Berufsunfähigkeit Steuerberater

Niedriges Berufsunfähigkeitsrisiko für Steuerberater

Steuerberater werden im Durchschnitt in die Berufsunfähigkeits-Risikogruppe 1 eingestuft. Das heißt, Steuerberater haben ein vergleichsweise geringes Risiko, berufsunfähig zu werden. Aber Vorsicht – ein vergleichsweise geringes Risiko heißt nicht, dass kein Risiko vorhanden ist.

BU Risikoeinstufung für Steuerberater

Berufsunfähigkeit Steuerberater

Steuerberater/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 1 eingestuft.

BU Risikogruppe Steuerberater

BU Risikogruppe Steuerberater: Risikogruppe 1

Der Beruf des Steuerberaters ist größtenteils frei von schwerer körperlicher Arbeit, Unfallgefahr und Berufskrankheiten. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, hält sich somit in Grenzen.

Aber auch Steuerberater können berufsunfähig werden. Denn die Gründe für eine Berufsunfähigkeit müssen nicht berufsabhängig sein. 

Häufigste Gründe für eine Berufsunfähigkeit*:

  1. Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
  2. Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe
  3. Krebs

Zwar handelt es sich beim ersten Punkt durchaus um eine Ursache, welche berufsbedingt in Erscheinung treten kann, dennoch zeigt dieser sehr deutlich, dass der Grund einer Berufsunfähigkeit nicht beruflicher Natur sein muss. Gerade Punkt 2 und 3 können unabhängig vom Beruf jeden treffen und machen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden einzelnen sinnvoll.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Steuerberater

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Steuerberatern

Aufgabenbereich: Ein Steuerberater kümmert sich, wie sein Name schon verrät, um Steuerangelegenheiten und betriebswirtschaftliche Fragen. Er gibt Hilfestellungen für optimale Steuergestaltung, Jahresabschlüsse oder Buchführung.

Außerdem kann ein Steuerberater auch die Tätigkeit der Überprüfung von Steuerbescheiden annehmen oder als Vertretung bei Streitfällen mit dem Finanzamt auftreten. Er ist auch befähigt, Gutachtertätigkeiten nachzugehen, Unternehmensbewertungen durchzuführen oder Testamentseröffnungen zu machen.

Arbeitsplatz: Das eigene Büro und den eigenen Schreibtisch sieht ein Steuerberater am meisten. Manche Steuerberater bieten zu Beratungszwecken auch Hausbesuche an – die Regel ist das aber nicht.

Steuerberater führen ihre Tätigkeit hauptsächlich im Sitzen durch. Das geschieht sowohl bei der Beratung von Kunden als auch bei der Eingabe der Daten von Kunden in den Computer.

Beschäftigungsverhältnis: Der Beruf des Steuerberaters wird als Freier Beruf bezeichnet. Es ist sowohl ein Angestelltenverhältnis möglich als auch eine Selbstständigkeit. So kann ein Steuerberater entweder eigene Kunden betreuen oder sich in einem Betrieb um die Buchhaltung des Betriebes kümmern.

*Quelle: Deutsche Rentenversicherung

BU Infothek Steuerberater

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater?

Ein 30-jähriger Steuerberater zahlt für seine BU-Versicherung zwischen 60 und 230 Euro pro Monat, je nachdem, welchen Versicherer und Tarif er wählt. Für seinen Beitrag erhält er einen Vertrag mit Endalter 67 und einer BU-Rente von 2.000 Euro. Da sich die Prämien so stark voneinander unterscheiden, ist es sinnvoll, vor dem Abschluss einen Versicherungsvergleich zu machen.

Was muss ich bei den Gesundheitsfragen angeben?

Bei den Gesundheitsfragen müssen Sie alles angeben, wonach gefragt wird. Sie sollten dabei sorgfältig vorgehen und exakte Angaben machen, am besten unter Zuhilfenahme Ihrer Patientenakten. Kleine Erkrankungen, derentwegen Sie nicht beim Arzt waren (z.B. Schnupfen), brauchen Sie jedoch nicht anzugeben.

Kann Übergewicht in der BU zum Problem werden?

Grundsätzlich ja. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen müssen Sie unter anderem auch Angaben zu Körpergröße und Gewicht machen. Leichtes Übergewicht hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Antragsannahme, ist es mehr, müssen Sie unter Umständen mit Zuschlägen oder gar Ausschlüssen rechnen. Eine Ablehnung ist aber erst ab einem BMI über 35 wahrscheinlich.