Tanzlehrer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Tanzschule

Eine eigene Tanzschule zu eröffnen ist für Tanzlehrer oft ein großer Wunsch. Diesen kann man sich erfüllen, wenn man weiß, worauf man bei der Gründung achten muss. Wie Sie als Tanzlehrer erfolgreich selbständig werden, lesen Sie hier

Tanzlehrer Selbständigkeit

Die Gehälter für angestellte Tanzlehrer sind häufig nicht berauschend. Zudem ist man weisungsgebunden und muss im Unterricht das Konzept des Tanzschulenbetreibers umsetzen. Häufig hat das mit dem eigenen künstlerischen Anspruch nicht mehr viel zu tun.

Deshalb träumen viele Tanzlehrer davon, sich in einer eigenen Tanzschule zu verwirklichen. Die Eröffnung einer Tanzschule hat zur Folge, dass man eigenverantwortlich arbeiten kann, es aber auch immer muss. Plötzlich gibt es neben dem Unterricht vieles zu organisieren und auch zu finanzieren. Man sollte wissen, worauf man sich mit der Selbständigkeit einlässt. Ein Businessplan hilft Ihnen vorab die wichtigsten Aspekte bei der Gründung realistisch anzugehen.

Die Eröffnung einer eigenen Tanzschule birgt ein hohes finanzielles Risiko, das Sie zu tragen bereit sein müssen. Sie können es minimieren, indem Sie von Anfang an auch gewinnorientiert denken und handeln. Das fällt Tanzlehrern häufig schwer, weil der künstlerische Aspekt der Arbeit für sie vielfach im Fokus steht. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie mit der Eröffnung einer Tanzschule Unternehmer werden und wirtschaftliche Faktoren nicht außer Acht lassen können.

Wir sagen Ihnen im Folgenden, welche Ausbildung Sie brauchen, um als Tanzlehrer selbständig werden zu können, wie sie den richtigen Standort für eine eigene Tanzschule finden können und was Sie im Umgang mit Behörden beachten müssen.

Tanzlehrer Selbständigkeit: Ausbildung

Theoretisch kann sich Tanzlehrer nennen wer will und eine eigene Tanzschule eröffnen, in der Praxis wäre dies wohl sehr schnell wieder geschlossen. Der Begriff „Tanzlehrer“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt, eine Ausbildung an einer staatlichen anerkannten Schule gibt es ebenfalls nicht.

Allerdings gibt es verschiedene Berufsverbände und Tanzschulen, die eine Tanzlehrerausbildung anbieten.  Diese dauert in der Regel drei Jahre und es werden neben den tänzerischen Fähigkeiten auch theoretische Grundlagen vermittelt. Hierzu gehören zum Beispiel Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, Rhetorik und Pädagogik, Bewegungslehre und Bewegungstechniken.

Man muss selbst eine Tanzschule finden, die die praktische Ausbildung übernimmt; die schulische Ausbildung wird vom Verband organisiert. Nach dem Ablegen der Prüfung am Ende der Ausbildungszeit wird ein Abschlusszertifikat erstellt. Für viele Kunden ist ein solcher Nachweis ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Tanzschule.

Voraussetzungen, um eine Ausbildung als Tanzlehrer aufnehmen zu können, sind in der Regel Volljährigkeit, die mittlere Reife erlangt zu haben und die Vorlage eines polizeiliches Führungszeugnis.  Die Tanzlehrerausbildung ist in der Regel kostenlos, man ist als Auszubildender bei der Tanzschule angestellt. Nur Prüfungsgebühren müssen vom Auszubildenden selbst getragen werden.

Tanzlehrer in eigener Tanzschule: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn man mit einer eigenen Tanzschule selbständig werden will, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man kann bei 0 beginnen, eigene Räume anmieten oder kaufen und nach eigenen Wünschen gestalten, oder man übernimmt eine bereits bestehende Tanzschule samt Inventar und ggf. auch samt Kundenstamm.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. So ist eine eigene Tanzschule in den ersten Jahren kostenintensiv, man braucht die nötige Ausstattung. Muss die Räume und Böden entsprechend gestalten und muss zunächst viel Geld in Werbung investieren, um einen Kundenkreis aufzubauen, der das eigene betriebliche Überleben sichert.

Der Vorteil ist, dass man alles komplett nach seinen eigenen Wünschen gestalten kann und Anschaffungen auch nach und nach möglich sind, je nach Dringlichkeit. Wenn man eine bereits bestehende Tanzschule übernimmt, zahlt man nicht nur für die materiellen Werte, sondern auch bereits bestehende Kontakte und Wirtschaftsbeziehungen, sowie für den Kundenstamm, der oftmals zumindest in Teilen erhalten bleibt. Ob man das möchte, hängt natürlich auch davon ab, wie nah die bestehende Tanzschule am eigenen Stil angesiedelt ist und ob man sich eine Übernahme finanziell leisten kann.

Setzt man auf Neugründung, dann ist der Standort ein ganz entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Räume. Die Tanzschule muss verkehrsgünstig gelegen sein, so dass sie jeder gut erreichen kann. Außerdem müssen genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Ein ansprechenden Erscheinungsbild der Räume ist wichtig, ebenso wie ein geeigneter Boden (Linoleum oder Parkett-Schwingboden) und ausreichende Beleuchtung. Sie brauchen außerdem eine gute Musikanlage und Spiegel an den Wänden. Neben dem Tanzsaal brauchen Sie einen Umkleideraum und Toiletten, im besten Fall sogar Duschen.  

Selbständigkeit Tanzschule: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Tanzlehrer üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. §18 EStG aus, daher ist eine Gewerbeanmeldung grundsätzlich nicht erforderlich. Anders ist dies, wenn neben der Unterrichtserteilung auch gewerbliche Handlungen ausgeführt werden. Die Abgabe von Getränken, ist dabei allerdings nur dann schädlich, wenn es sich beim Betreiber um eine Personengesellschaft handelt. Sie müssen die Eröffnung der Tanzschule also nur dem Finanzamt mitteilen.

Allerdings besteht bezüglich der gewerberechtlichen Behandlung einer Tanzschule immer wieder Uneinigkeit, Sie sollten daher bei der zuständigen Stadtverwaltung nachfragen, ob Sie die Aufnahme der Tätigkeit dort anzeigen müssen. Auch kann das Finanzamt im Einzelfall anders entscheiden.

Die Einteilung in Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit ist dabei elementar, denn mit einem Gewerbebetrieb sind die Abgabe von Gewerbesteuern und eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verknüpft. Sie sollten sich dringend steuerlich beraten lassen.

Wichtige Versicherungen für Tanzlehrer

Welche Versicherungen benötigt ein Tanzlehrer?

Berufshaftpflicht für Tanzlehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Tanzlehrer

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig