Steuerberater Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Steuerberatung

Wer als Steuerberater selbständig werden will, der hat verschiedene Möglichkeiten und muss einiges beachten. Wir sagen Ihnen alles, was Sie zum Thema Selbständigkeit als Steuerberater wissen müssen.

Steuerberater Selbständigkeit

Nach dem Ablegen der Steuerberaterprüfung ist erst einmal alles überstanden, aber das vielleicht schwierigste Thema wartet noch: Wie geht es jetzt weiter? Einige fühlen sich wohl bei dem Gedanken in einer großen Kanzlei angestellt tätig zu werden, andere wollen lieber eigenverantwortlich arbeiten und in der Selbständigkeit ihr Glück suchen.

Dabei gibt es nicht nur eine Möglichkeit sich selbständig zu machen, sondern sogar drei: Die Gründung einer eigenen Kanzlei, die Übernahme einer bereits bestehenden Kanzlei und der Einstieg in eine bestehende Kanzlei als Partner.

Alle drei Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir haben im Folgenden für Sie die wichtigsten Informationen zur Gründung einer eigenen Kanzlei zusammengestellt. Angefangen von der entsprechenden Qualifikation, hin zur Standortwahl und zu Rechtlichem haben wir hier alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie als Steuerberater selbständig werden wollen, beleuchtet.

Steuerberater Selbständigkeit: Qualifikation und Bestellung

Um Steuerberater werden zu können, muss man die berühmt berüchtigte Steuerberaterprüfung ablegen. Die Durchfallquote liegt hier seit Jahren bei fast der Hälfte der Prüflinge. Um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden, gibt es drei verschiedene Wege:

  1. Der Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium plus zweijährige praktische Tätigkeit (bei einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren)
  2. Der Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium plus dreijährige praktische Tätigkeit (bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren)
  3. Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung (z.B. Steuerfachangestellter) und 10 Jahre praktische Tätigkeit, oder 7 Jahre bei abgeschlossener Prüfung zum Steuerfachwirt

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden spezielle Kurse angeboten, die in der Regel neben der praktischen Tätigkeit besucht werden. Dir Prüfung setzt sich aus einem mündlichen und einen schriftlichen Teil zusammen.

Geprüft wird über die Teilgebiete Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, Ertragssteuerrecht und Buchführung und Bilanzwesen. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie noch immer nicht den Titel Steuerberater tragen. Zuvor müssen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer die Bestellung zum Steuerberater beantragen.

Steuerberater in eigener Kanzlei: Standort

Die Standortwahl ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg oder Misserfolg einer Steuerberatungskanzlei. Bevor Sie sich also für einen Ort entscheiden, sollten Sie einiges über diesen Standort wissen. Analysieren Sie die Altersstruktur und die sozialen Verhältnisse der Anwohner, denn das wird ein großer Teil Ihrer Zielgruppe sein. Wohnen dort besonders viele Rentner, dann sind die Aufträge meist wenig lukrativ. Außerdem sollten Sie die Konkurrenzsituation genauestens kennen.

Wie viele Mitbewerber gibt es, was sind deren Fachgebiete und welche Dienstleistungen und Beratungen bieten sie an? Danach können Sie überlegen, wie Sie sich von der Konkurrenz abheben können und welches Angebot noch gefragt sein könnte.

Auch eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkmöglichkeiten sollten bei der Standortwahl unbedingt berücksichtigt werden. Ihre Räume repräsentieren Ihre Arbeit, deshalb sollten Sie auf ein gepflegtes Erscheinungsbild, sowohl von innen als auch von außen achten.

Selbständigkeit Steuerberatung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Eine Gewerbeanmeldung ist bei der Eröffnung einer Steuerberaterkanzlei nicht nötig, nur eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Als Steuerberater ist man freiberuflich tätig, eine Gewerbesteuerpflicht besteht daher nicht, eine Umsatzsteuerpflicht aber schon.

Mit der Bestellung zum Steuerberater geht eine Pflichtmitgliedschaft in der Steuerberaterkammer einher. Diese überwacht die Einhaltung des Berufsrechts und bietet Mitgliedern Beratung und Fortbildungen in verschiedenen Bereichen an. Außerdem sorgen die Kammern dafür, dass gegen unerlaubte Hilfe in Steuersachen wettbewerbsrechtlich vorgegangen wird.

Die zu zahlenden Gebühren sind je nach Kammer und Region unterschiedlich hoch. In der Regel gibt es für die ersten ein bis zwei Jahre nach der Gründung eine Ermäßigung. Auch der Eintritt ins Versorgungswerk ist für Steuerberater verpflichtend.  Das Versorgungswerk sichert Steuerberatern eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente zu und im Todesfall zahlt es den hinterbliebenen Ehepartner und Kindern eine Witwen bzw. Waisenrente. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kann man sich als Steuerberater und Mitglied des Versorgungswerks befreien lassen.

Weitere Informationen für Steuerberater

Welche Versicherungen benötigt ein Steuerberater?

Vermögensschatenhaftpflicht für Steuerberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuerberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater Pflicht

Die Bestellung eines Steuerberaters ist unter anderem davon abhängig, ob der Steuerberater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist somit sowohl zum Schutz des Steuerberaters, als auch seines Kunden Pflicht.