Sprachlehrer Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Sprachschule

Wer sich als Sprachlehrer selbständig machen und nicht nur für andere schuften will, der kann ruhig auch mal größer denken. Eine eigene Sprachschule zu gründen, ist erfolgreich möglich, wenn man weiß wie.

Sprachlehrer Selbständigkeit

Sprachunterricht ist derzeit sehr gefragt, allerdings war die Konkurrenz in dieser Branche auch nie größer als heute. An vielen Standorten bieten die Volkshochschulen ein umfangreiches Angebot an, das mit günstigen Preisen lockt.

Allerdings setzen Studierende, die ein Zertifikat erwerben müssen, um für einen Studiengang zugelassen zu werden und Arbeitgeber, die eine fundierte Schulung ihrer Mitarbeiter sicherstellen wollen, eher auf private Sprachschulen.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine eigene Sprachschule zu gründen, müssen Sie vorab einiges durchdenken. Mit einem Businessplan stellen Sie sicher, dass Sie alle drängenden Fragen schon vor der Existenzgründung für sich beantwortet haben und nicht ständig unangenehm überrascht sind, was alles zu erledigen und zu bezahlen ist.

Gründung und Selbständigkeit gehen immer mit einem gewissen Risiko einher, nur wenn Sie die Nerven und die finanziellen Mittel haben sich diesem Risiko auszusetzen, sollten Sie die Gründung einer Sprachschule in Angriff nehmen.

Meist muss man etwa ein Jahr finanziell überbrücken können, bis die Sprachschule angelaufen ist und Gewinne abwirft. Falls Sie auf fremde Unterstützung bei der Finanzierung zurückgreifen müssen, ist der Businessplan übrigens das erste, was erfragt wird.

Sprachschule Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

In der Theorie ist bei der Gründung einer Sprachschule keine besondere Ausbildung oder Qualifikation erforderlich. In der Praxis geht es nicht ohne. Ein Studium der Sprachwissenschaft und/oder ein Pädagogikstudium ist hilfreich.

Wer Deutsch für Migranten unterrichten will, der sollte auch ein DAF-Studium (Deutsch als Fremdsprache) abgeschlossen oder zumindest einen entsprechenden Lehrgang besucht haben. Jahrelange Berufserfahrung ist außerdem von immensem Vorteil.

Als Gründer einer Sprachschule brauchen Sie dabei nicht nur Kenntnisse im Erteilen von Sprachunterricht, sondern auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten. Ihnen obliegt nicht mehr nur das Unterrichten der Schüler, sondern bei entsprechender Größe auch die Führung von Personal, das erstellen von Lohnabrechnungen und vieles mehr. Auf gut Glück kann man das Projekt Sprachschule nicht angehen.

Wer zudem Kurse anbieten will, die staatlich gefördert werden (z.B. Integrationskurse), der muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder anderen staatlichen Stellen einen gesonderten Antrag stellen.

Um eine Sprachschule zu eröffnen, ist meist keine Genehmigung erforderlich, denn es handelt sich dabei in der Regel um eine freie Unterrichtseinrichtung. Die Errichtung der Sprachschule muss nur der zuständigen Schulbehörde angezeigt werden.

Sprachlehrer in eigener Sprachschule: Standort

Die Wahl des Standorts spielt für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens immer eine große Rolle. Sprachschulen haben viel Konkurrenz, zum einen von anderen Sprachschulen, zum anderen von großen Instituten und den Volkshochschulen. Wo Sie die Schule gründen, sollten Sie auch davon abhängig machen, wie viele Angebote es bereits am Standort gibt.

Nur wenn Sie sich mit ihrem Kursangebot deutlich von den anderen Sprachschulen abheben können, können sie an einem bereits “besetzten“ Standort noch was erreichen. Dies ist zum Beispiel dadurch zu erreichen, dass Sprachen, die eher selten angeboten werden, von Ihnen unterrichtet werden (z.B. Japanisch). Allerdings muss dafür am Standort auch Nachfrage sein, die ist bei „exotischen“ Sprachen aber ins Gesamt eher gering.

In Städten mit Universitäten gibt es oft Studenten, die ihre Sprachkenntnisse auch neben den universitären Angeboten vertiefen wollen. Englisch- und Französischkurse sind immer noch sehr gefragt, zudem nimmt die Zahl derer, die einen Deutschkurs besuchen wollen derzeit stetig zu.

Um sich von der Masse der Sprachschulen abzuheben, können sie auch auf neue Lernmethoden setzen. Der Einsatz neuer Medien und E-Learning-Angebote können ihre Kurse von konventionellen Unterrichtskonzepten abheben.

Selbständigkeit Sprachlehrer: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wenn Sie die Sprachschule eröffnen wollen, ist zunächst die Gewerbeanmeldung bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erforderlich. Davon werden dann das Finanzamt, die Ordnungsbehörden und die Berufsgenossenschaft (BG) in Kenntnis gesetzt. Außerdem werden Sie Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Gewerbeanmeldung einen steuerlichen Fragebogen zu, den Sie ausfüllen müssen. Haben Sie diesen eingereicht, wird Ihnen die Steuernummer erteilt, die Sie künftig auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Wenn Sie Mitarbeiter anstellen, brauchen Sie eine Betriebsnummer zur Anmeldung bei der Krankenkasse, diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur.

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