Uhrmacher Selbständigkeit

Selbständig werden als Uhrmacher

Es wird Zeit, dass Sie sich als Uhrmacher endlich verwirklichen können? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema Selbständig machen als Uhrmacher.

Uhrmacher Selbständigkeit

Wird man Uhrmacher, reiht man sich in die lange Tradition des Handwerks ein. Nicht umsonst war die Arbeit von Uhrmachern zunächst den Künsten zugeordnet: Ohne Kreativität und einen ausgeprägten Sinn für Ästhetik kann man nicht als Uhrmacher arbeiten.

Eine Selbständigkeit, die Gründung eines eigenen Betriebs, ist aber nochmal eine ganz eigene Herausforderung. Hier sind nicht nur handwerkliches Geschick und Fachwissen gefragt, sondern auch gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Bis der Betrieb angelaufen ist, kann es Monate oder gar Jahre dauern, aber die Miete muss auch in der Anlaufphase der Existenzgründung bezahlt werden. Ganz zu schweigen davon, dass man auch von irgendetwas leben muss. Der Schritt in die Selbständigkeit ist daher nur mit guter Planung und ausreichenden Geldmitteln zu schaffen. Reserven sind hier das A und O.

Einen Businessplan zu erstellen hilft zum einen dabei benötigte Finanzmittel zu akquirieren und zum anderen kann man sich so mit allen wichtigen Fragen der Existenzgründung auseinander setzen und entscheiden, ob man wirklich den Willen hat, die Sicherheit einer Anstellung aufzugeben. Tut man das, ist man sein eigener Herr und entscheidet selbst, wie der Laden läuft. Ein gutes Gefühl! Wir sagen Ihnen, welche Ausbildung man braucht, um als Uhrmacher selbständig zu werden, welche Behördengänge zu erledigen sind und vieles mehr.

Uhrmacher Selbständigkeit: Qualifikation und Zulassung

Ohne eine Ausbildung zum Uhrmacher kann man in diesem Beruf nichts werden, denn man braucht schon genaue Kenntnisse vom Uhrenaufbau und der Reparatur und die können nur im Wege einer Lehre erlernt werden. Diese dauert in der Regel drei Jahre und wird mit Erlangung des Gesellenbriefs abgeschlossen. Für die Gründung eines eigenen Betriebs ist es bei Uhrmacher nicht vorgeschrieben einen Meistertitel zu haben.Der Beruf des Uhrmachers gehört zu den zulassungsfreien Handwerksberufen.

Eine Meisterweiterbildung ist trotzdem ratsam, zum einen, um die nötigen kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu erlangen, die man bei der Eröffnung eines eigenen Betriebs dringend (!) braucht und zum anderen, weil der Meistertitel für viele Kunden eine Basis der Vertrauens schafft und somit auch bei der Kundenwerbung ein wichtiges Instrument ist. Natürlich werden auch weiterführende handwerkliche Fähigkeiten in der Weiterbildung vermittelt. Für einen Gesellen mit jahrzehntelanger Berufserfahrung ist das jedoch oftmals kein großer Anreiz mehr.

Uhrmacher in eigener Werkstatt: Standort und Konzept

Für Uhrmacher ist es ganz entscheidend, wo sie sich ansiedeln. Das wiederum hängt vor allem auch davon ab, welche Zielgruppe angesprochen werden soll. Uhrmacher können allgemeine Reparaturarbeiten an mechanischen und digitalen Uhren, evtl. sogar mit angeschlossenem Verkauf, anbieten, oder man entscheidet sich z.B. dafür, sich auf die Restauration wertvoller antiker Stücke zu konzentrieren.

Will man ein möglichst breites Spektrum an potentiellen Kunden ansprechen, bietet sich eine Lage in einer Fußgängerzone an. Umliegende Geschäfte und Laufkundschaft erhöhen dann das Auftragspotential. Wer sich an ein ausgewählteres Publikum wenden möchte, der kann es sich oftmals auch leisten einen Standort etwas außerhalb des Stadt- oder Ortszentrums zu beziehen.

Dann ist es wichtig im Internet mit einer Seite präsent zu sein und seine Arbeit dort vorzustellen und auch auf anderen Wegen genügend Eigenwerbung zu betreiben. Wie immer ist die Qualität der Arbeit entscheidend, denn Mund-zu-Mund-Propaganda ist immer noch der sicherste Weg zu mehr Kundschaft.

Selbständigkeit Uhrmacher: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Auch ein zulassungsfreies Handwerk muss zunächst ins Handwerksverzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Dort wird man dann automatisch Pflichtmitglied. Nach der Eintragung muss bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Gewerbe angemeldet werden. Fragen zur Rechtsform können sie für sich unter anderem in einem Existenzgründerseminar klären. Diese werden häufig von der Kammer oder verschiedenen Berufsverbänden angeboten.

Von der Gewerbeanmeldung werden automatisch das Finanzamt und die Ordnungsbehörden in Kenntnis gesetzt. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin einen Fragebogen zu, nach dessen Rücksendung Sie die Steuernummer für das Unternehmen erhalten. Diese ist künftig auf allen Rechnungen auszuweisen. Haben Sie diese Behördengänge erledigt, kann es endlich mit der Selbständigkeit als Uhrmacher losgehen.

Wichtige Versicherungen für Uhrmacher

Welche Versicherungen benötigt ein Uhrmacher?

Betriebshaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Uhrmacher

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeit für Uhrmacher wichtig

Uhrmacher montieren und demontieren regelmäßig Schrauben, die nur milimetergroß sind. Dies erfordert eine ruhige Hand. Die Arbeit des Uhrmacher findet darüber hinaus überwiegend im Sitzen statt, was zu Schädigungen des Bewegungsappartes, wie etwa einem Bandscheibenvorfall o.ä., führen kann.

Diese Risiken führen dazu, dass viele Uhrmacher bereits vor der Altersrente Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Deshalb sollten Sie sich als Uhrmacher unbedingt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.