Webdesigner Selbständigkeit

Selbständig machen als Webdesigner

Wer genug davon hat für andere zu arbeiten und lieber als Webdesigner selbständig werden will, der muss ein paar Dinge beachten. Wir sagen Ihnen welche das sind!

Webdesigner Selbständigkeit

Wer schon mit den neuen Medien aufgewachsen ist und seine Zeit gerne im Internet verbringt, der wird sich durchaus Gedanken darüber machen, ob es nicht einen Weg gibt, sein Hobby zum Beruf zu machen.

Auch wer schon jahrelang als Webdesigner arbeitet und sich nun fragt, ob die Selbständigkeit vielleicht der nächste Schritt sein könnte, muss darüber nachdenken, ob er für den Beruf die nötigen Qualifikationen mitbringt.

Denn: Ist man selbständig, dann ist man plötzlich ganz alleine für den Erfolg des Unternehmens und das Geld in der eigenen Tasche verantwortlich. Auch nach Feierabend werden Sie als selbständiger Webdesigner häufig damit beschäftigt sein, sich um verschiedene Bereiche Ihres Business zu kümmern.

Um erfolgreich als Webdesigner selbständig zu werden, braucht man also neben dem nötigen Know-How auch Motivation, Selbstdisziplin und Durchhaltewillen. Außerdem sollte man finanzielle Rücklagen haben, um Flautezeiten zu überbrücken. Ein vorab erstellter Businessplan ist immer der erste wichtige Schritt, um die eigenen Chancen und Risiken realistisch einschätzen zu können.

Webdesigner Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

Webdesigner ist kein geschützter Begriff, grundsätzlich kann sich also jeder so nennen. Allerdings kann es durchaus auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, vermittelt man Kunden ein Bild von sich und seinen Kompetenzen, das nicht der Wahrheit entspricht.

Die meisten Webdesigner haben eine Ausbildung zum Mediengestalter gemacht und eignen sich die nötigen Kenntnisse fürs Webdesign in Fortbildungen oder per Fernstudium an. Auch Studiengänge wie Mediendesign, Informatik, oder Grafik-/Kommunikationsdesign eigenen sich als gute Grundlage; eine Weiterbildung mit dem Fokus auf Webdesign ist aber auch dann meist noch erforderlich.

Im Bereich Webdesign zählen Erfahrung und erfolgreich abgeschlossene Projekte weit mehr als die Ausbildung auf dem Papier. Wer sich als Ein-Mann-Unternehmen am Markt positionieren will, sollte sich dabei im Klaren sein, wie umfangreich die Aufgaben sind, die dann auf einen zukommen. Kunden erwarten häufig ganzheitliche Lösungen und damit vom Webdesigner auch Kenntnisse im Bereich Suchmaschinen-Optimierung und responsive Design. Fundierte HTML-, Java Script-, CSS-, Flash und SQL, ASP und PSP-Kenntnisse sind Grundvoraussetzung.

Ständige Neuerungen erschweren Webdesignern häufig die Arbeit und erfordern die Bereitschaft lebenslang zu lernen und sich selbständig weiterzubilden. Zusätzlich zur Erledigung der Aufträge kommt bei selbständigen Webdesignern dann noch eine Menge Organisatorisches hinzu. Steuerangelegenheiten, Rechnungsstellung, das Aufsetzen von Verträgen, Terminabsprachen und Versicherungsangelegenheiten sind nur ein paar der zusätzlich zu bewältigenden Aufgaben.

Selbständiger Webdesigner: Räumliche Anforderungen und Startkapital

Als Webdesigner können Sie schon mit vergleichsweise wenig Geld in die Selbständigkeit starten.   Zunächst brauchen Sie nur einen Computer, einen Schreibtisch und die entsprechende Software, mit der Sie arbeiten wollen. Eigene Räumlichkeiten brauchen Sie nicht unbedingt. Nur wer sich vergrößern und Mitarbeiter einstellen will, der braucht irgendwann auch Arbeitsräume.

In der Regel werden Aufträge beim Kunden vor Ort abgeklärt, Sie sollten aber durchaus die Möglichkeit haben, einen Kunden auch bei sich zu empfangen. Um nicht unprofessionell zu wirken, sollten Sie hierfür (evtl. auch in der eigenen Wohnung) einen repräsentativen Raum haben. Um sich nach außen gut zu präsentieren, sollten Sie eine eigene Homepage haben, auf der der Kunde einen Eindruck von Ihrem persönlichen Arbeitsstil bekommt. Die eigene Website ist die beste Visitenkarte für den Webdesigner!

Selbständigkeit Webdesign: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zunächst stellt sich die wichtige Frage: Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Unterscheidung ist nicht bloß Wortklauberei, sondern ganz entscheidend für den Webdesigner. Als Freiberufler besteht keine Gewerbesteuerpflicht, es muss kein Gewerbe angemeldet werden und die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer entfällt. Eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist für Webdesigner häufig möglich. Als Mitglied kann man günstig kranken- und pflegeversichert sein.

Hier liegt auch einer der Knackpunkte für die Beurteilung durch das Finanzamt. Die eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit des Webdesigners und eine gewisse schöpferische Höhe sind Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler. Die Finanzämter entscheiden hier mitunter unterschiedlich.

Allerdings gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Münster (vom 19.06.2008), in dem der Beruf des Webdesigners als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Hier kann es sich also durchaus lohnen, gegen eine ungünstige Entscheidung des Finanzamts Einspruch einzulegen.

Werden sowohl freiberufliche Tätigkeiten, als auch gewerbliche angeboten, dann muss dies getrennt verwaltet werden. Wird Ihre Tätigkeit als Webdesigner als gewerbliche Tätigkeit eingestuft und kann auch ein Einspruch daran nichts ändern, müssen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anmelden.

Dies geht einfach mithilfe des Formulars für die Gewerbeanmeldung und einem gültigen Personalausweis. Die Industrie- und Handelskammer wird davon automatisch in Kenntnis gesetzt und Sie werden zum Pflichtmitglied.

Weitere Informationen für Webdesigner

Welche Versicherungen benötigt ein Webdesigner?

Berufsunfähigkeitsversicherung Webdesigner

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Werbeagenturen

Berufe wie Werber, Grafiker, Mediendesigner verbinden wir sofort mit Kreativität. Damit einher gehen aber auch: Urheber-, Persönlichkeits- und Namensrechte, das Datenschutzgesetz, EU-Richtlinien etc. – da ist viel Raum für Fehler und somit für hohe Schadensersatzforderungen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann Ihnen in den meisten dieser Fälle helfen.