Yogalehrer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einem Yogastudio

Wer sich als Yogalehrer selbständig macht, sieht sich schnell mit den Anforderungen der deutschen Bürokratie konfrontiert. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen, um sich als Yogalehrer erfolgreich selbständig zu machen.

Yogalehrer Selbständigkeit

Wer mit Leib und Seele Yoga unterrichtet, der wünscht sich nicht selten auch ein eigenes Studio, in dem er sein Konzept vollumfänglich verwirklichen kann. Denn es spielt nicht nur eine Rolle wie man unterrichtet, sondern auch wo. Ein toller Holzboden, ein lichtdurchfluteter Raum, Ruhe – ein perfektes Studio ist die halbe Miete.

Wer als Yogalehrer nicht in den Räumen der VHS oder in Fitnesszentren unterrichten will, der schaut sich schon mal nach einem eigenen Studio um. Aber an der Selbständigkeit hängt noch mehr als der geeignete Ort. Wer jahrelang angestellt tätig war, der wird sich schwertun mit dem Schritt ins Ungewisse. Bis ein Yogastudio gewinnbringend betrieben werden kann, vergeht häufig einiges an Zeit. Lesen Sie daher im Folgenden welche Ausbildung Sie als Yogalehrer brauchen, worauf Sie bei der Wahl der Räumlichkeiten achten sollten und was Sie rechtlich beachten müssen.

Yogalehre Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Es gibt keine staatliche Ausbildung zum Yogalehrer. Allerdings werden viele Kurse zur Aus- und Weiterbildung angeboten. Hierbei sollte man die Seriosität des Ausbildungsbetriebs vorab checken. Wer verspricht, dass man an einem Wochenende Yogalehrer werden kann, dem fehlt wahrscheinlich die nötige Kompetenz. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. bietet derzeit beispielsweise eine Ausbildung zum Yogalehrer über einen Zeitraum von vier Jahren und mit mittlerweile mindestens 800 Unterrichtsstunden an.

Erst nach Ablegen einer schriftlichen Prüfung, einer Lehrprobe und eines Prüfungsgespräch kann man hier einen Abschluss machen. Wer eine Krankenkassen-Zulassung haben will, muss unter anderem immerhin mindestens 500 Unterrichtsstunden nachweisen können. Die Inhalte variieren von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte, es sollten allerdings Kenntnisse in den Bereichen Anatomie und Psychologie, Philosophie und Ethik, Pädagogik und Didaktik, Yoga- und Meditationspraxis und nicht zuletzt auch Kenntnisse im Bereich Marketing und BWL vermittelt werden.

Yogalehrer im eigenen Studio: Räumliche Anforderungen

Wenn Sie ein eigenes Yogastudio betreiben wollen, brauchen Sie hierzu nicht zuletzt auch Räume, die dazu geeignet sind. Dabei gehen Vorstellung und Wirklichkeit oft auseinander, denn die schönsten Räume sind oft auch besonders teuer, oder nicht als Gewerberäume ausgewiesen, oder durch hohe Decken und Einfachverglasung am Ende nicht warm zu bekommen oder oder oder. Beim Yoga zählt natürlich auch das Ambiente. Wer mit seiner Matte auf dem Boden liegt, der will nicht auf kalten und harten Platten praktizieren, ausreichendes Tageslicht und belüftbare Räume sind ebenfalls absolutes Minimum.

Im Winter müssen Sie die Räume ordentlich heizen können, im Sommer müssen Sie irgendwie für Kühlung sorgen. Wenn Sie sich Räume ansehen, sollten Sie vorab eine Checkliste anlegen mit den wichtigsten Kriterien. Nur wenn diese alle erfüllt sind, sollten Sie die Räume mieten. Und natürlich auch nur dann, wenn Sie realistisch betrachtet auch dazu in der Lage sind, die Miete mit ihrer Arbeit wieder reinzuholen und noch was zum Leben übrig zu haben.

Selbständigkeit Yogalehrer: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie als Yogalehrer nur Unterricht erteilen und keine zusätzlichen Services, wie den Verkauf von T-Shirts und Zubehör, anbieten, dann sind Sie freiberuflich tätig und müssen kein Gewerbe anmelden. Auch beim Finanzamt werden Sie als Freiberufler geführt. Dort zeigen Sie Ihre Tätigkeit vor Beginn an und erhalten eine Steuernummer, die Sie auf allen Rechnungen, die Sie schreiben, ausweisen müssen. Für Yogalehrer besteht die Umsatzsteuerpflicht, d.h. Sie müssen 19% der erwirtschafteten Umsätze an das Finanzamt abführen.

Wer eine Krankenkassen-Zulassung beantragen, also ein Kostenübernahme der Krankenkasse für die Teilnehmer sicherstellen will, der muss verschiedene Kriterien erfüllen. Diese werden nicht wie häufig fälschlicherweise angenommen in § 20 des Sozialgesetzbuches V festgelegt, sondern durch die Krankenkassen selbst und sind im „Leitfaden Prävention“ zu finden. § 20 SGB V legt nur fest, dass die Krankenkassen angehalten sind, Maßnahmen zur Krankheitsprävention zu fördern. Weiterbildungen mit dem Versprechen „Anerkannte Ausbildung nach § 20 SGB V“ versprechen etwas, was sie nicht halten können.

Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle: Zum Einen ist Ihre persönliche Qualifikation entscheidend: Sie müssen einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Fachgebiet haben, hierzu zählen etwa Hebammen, Psychologen, Pädagogen, Ärzte, Sozialwissenschaftler und Sozialpädagogen. Zusätzlich muss eine Yogalehrer-Ausbildung von mindestens 500 Stunden Unterricht über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nachgewiesen werden. Zudem müssen Sie ein Kursmanual führen und ein Teilnehmerhandout vorlegen. Die Kurse müssen eine abgeschlossene Einheit sein (also keine fortlaufenden, offenen Kurse) und die Teilnehmerzahl ist auf 15 beschränkt. Eine Krankenkassen-Zulassung ist häufig schwer zu bekommen.

Wichtige Versicherungen für Yogalehrer

Welche Versicherungen benötigt ein Yogalehrer?

Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Yogalehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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