Berufsunfähigkeit Tänzer und Tanzlehrer
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Tanzlehrer und Tänzer
Das Berufsunfähigkeitsrisiko von Tanzlehrern und Tänzern ist sehr hoch. Oft können sich Tänzer und Tanzlehrer nur durch den Ausschluss bestimmter Risiken oder mit hohen Risikozuschlägen versichern.
BU Risikoeinstufung für Tänzer und Tanzlehrer
Tänzer/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 6 eingestuft. Tanzlehrer/innen kommen bei einigen Versicherungen „günstiger weg“ und werden in die Risikogruppe 5 eingestuft.
BU Risikogruppe: Beruf Tänzer / Tanzlehrer
Das Berufsunfähigkeitsrisiko wird von den Versicherern anhand von statistischen Daten festgelegt. Dabei wird die Anzahl der Fälle, in denen eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, als Grundlage herangezogen.
Tanzlehrer und Tänzer üben einen Beruf aus, in dem Berufsunfähigkeit überdurchschnittlich häufig auftritt. Deshalb ist es für Tänzer und Tanzlehrer sehr schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Einzelne Versicherungen sind jedoch dazu bereit, Tänzer und Tanzlehrer gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern.
Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ausgeschlossen sein, gibt es Alternativen, die sie unbedingt in Betracht ziehen sollten. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend sollten Sie den Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherungen oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erwägen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Tänzer und Tanzlehrer
Tänzer und Tanzlehrer werden von den Versicherungsanbietern in die höchste Risikoklasse eingestuft. Für Vertreter dieser Berufsgruppe ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu ausgeschlossen, vereinzelt machen Versicherungen jedoch Ausnahmen und bieten auch Tänzern und Tanzlehrern eine solche Versicherung an. Sie sollten zunächst einen kostenlosen Vergleich dieser Anbieter durchführen lassen und eine anonyme Risikoanfrage stellen.
Um Ihnen die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Tänzer / Tanzlehrer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Tänzer / Tanzlehrer [kostenfrei]
Berufsbezogene BU-Ursachen für Tanzlehrer
Die wichtigsten berufsbezogenen Ursachen für Tanzlehrer, die zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führen, finden Sie in der folgenden Auflistung.
Konditionelle Belastungen und Gelenkprobleme: Tanzlehrer sind oft den ganzen Tag auf den Beinen, führen Bewegungen aus oder demonstrieren Tänze. Diese körperliche Belastung kann zu Gelenkproblemen insbesondere an den Knien, Hüften oder dem Rücken und damit langfristig zu chronischen Schmerzen führen.
Verletzungsgefahr durch Stürze oder Fehlbelastung: Tanzlehrer sind bei der Arbeit häufig in körperlich anspruchsvolle Bewegungen involviert, was das Risiko von Stürzen oder Verstauchungen erhöht. Auch durch Fehlbelastungen können sich Sehnenentzündungen oder Muskelverletzungen entwickeln.
Muskelverspannungen und Überlastung: Durch die ständige Ausführung und Demonstration von Tanzbewegungen besteht die Gefahr von Muskelverspannungen oder Überlastung. Besonders Nacken- und Schulterschmerzen sind häufig, da Tanzlehrer oft in aufrechter Haltung arbeiten oder sich wiederholende Bewegungen durchführen.
Atemwegsprobleme durch Staub und Klimaanlagen: In Tanzschulen oder Studios, in denen Luftzirkulation und Raumklima eine Rolle spielen, können Atemwegsprobleme auftreten. Staub oder Austrocknung der Luft durch Klimaanlagen können zu Reizungen der Atemwege führen, besonders bei empfindlichen Personen.
Psychische Belastungen durch Stress und Leistungsdruck: Tanzlehrer stehen oft unter Leistungsdruck, um Schüler zu motivieren und gute Ergebnisse zu erzielen. Der Umgang mit unterschiedlichen Charakteren und das hohe Verantwortungsgefühl für die Fortschritte der Schüler können emotionalen Stress oder Burnout auslösen.
BU Infothek Tänzer / Tanzlehrer
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Tanzlehrer leider sehr hoch. Das wissen auch Berufsunfähigkeitsversicherer, die den Beruf regelmäßig in die Kategorie „Hochrisikogruppe“ einordnen. Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten sollten, ist eine Ersatzversicherung wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Leistungen sind hier zwar geringer, doch ist eine solche Versicherung besser als gar kein Schutz.
Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es für ab 1961 Geborene nicht mehr. Stattdessen gewährt der Staat unter bestimmten Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente gibt es nur, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können, die halbe Rente, wenn es weniger als sechs Stunden sind. Meist sind die Renten auch eher niedrig.
Aufgabenbereich: Tänzer führen Körperbewegungen zum Klang von Musik aus. Es werden verschiedenen Tanzformen unterschieden, zu denen der folkloristische, historische und spirituelle Tanz, der Bühnentanz, der Schautanz, der Gesellschaftstanz sowie weitere Tanzformen zählen. Tänzer setzten ihre Körper als Ausdrucksmittel ein, um die Bewegungen, die sie von der Musik aufnehmen, auf der Bühne umzusetzen.
Die Aufgabe von Tanzlehrern besteht darin, Tänzer in die Bewegungen und Rhythmik einer Tanzform, beispielsweise von Schautänzen, einzuführen und sie zu koordinieren. Tanzlehrer führen Trainingseinheiten durch, in denen Tänzer Bewegungsabläufe einüben und verbessern.
Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz des Tänzers oder Tanzlehrers ist die Bühne, Tanzschule oder auch die Gymnastikhalle. Das Arbeitsinstrument des Tänzers ist der Körper und daher muss er eine sehr gute körperliche Konstitution aufweisen. Tänzer gehen bei ihrer Arbeit an die Grenzen der körperlichen Belastbarkeit und darüber hinaus.
Bei Trainingseinheiten kommt es sehr häufig zu den unterschiedlichsten Verletzungen, dazu zählen Verletzungen des Sprunggelenks, Bänderüberdehnungen, Zerrungen sowie andere Verletzungen.
Oftmals bedeutet eine solche Verletzung das berufliche Aus für den Tänzer oder Tanzlehrer. Auch kleinere Verspannungen oder Gelenkprobleme können bei Missachtung schwerwiegende Folgen für die weitere Berufsausübung haben!
Beschäftigungsverhältnis: Tänzer arbeiten im Allgemeinen als Freiberufler. Sie treten mit einem Ballettensemble, einer Schautanzgruppe oder als Solotänzer auf.
Die häufigste Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind mittlerweile psychische Erkrankungen: Zwischen 2012 und 2020 hat sich der Anteil der Leistungsfälle aufgrund psychischer Krankheiten in der privaten BU fast verdoppelt. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates, danach Krebserkrankungen, sonstige Erkrankungen, Unfallfolgen und Herzkrankheiten.