Berufsunfähigkeit Tänzer und Tanzlehrer

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Tanzlehrer und Tänzer

Das Berufsunfähigkeitsrisiko von Tanzlehrern und Tänzern ist sehr hoch. Oft können sich Tänzer und Tanzlehrer nur durch den Ausschluss bestimmter Risiken oder mit hohen Risikozuschlägen versichern.

BU Risikoeinstufung für Tänzer und Tanzlehrer

Berufsunfähigkeit Tänzer und Tanzlehrer

Tänzer/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 6 eingestuft. Tanzlehrer/innen kommen bei einigen Versicherungen „günstiger weg“ und werden in die Risikogruppe 5 eingestuft.

Berufsgruppe Tänzer

Berufsgruppe Tänzer: Risikogruppe 6

Das Berufsunfähigkeitsrisiko wird von den Versicherern anhand von statistischen Daten festgelegt. Dabei wird die Anzahl der Fälle, in denen eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, als Grundlage herangezogen.

Tanzlehrer und Tänzer üben einen Beruf aus, in dem Berufsunfähigkeit überdurchschnittlich häufig auftritt. Deshalb ist es für Tänzer und Tanzlehrer sehr schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Einzelne Versicherungen sind jedoch dazu bereit, Tänzer und Tanzlehrer gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ausgeschlossen sein, gibt es Alternativen, die sie unbedingt in Betracht ziehen sollten. Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend sollten Sie den Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherungen oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erwägen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Tänzer und Tanzlehrer

Tänzer und Tanzlehrer werden von den Versicherungsanbietern in die höchste Risikoklasse eingestuft. Für Vertreter dieser Berufsgruppe ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu ausgeschlossen, vereinzelt machen Versicherungen jedoch Ausnahmen und bieten auch Tänzern und Tanzlehrern eine solche Versicherung an. Sie sollten zunächst einen kostenlosen Vergleich dieser Anbieter durchführen lassen und eine anonyme Risikoanfrage stellen.

Um Ihnen die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Tänzer / Tanzlehrer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

BU Vergleich für Tänzer / Tanzlehrer [kostenfrei]

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Tänzern und Tanzlehrern

Aufgabenbereich: Tänzer führen Körperbewegungen zum Klang von Musik aus. Es werden verschiedenen Tanzformen unterschieden, zu denen der folkloristische, historische und spirituelle Tanz, der Bühnentanz, der Schautanz, der Gesellschaftstanz sowie weitere Tanzformen zählen.

Tänzer setzten ihre Körper als Ausdrucksmittel ein, um die Bewegungen, die sie von der Musik aufnehmen, auf der Bühne umzusetzen. Die Aufgabe von Tanzlehrern besteht darin, Tänzer in die Bewegungen und Rhythmik einer Tanzform, beispielsweise von Schautänzen, einzuführen und sie zu koordinieren. Tanzlehrer führen Trainingseinheiten durch, in denen Tänzer Bewegungsabläufe einüben und verbessern.

Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz des Tänzers oder Tanzlehrers ist sowohl die Bühne  bzw. Tanzschule als auch die Gymnastikhalle. Das Arbeitsinstrument des Tänzers ist der Körper und daher müssen sie eine sehr gute körperliche Konstitution aufweisen. Tänzer gehen bei ihrer Arbeit an die Grenzen der körperlichen Belastbarkeit und darüber hinaus.

Bei Trainingseinheiten kommt es sehr häufig zu den unterschiedlichsten Verletzungen, dazu zählen Verletzungen des Sprunggelenks, Bänderüberdehnungen, Zerrungen sowie andere Verletzungen.

Oftmals bedeutet eine solche Verletzung das berufliche Aus für den Tänzer oder Tanzlehrer. Tänzer und Tanzlehrer müssen sehr schlank sein und nehmen nur sehr wenige Nahrungsmittel zu sich oder machen ungesunde Diäten. Nicht selten endet der regelrechte Schlankheitswahn von Tänzern und Tanzlehrern in der Magersucht oder Bulimie. Dadurch wird der Körper in einem solchen Maße geschwächt, dass die Ausübung des Berufes unmöglich wird.

Beschäftigungsverhältnis: Tänzer arbeiten im Allgemeinen als Freiberufler. Sie treten mit einem Ballettensemble, einer Schautanzgruppe oder als Solotänzer auf.

BU Infothek Tänzer / Tanzlehrer

Wie hoch ist das BU-Risiko für Tänzer und Tanzlehrer?

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Tanzlehrer leider sehr hoch. Das wissen auch Berufsunfähigkeitsversicherer, die den Beruf regelmäßig in die Kategorie „Hochrisikogruppe“ einordnen. Wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten sollten, ist eine Ersatzversicherung wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Leistungen sind hier zwar geringer, doch ist eine solche Versicherung besser als gar kein Schutz.

Wie sehen die gesetzlichen Leistungen für Tänzer bei BU aus?

Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es für ab 1961 Geborene nicht mehr. Stattdessen gewährt der Staat unter bestimmten Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente gibt es nur, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können, die halbe Rente, wenn es weniger als sechs Stunden sind. Meist sind die Renten auch eher niedrig.

Was sind die häufigsten Ursachen für eine BU?

Die häufigste Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind mittlerweile psychische Erkrankungen: Zwischen 2012 und 2020 hat sich der Anteil der Leistungsfälle aufgrund psychischer Krankheiten in der privaten BU fast verdoppelt. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates, danach Krebserkrankungen, sonstige Erkrankungen, Unfallfolgen und Herzkrankheiten.