenen Beruf ist. Es reicht für die Verweisung die abstrakte (=theoretische) Möglichkeit der Beschäftigung aus – daher auch die Begriffsbezeichnung „abstrakte Verweisung“.
Es ist also unerheblich, wie Ihre Einstellungschancen sind bzw. ob der Arbeitsmarkt überhaupt eine derartige Tätigkeit hergibt. Die „abstrakte Verweisung“ ist einer der Hauptgründe, warum Versicherungen, die diese Klausel verwenden, im Falle einer Berufsunfähigkeit nichts bezahlen und verringert Ihren Versicherungsschutz erheblich.
Beispielformulierung für eine abstrakte Verweisung: „…vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Verzichtet eine Versicherung nicht auf die abstrakte Verweisung, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass wenigstens eine Berufsklausel (siehe konkrete Verweisung) die Verweismöglichkeiten einschränkt bzw. ab einem bestimmten Lebensalter auf die Verweisung verzichtet wird.
Ausnahmeregelung für Azubis und Studenten beim Verweisungsverzicht: Viele Versicherungen handhaben die Verweismöglichkeiten für Verweismöglichkeiten für Azubis und Studenten abweichend:
Tritt bei Azubis im ersten Lehrjahr bzw. bei Studenten im ersten Studienabschnitt eine Berufsunfähigkeit ein, so prüfen die weniger kundenfreundlichen Versicherungen auf Erwerbsunfähigkeit, also einen krankheits- oder unfallbedingten Zustand, in welchem der Versicherungsnehmer nahezu vollständig außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Dieser Zustand tritt selbstverständlich nur nach schweren und schwersten Einschränkungen ein. Erst mit dem Erreichen des zweiten Lehrjahres bzw. eines fortgeschrittenen Studienabschnittes wird dann auf eine Berufsunfähigkeitsprüfung (mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung) umgestellt. Kundenfreundliche Versicherungen verzichten auch bei Azubis und Studenten von Beginn an auf die abstrakte Verweisung
BU Check 3: Konkrete Verweisung
Unter einer konkreten Verweisung versteht man die Einstellung bzw. Verweigerung der Zahlung einer BU Rente, da der Versicherungsnehmer bereits eine andere Tätigkeit bzw. einen anderen Beruf ausübt.
Die konkrete Verweisung auf den aktuell ausübenden Beruf (Tätigkeit) kann sowohl in der Erstprüfung als auch in der Nachprüfung erfolgen.
Kundenfreundliche Versicherungen und/oder Tarife beziehen sich bei einer konkreten Verweisung explizit auf die vorhandene Ausbildung und die bisherige Lebensstellung.
Bezieht sich der Versicherer auf die bisherige Lebensstellung, so sind die Tarife vorzuziehen, die die bisherige Lebensstellung quantifizieren. Beispielhafte Formulierung: Ein Erhalt der bisherigen Lebensstellung gilt als erfüllt, sofern das neue Einkommen maximal 20 Prozent unter dem alten Einkommen liegt.
Praxisbeispiel: Ein berufsunfähig gewordener Hausmeister hat eine Umschulung zum Bürokaufmann absolviert und arbeitet in diesem Beruf. Sofern sein neues Gehalt sich nicht um mehr als 20 Prozent verschlechtert hat, kann die Versicherung eine konkrete Verweisung aussprechen und muss keine BU Rente bezahlen.
Beispielformulierung für eine konkrete Verweisung: „(…) vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Die Möglichkeit einer konkreten Verweisung behält sich nahezu jede Versicherung vor.
BU Check 4: Aktueller Beruf
Wichtig ist, dass immer Ihr aktueller Beruf (zuletzt ausgeübter Beruf), d.h. der Beruf, den Sie beim Eintritt der Berufsunfähigkeit ausüben, versichert ist.
Es ist völlig unerheblich, welchen Beruf Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeübt haben. Achten Sie darauf, dass sich der Versicherer in den Versicherungsbedingungen explizit auf den aktuellen Beruf bezieht.
Fehlt der Bezug auf den aktuellen Beruf, so kann der Versicherer auch die Berufsunfähigkeit hinsichtlich der vorhergehenden Berufe prüfen.
Diese Prüfmöglichkeit senkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Besonders kundenfreundliche BU Tarife berücksichtigen bei der Berufsunfähigkeitsprüfung auch dann Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, wenn Sie aktuell gar nicht berufstätig sind, wie zum Beispiel im Rahmen einer Elternzeit. Bis zu drei arbeitsferne Jahre werden von einigen BU Tarifen akzeptiert. Das ist sehr gut.
BU Check 5: Anzeigepflicht Berufswechsel und Hobby
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet weitestgehend auf Anzeigepflichten des Versicherungs- nehmers. Insbesondere sollte ein Versicherer darauf verzichten, dass Sie selbständig einen Berufswechsel und/oder ein neues Hobby (z.B. Fallschirmspringen) mit erhöhtem Gefahrenpotenzial anzeigen müssen.
BU Check 6: Anzeigefrist Berufswechsel
Nicht alle Versicherer verzichten auf die Anzeigepflicht eines Berufswechsels (siehe 5), unterscheiden sich aber in der Länge und der Handhabe der Anzeigefristen. Die verspätete Anzeige eines Berufswechsels sollte nicht zum Ausschluss einer rückwirkenden Leistung führen. Die Versicherung sollte auch bei versäumter Anzeigefrist rückwirkend bis zu drei Jahre eine BU Rente zahlen.
BU Check 7: Berufsklausel
Bietet die Versicherung eine berufsspezifische Berufsklausel (z.B. Anwalt, Arzt, Apotheker etc.) an? Wenn ja, dann ist das gut, sofern Ihr Beruf einer definierten Berufsgruppe zugeordnet werden kann. Die Berufsklausel erschwert es den Versicherungen, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Am besten verzichtet die Versicherung bereits im Vorfeld auf eine abstrakte Verweisung (siehe BU Check 2), aber sollte dies nicht der Fall sein, so sind Sie besser gestellt, wenn die Versicherungen eine Berufsklausel in den Bedingungen stehen haben.
Besonderheit: Bei einer Berufsklausel ist bei einem Berufswechsel nicht wie sonst üblich der zuletzt ausgeübte Beruf relevant, sondern der Beruf, der in der Berufsklausel festgehalten wurde.
Wichtig: Die Berufsklausel sollte explizit den Begriff „Lebensstellung“ beinhalten und im Rahmen des Berufs auf Spezifikationen eingehen.
BU Check 8: Berufsunfähigkeit Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren seitens des Versicherers kann sowohl bei Verträgen mit befristeter, als auch bei solchen mit unbefristeter Anerkenntnis angewandt werden. Hier kann der Versicherer in bestimmten Zeitabständen den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nachprüfen.
Es kann schließlich auch zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes kommen und eine einmal festgestellte Berufsunfähigkeit muss nicht für immer Bestand haben. Die zentrale Frage für das Berufsunfähigkeit Nachprüfungsverfahren lautet: Werden bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit dieselben Prüfkriterien wie bei der Erstprüfung zugrunde gelegt?
Das Anlegen gleicher Maßstäbe ist äußerst wichtig, denn ungünstige Nachprüfungsbedingungen erlauben im Rahmen der Nachprüfung die Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit.
BU Check 9: Unverschuldete Obliegenheitsverletzung
Haben Sie in den Gesundheitsfragen des Antrags unverschuldet unvollständige oder falsche Angaben gemacht, kann die Versicherung nach § 19 Abs. 3 und 4 VVG die Beiträge erhöhen oder den Versicherungsvertrag kündigen.
Auf die Anwendung des § 19 VVG sollte die Versicherung auf jeden Fall verzichten, denn hiermit werden die ganzen Kosten nachträglich entdeckter Risiken auf den Versicherungsnehmer abgewälzt.
Verzichtet die Versicherung nicht auf die Anwendung des § 19 VVG, dann sollte zumindest der Zeitraum der Beitragsanpassung und des Rücktritts beschränkt und am besten so kurz wie möglich sein. Einige Versicherer reduzieren die Rücktrittsfrist auf drei Jahre – mit einer solchen Frist lässt sich leben.
BU Check 10: Zeitraum BU Gesundheitsfragen
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist eine der heiklen Stellen im Antragsformular. Hier können Fehler Konsequenzen haben. Aus diesem Grund ist es für den Versicherungsnehmer besser, wenn der Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehen, so kurz wie möglich ist. Zeiträume von fünf und weniger Jahren sind in Ordnung – je kürzer, desto besser.
BU Check 11: Eindeutige Gesundheitsfragen
Die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen entscheidet nicht nur darüber, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sondern auch über die Leistungsprüfung bei der Meldung einer Berufsunfähigkeit.
Damit hier keine Fehler entstehen können, sollten die Gesundheitsfragen klar und eindeutig formuliert sein. Je unklarer eine Frage und somit das Spektrum der Antworten ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sich die Versicherung ein Hintertürchen zur Zahlungsablehnung offen lässt.
BU Check 12: Länge des Prognosezeitraums
Der Arzt bescheinigt der Versicherungsgesellschaft einen Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit. Je kürzer der geforderte Prognosezeitraum des Versicherers ist, desto besser für Sie. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten.
Das liest sich dann so: „Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich sechs Monate außerstand ist, seinen Beruf zu 50 % auszuüben. In etlichen BU Tarifen finden Sie für den Prognosezeitraum jedoch lediglich die Bezeichnung „voraussichtlich dauernd“ – hier wird eine Prognosezeit von drei Jahren angesetzt.
Konsequenzen: Falls Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, der Arzt jedoch einen Behandlungszeitraum von „nur“ ein bis zwei Jahren ansetzt, gehen Sie leer aus.
BU Check 13: Arztanordnungsklausel
Was versteht man unter der Arztanordnungsklausel? Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Sie mit dem Ziel der Verbesserung ihres Gesundheitszustandes an die ärztlichen Anordnungen und Behandlungen gebunden.
Folgen Sie den ärztlichen Anordnungen nicht, dann kann der Versicherer die Leistung, also die Zahlung der BU Rente, verweigern. Die Arztanordnungsklausel hat das Potenzial, Sie in unangenehme Situationen zu bringen.
Auf den Verzicht der Arztanordnungsklausel sollten Sie größten Wert legen. Kundenfreundliche Versicherungen lassen den Versicherungsnehmern weitgehend die Wahl der Behandlungsmethoden und verzichten explizit auf die Arztanordnungsklausel.
BU Check 14: BU Nachversicherungsgarantie
Die BU Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ihnen, zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Beitragsanpassung die BU Rente zu erhöhen. Eine Erhöhung der BU Rente macht aus verschiedenen Gründen einen Sinn. Die Gründung einer Familie, eine Steigerung der Lebenshaltungskosten, der Erwerb einer Immobilie oder eine Selbständigkeit sind nur einige Beispiele, die eine Beitragsanpassung notwendig machen können.
Wenn Sie aufgrund veränderter Lebensbedingungen eine höhere BU Absicherung benötigen, ist es von Vorteil, wenn Sie keinen neuen Vertrag – insbesondere wegen des höheren Lebensalters und einer erneuten Gesundheitsprüfung – abschließen müssen.
Achtung: Im Rahmen der Nachversicherungsgarantien unterscheiden sich die Anbieter von Berufsunfähig-keitsversicherungen erheblich. Während die einen Versicherer die Nachversicherungsgarantie von dem Eintritt bestimmter Ereignisse, zum Beispiel der Geburt eines Kindes – oft auch in Kombination mit einer Frist nach dem Ereigniseintritt – abhängig machen, verzichten andere Versicherer auf den Eintritt eines Ereignisses.
Die Abkopplung der Nachversicherungsgarantie von dem Eintritt bestimmter Ereignisse ist auf jeden Fall positiv und der Variante mit Ereignis-Koppelung vorzuziehen. Die Versicherer mit ereignisunabhängiger Nachversicherungsgarantie bieten die Garantie in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel fünf Jahre, an.
Je länger der Zeitraum, für den eine Nachversicherungsgarantie ausgesprochen wird, desto besser für Sie. Selbstverständlich muss die Nachversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
BU Check 15: Zeitpunkt der Anerkennung
Wann kommt die erste BU Rente? Der Zeitpunkt der ersten BU Rentenzahlung ist von Versicherung zu Versicherung höchst unterschiedlich. Einige Versicherer bezahlen erst nach sechs Monaten ununterbrochener Berufsunfähigkeit.
Das bedeutet für Sie, dass die Berufsunfähigkeitsrente erst im siebten Monat ausgezahlt wird. Deutlich kundenfreundlicher sind Berufsunfähigkeits-versicherungen, die bereits ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit eine BU Rente bezahlen.
BU Check 16: Rückwirkende Zahlung der BU Rente
Selbstverständlich erhalten Sie auch bei einer solchen Regelung nicht im ersten Monat der Berufsunfähigkeit eine BU Rente, doch immerhin gewähren einige die Versicherungen eine rückwirkende Zahlung. Wird also die Zahlung einer BU Rente im fünften Monat gewährt, so erhalten Sie fünf BU Renten auf einen Schlag.
BU Check 17: Meldefrist Berufsunfähigkeitsfall
Der Berufsunfähigkeitsfall ist dem Versicherer in der Regel sofort zu melden. Allerdings ist es nicht immer offensichtlich, dass der Gesundheitszustand sich nicht verbessert bzw. in einer Berufsunfähigkeit endet.
So können etliche Monate ohne Meldung verstreichen. Viele BU Versicherer sehen aus diesem Grund in ihren Bedingungen eine mehr oder weniger kundenfreundliche Meldefrist vor.
Gute BU Tarife verzichten ganz auf eine Meldefrist oder erlauben die BU Meldung mit einer Verzögerung von bis zu drei Jahren und leisten die aufgelaufenen BU Renten entsprechend rückwirkend.
BU Check 18: Stundung der Beiträge bis zum Leistungsentscheid
Bis zur Entscheidung, ob die Versicherung Ihnen eine BU Rente bewilligt oder nicht, können viele Monate vergehen. Wenn die Bewilligung sich schwierig gestaltet, Gutachten erstellt werden müssen oder gar vor Gericht gegangen werden muss, dann kann es im Extremfall auch Jahre bis zum endgültigen Leistungsentscheid dauern.
In diesen Zeitraum müssen Sie in der Regel weiter ihre Beiträge bezahlen. Ohne Rücklagen kann sich die Beitragszahlung jedoch schwierig gestalten, denn gerade in dieser Phase fehlt Ihnen das Einkommen in der alten Höhe.
Auch wenn Sie sich die BU Beiträge in dieser Wartephase nicht leisten wollen, können Sie es sich noch weniger leisten, die Beitragszahlung zu stoppen. Bei einem Stopp der Beitragszahlung kann Ihnen die Versicherung kündigen und Sie können im letzten Moment noch den Versicherungsschutz verlieren.
Damit dieses Horrorszenario nicht eintritt, sollten Sie Wert darauf legen, dass die Versicherung Ihnen bis zum Leistungsentscheid die Beiträge stundet.
BU Check 19: Automatische Beitragsstundung
Sehr kundenfreundliche Versicherungen stunden von dem Leistungsantrag an bis zum Leistungsentscheid automatisiert die Beitragszahlung. Dies betrifft allerdings nur wenige.
BU Check 20: Zinslose Beitragsstundung
Um die Phase bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit perfekt zu machen, bieten gute Versicherungen nicht nur eine automatisierte, sondern zusätzlich eine zinslose Beitragsstundung an. Je nachdem welchen Zinssatz der Versicherer erhebt, kann eine zinslose Stundung durchaus attraktiv sein.
BU Check 21: Rückzahlungsverzicht geleisteter BU Renten
Wenn die Versicherung eine Berufsunfähigkeit nur befristet anerkennt und zu einem späteren Zeitpunkt negativ darüber entscheidet, dann sollte sie zumindest auf die Rückzahlung bislang geleisteter BU Renten verzichten. Ansonsten entsteht die Gefahr, dass Sie sich in finanzieller Sicherheit wähnen und in der Post eine Rückzahlungsaufforderung finden.
BU Check 22: Berufsunfähig und gleichzeitig Pflegefall
Berufsunfähig zu werden ist schon schlimm genug, doch leider kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit auch in einer Pflegebedürftigkeit enden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt bei einem Pflegefall allerdings nur die vereinbarte BU Rente.
Für die Kosten der Pflege kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf. Damit Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit mit Pflegebedürftigkeit dennoch gut versorgt sind, raten wir Ihnen, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Neben solchen Pflegezusatzversicherungen gibt es auch Mischpolicen, die sowohl das Berufsunfähigkeits- als auch das Pflegerisiko absichern. Oftmals empfiehlt es sich jedoch, statt einer Kombipolice zwei getrennte Versicherungen abzuschließen, da das gekoppelte Produkt meist unnötig teuer ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch bei einem BU-Grad von weniger als 50% in Anspruch genommen werden, sofern eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Die Ermittlung einer Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit erfolgt dann häufig aufgrund von Pflegepunkten.
Sehr gute Versicherer leisten bereits ab einem Pflegepunkt; üblich ist jedoch die Anerkennung ab drei Pflegepunkten. Manche Anbieter richten sich bei der Beurteilung der Pflegebetürftigkeit allerdings nach dem gesetzlichen Pflegegrad.
BU Check 23: Geltungsbereich der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen des Geltungsbereichs gibt es räumlich gesehen große Unterschiede zwischen den BU Tarifen bzw. Versicherungen. Unterschieden werden die Geltungsbereiche: Deutschland, Europa und Welt.
Neben der räumlichen Eingrenzung kann der auslandsspezifische Berufsunfähigkeitsschutz auch zeitlich befristet werden. Um Ihnen die Möglichkeit einer Wohnsitzänderung ins Ausland nicht zu nehmen, sollten Sie auf einen unbefristeten weltweiten Versicherungsschutz wert legen.
Urlaubsregelung: Für einen gängigen Urlaubszeitraum von bis zu sechs Monaten haben Sie immer einen Berufsunfähigkeitsschutz – die Bedingungen des Geltungsbereichs beziehen sich auf Auslandsaufenthalte mittlerer und längerer Dauer.
BU Check 24: Leistungsausschlüsse
Achten Sie besonders auf die Liste der Leistungsausschlüsse der Versicherer. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, so haben Sie im Rahmen der Leistungsausschlüsse keine Möglichkeit, eine BU Rente zu beziehen – hier hilft auch kein Prozessieren.
Die Liste der Leistungsausschlüsse (Bsp.: Luftfahrtklausel) sollte also so kurz wie möglich sein. Ein Leistungsausschluss, den Sie bei jeder Versicherung finden werden, ist die vorsätzliche Herbeiführung einer Berufsunfähigkeit. Ein Koch, der sich absichtlich einen Finger abhackt, hat in der Folge weder Finger noch BU Rente.
BU Check 25: Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Angestellten
In manchen Fällen kann eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. eine Umorganisation der Arbeiten eine Berufsunfähigkeit verhindern. Nahezu alle Versicherungen prüfen beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit, ob eine Umgestaltung bzw. Umorganisation möglich und finanziell zumutbar ist.
Bei der Bewertung der Möglichkeiten wird zwischen Angestellten (abhängig Beschäftigten) und Selbständigen unterschieden. Da Arbeitnehmer bei der Entscheidung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes (zum Beispiel dem Einbau eines Aufzugs) kaum Entscheidungsbefugnisse haben, liegt es am Arbeitgeber, ob er die Kosten der Umorganisation übernimmt. Weigert sich der Arbeitgeber, so liegtbei Erfüllung der sonstigen Anforderungen eine Berufsunfähigkeit vor und die Versicherung muss die BU Rente zahlen.
Stimmt der Arbeitgeber jedoch der Umorganisation des Arbeitsplatzes zu und der Versicherungsnehmer kann in zumutbarer Weise seiner Arbeit nachkommen, dann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Kundenfreundliche Versicherungsbedingungen verzichten bei abhängig Beschäftigten auf die Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes.
BU Check 26: Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbständigen
Bei Selbständigen sehen die Versicherungen die Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes als selbstverständlich und notwendig an. Bei Selbständigen stellt sich die Frage, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen – man spricht hier von einem Restleistungsvermögen – bei einer Umorganisation des Arbeitsplatzes ausreichen, um die Selbständigkeit weiterzuführen.
Allerdings kann hier nicht erwartet werden, dass der Versicherungsnehmer einen unverhältnismäßigen Kapitaleinsatz aufbringt bzw. höhere Einkommenseinbußen hinnimmt. Gute Versicherungen weisen in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, welche Kosten und welcher Aufwand der Selbständige bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes maximal zu erwarten hat.
Einen Verzicht der Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes werden Sie bei keiner Versicherung finden.
Achtung: Viele Versicherungen weisen nicht explizit auf die Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes hin. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Versicherungen darauf verzichten. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung ist die Prüfung auf Umorganisation des Arbeitsplatzes bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit eine zulässige und gängige Standardprüfung.
BU Check 27: Beitragsanpassung nach § 163 VVG
Die Versicherungen befürchten, dass die Berufsunfähigkeitsquote über die kalkulierte Quote steigt. Bei einem, aus der Sicht der Versicherung, negativen Schadensverlauf behalten sich die Versicherungen das Recht vor, die Beiträge anzupassen.
Viele Versicherungen behalten sich vor, die Beiträge nach § 163 VVG anzupassen, d.h. in aller Regel zu erhöhen. Die Möglichkeit der Beitragsanpassung nach dem obigen Paragraphen ist gegeben, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die aktuellen Beiträge aller Versicherungsnehmer nicht dazu ausreichen, die avisierten Leistungen – auch nach Einbezug aller Überschüsse – erfüllen zu können.
Besonders kundenfreundliche Versicherungen verzichten auf die Anwendung des § 163 VVG und garantieren fixe Beiträge. Der Verzicht der Beitragsanpassung gewinnt mit der Länge der Vertragslaufzeit an Wert.
Gerade bei Laufzeiten von über 20 Jahren kann sich der Verzicht der Beitragsanpassung für den Versicherungsnehmer auszahlen. Ob der Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG positiv ist, wird kontrovers diskutiert, denn im schlimmsten Fall kann eine Versicherung durch diesen Verzicht in die Zahlungsunfähigkeit rutschen.
Die meisten Versicherer kalkulieren ihre Bruttobeitrag allerdings so, dass die Überschüsse bei weitem ausreichen und keine Anpassungen notwendig werden.
Hier müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst entscheiden, ob Ihnen der Verzicht auf eine Beitragsanpassung oder die Sicherheit, dass die Versicherungen mit einer Beitragsanpassung nicht in Schwierigkeiten gerät, wichtiger ist.
BU Check 28: Rentendynamik
Wenn Sie heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und eine BU Rente von 1.500 EUR im Monat vereinbaren, dann sollten Sie auch daran denken, dass die 1.500 EUR in 20 Jahren nicht mehr die gleiche Kaufkraft besitzen wie heute.
Bei einer jährlichen Inflation von ein bis zwei Prozent können Sie sich ausrechnen, dass Ihre Kaufkraft deutlich sinkt. Um diesen Kaufkraftverlust auszugleichen, bieten einige Versicherer eine Rentendynamik (ohne neue Gesundheitsfragen) an. Rentendynamik bedeutet, dass die BU Rente in fest vereinbarten Zeitabständen steigt.
So können Sie die Inflation in Schach halten und von einer stabilen Kaufkraft ausgehen. Die Rentendynamik kostet natürlich Geld, so dass Sie im Preisvergleich nur Tarife mit oder ohne Rentendynamik vergleichen können. Die Rentendynamik birgt allerdings nicht nur Vorteile.
Die mit der Dynamik steigenden Versicherungsbeiträge können nach ein paar Jahren ganz schön schmerzen. Da die Beiträge mit zunehmendem Alter schneller steigen als die Rente (da höheres Berufsunfähigkeitsrisiko!) können Sie auch einige der jährlichen Dynamik-Schritte auslassen.
Die Möglichkeit Dynamik-Schritte auszulassen ist ganz wichtig – so können Sie einer späteren ungewollten Kostenexplosion aus dem Wege gehen.
Tipp: Sie können (max.) zwei Dynamik-Schritte in Folge auslassen und müssen den dritten Dynamikschritt annehmen. Nehmen Sie drei aufeinander folgende Dynamik-Schritte nicht an, so erlischt die Dynamik im Ganzen und Sie können in der Folge die Beiträge nicht mehr anpassen.
Ab einem Alter von 55 Jahren können Sie die Dynamik stoppen, denn die Beitragserhöhungen stehen dann zur Rentenerhöhung in keinem Verhältnis mehr. Eine sinnvolle Alternative zur Rentendynamik ist die Nachversicherungsgarantie.
BU Check 29: Flexibilität Beitragsdynamik
Bietet die Versicherung eine starre oder flexible Beitragsdynamik an? Während die einen Versicherungen nur einen starren Dynamik-Schritt zulassen, können Sie bei flexiblen Versicherungen zwischen einer Beitragsdynamik von 2% bis 6% auswählen.
Die Flexibilität der Beitragsdynamik einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist selbstredend nur dann von Vorteil, wenn Sie die vorgegebenen Dynamik-Schritte nicht passend finden bzw. sich selbst einbringen möchten. Wenn Sie sich also für eine Beitragsdynamik in einer von Ihnen festgelegten Höhe entscheiden, dann sollten Sie auch auf die notwendige Flexibilität achten.
BU Check 30: Unterstützung bei Zahlungsproblemen
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten bei Zahlungsproblemen eine Beitragsanpassung oder ein zeitlich befristetes Aussetzen der Beitragszahlung an.
Diese Unterstützung greift selbstverständlich erst in Notsituationen, doch gerade in finanziell schwierigen Zeiten ist es wichtig, wenigstens das Risiko Berufsunfähigkeit abzusichern. In der Regel sind diese Unterstützungen an bestimmte Ereignisse (z.B. Arbeitslosigkeit) bzw. veränderte Lebenssituationen geknüpft.
BU Check 31: Maximale Versicherungsdauer der BU Versicherung
Bei der maximalen Versicherungsdauer – oft in Bezug auf die Berufsgruppe und der damit verbundenen Berufsrisiken – gibt es einige Unterschiede zwischen den Versicherern. Sehr riskante Berufe können oftmals nur bis zu einem Alter von 55 oder 60 Jahren versichert werden.
Das Spektrum der maximalen Versicherungszeit reicht von 55 bis zu 67 Jahren. Eine Versicherungsdauer bis zum Endalter von 67 Jahren erhöht selbstverständlich die Beiträge. Andererseits treten eben die meisten Berufsunfähigkeiten erst im „höheren Alter“ auf.
Je nach eigener Versorgungslücke im Alter sollte auch eine entsprechend lange Versicherungsdauer gewählt werden. Schließt man die Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren ab, so empfiehlt es sich zu Lasten der Beitragshöhe sich für eine lange Versicherungsdauer zu entscheiden.
Hat man nämlich zeitlich zu kurz gegriffen, so sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich mit über 50 Jahren noch zu adäquaten Beiträgen berufsunfähigkeitsversichern können.
BU Check 32: Wiedereingliederungshilfe
Die Versicherer können im Falle eine anerkannten Berufsunfähigkeit einmal pro Jahr eine ärztliche Untersuchung und Beurteilung zur Feststellung des Gesundheitszustands verlangen.
Stellt der Arzt fest, dass keine Beeinträchtigung mehr vorliegt bzw. eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands attestiert werden kann, dann wird die BU Rente eingestellt. Das ist im Sinne Ihrer Gesundheit zwar gut, kann aber finanziell richtig weh tun. Denn in aller Regel stehen Sie dann ohne Arbeit und ohne Geld da.
Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten für solch einen Fall eine Wiedereingliederungshilfe in einer Höhe von bis zu einer Jahresrente an. So haben Sie wenigstens etwas Zeit, sich um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern.
Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihren Beruf zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen berufsspezifischen BU Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
Wichtig: Die Versicherungsgesellschaften arbeiten mit unterschiedlichen Risikoeinstufungen je Beruf. Um ein optimales Vergleichsergebnis zu erhalten, geben Sie bitte eine möglichst präzise Berufsbeschreibung an.
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