Restaurant Selbständigkeit

Selbständig werden mit einem Restaurant

Sie träumen schon lange davon ein eigenes Restaurant zu eröffnen? Wer jahrelang für andere gearbeitet hat und stets eine eigene Vision davon hatte wie ein Restaurant zu leiten wäre, der wagt vielleicht irgendwann den Sprung in die Selbständigkeit. Aber Gründen will gelernt sein, und ein eigenes Restaurant zu eröffnen ist keine leichte Übung.

Restaurants können noch so gut geführt werden, wenn sie am falschen Standort angesiedelt sind, sind sie finanziell schnell am Ende. Ebenso nützt die beste Lage nichts, wenn kein Konzept erkennbar ist, oder schlimmer noch die Qualität der Speisen zu wünschen übrig lässt.

Damit man mit einem Restaurant soviel Umsatz erzielen kann, dass sich gut davon leben lässt, müssen viele Faktoren stimmen. Es braucht eine gute Lage, schöne Räume, gutes Personal, ein durchdachtes und stimmiges Konzept und natürlich eine gute Preiskalkulation. Die wichtigsten Punkte sollten Sie zuvor unbedingt durch die Erstellung eines Businessplans für sich klären. Dieser spielt auch bei der Beantragung von Kredithilfen eine große Rolle.

Sie brauchen anfänglich nicht nur genügend Kleingeld für die Einrichtung des Lokals, sondern Sie müssen auch mit einer längeren Anlaufzeit (bis zu einem Jahr) rechnen, innerhalb derer Sie die fixen Kosten, wie Pacht, Personal und Strom  zahlen müssen, demgegenüber aber noch überschaubare Umsätze stehen. Durchhaltevermögen, aber auch ausreichend Rücklagen sind hier gefordert. Sie sind sich alldem bewusst und überzeugt von der Idee ein eigenes Restaurant gründen zu wollen? Dann lesen Sie weiter und finden Sie heraus, worauf bei der Gründung zu achten ist.

Restaurant Selbständigkeit: Ausbildung und Qualifikation

Wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen, brauchen Sie in Deutschland keine bestimmte Ausbildung. Das sollte Sie nicht verleiten zu denken, dass die Eröffnung und das Führen eines Restaurants einfach wäre: Die Inhaber eines Restaurants haben sehr viel zu tun und müssen ein breites Spektrum an Aufgaben bewältigen. Die gesamte Organisation und Kalkulation, das Konzepterstellen und die Personalführung – das ist ganz schön anstrengend. Wer noch gar keine Erfahrung in der Gastronomie hat, der stößt schnell an Grenzen.

Eine vorher abgeschlossene Lehre zum Restaurantfachmann oder eine lange Arbeit in diesem Bereich kann da hilfreich sein. Oftmals machen sich aber auch Köche selbständig, um endlich ihr eigener Herr zu sein und sich in der Küche kreativ verwirklichen zu können. Man sollte allerdings nicht unterschätzen wie viele Aufgaben von einen Restaurantleiter zu erledigen sind. Arbeitet man als Koch selbst den ganzen Tag in der Küche, sollte man sich für die verwaltenden und organisatorischen Aufgaben dringend Unterstützung suchen.

Was auch vielfach unterschätzt wird, sind Aufgaben wie Buchführung und Steuererklärungen. Wenn Sie merken, dass Sie dem selbst nicht gewachsen sind, suchen Sie sich frühzeitig einen Steuerberater, der Sie dabei unterstützt. Der Restaurantleiter braucht neben den gastronomischen Kenntnissen und Fertigkeiten auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche, sowie umfangreiches Wissen in den Bereichen Hygienevorschriften und Lebensmittelrecht.

Restaurant: Räumliche Anforderungen und Standort

Zunächst müssen Sie geeignete Räume finden, dann erst können Sie ein auf die Räume und den Standort zugeschnittenes Konzept entwickeln. Welche besonderen Anforderungen an die Räume eines gastronomischen Betriebes im Detail gestellt werden, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Genaue Informationen finden Sie in den Gaststättenverordnungen der Länder. In einigen Bundesländern gibt es auch eine Gaststättenbauverordnung.

Auch wenn Sie vielleicht seit Jahren eine bestimmte Vorstellung davon haben, was Sie gerne anbieten möchten und wie, muss das Angebot letztlich zu den zu erwartenden Gästen passen. Wenn Sie viel Zeit für die Suche haben, können Sie natürlich auch einfach warten, bis Sie das perfekte Lokal finden, welches genau zu Ihrer Vorstellung passt. Die Realität ist aber meist eher ein Kompromiss, weil vieles stimmen muss: Lage, Kosten, Räume und und und. Sie sollten sich daher ein Stück Flexibilität bewahren, um aus den vorhandenen Möglichkeiten auch wirklich das beste zu machen.

Sie müssen zudem vorab herausfinden, wer im Umkreis des Restaurants wohnt, also wie die Alters- und Sozialstruktur am Standort ist.  Zudem müssen Sie wissen, welche anderen Restaurants und Gaststätten es noch gibt und was Ihr Alleinstellungsmerkmal sein kann. Auch die Preise der Konkurrenz können Ihnen für die eigene Kalkulation Aufschluss geben. Sie brauchen ausreichend Parkplätze um das Restaurant herum und eine gute Verkehrsanbindung.

Befinden sich noch andere Geschäfte um das Restaurant herum, können Sie zudem von der Laufkundschaft profitieren. Mit ständig neuen Angeboten, zum Beispiel einem wechselnden Mittagstisch oder Tanzveranstaltungen, können Sie Gäste anlocken. Sie zeigen damit, dass Sie sich um sie bemühen, was oft belohnt wird. Natürlich ist Werbung hier ein wichtiges Stichwort. Nur wer ausreichend auf sich aufmerksam macht, hat die Chance auf gute Umsätze. Eine eigene Webseite, sowie die Nutzung der Sozialen Medien sind da sehr hilfreich.

Selbständigkeit Restaurant: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, d.h. bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort geben Sie den Antrag auf Gewerbeanmeldung ab und erhalten gegen eine Gebühr (meist zwischen 15 und 45 Euro) den Gewerbeschein. Die Gewerbeanmeldung wird dann automatisch dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Die Steuernummer bekommen Sie, wenn Sie den Fragebogen, den das Finanzamt Ihnen zuschickt, ausgefüllt zurücksenden.

Zusätzlich brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, wenn Sie Alkohol ausschenken möchten. Nur wenn Sie ausschließlich alkoholfreie Getränke anbieten, kann auf die Erlaubnis verzichtet werden. Da für viele Menschen zu einem guten Essen auch ein Glas Wein gehört, ist der Verzicht auf Alkoholausschank eine Entscheidung, die Sie Umsätze kosten kann.

Um die Konzession zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind, über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und dass Ihre Betriebsräume für Ihr Vorhaben geeignet sind. Um die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, wird von der Erlaubnisbehörde in der Regel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis, dass Sie an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben, verlangt.

Diese erstbelehrung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und muss auch von den angestellten Mitarbeitern wahrgenommen werden. Alle 2 Jahre muss der Arbeitgeber die Belehrung seiner Mitarbeiter wiederholen. Für den Nachweis der fachliche Eignung ist meist eine Gaststättenunterrichtung notwendig. Die Regelungen variieren hier von Bundesland zu Bundesland.

Die Räume, die Sie anmieten, pachten oder kaufen, müssen im Gaststättengewerbe nutzbar sein. Ob das so ist, können Sie beim zuständigen Bauamt erfahren. Wenn zuvor bereits ein Gaststättengewerbe in diesen Räumen ansässig war, entfällt meist die Pflicht zum Nachweis.

Wichtige Versicherungen für Köche

Welche Versicherungen benötigt ein Koch?

Betriebshaftpflicht für Restaurants

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Köche

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Betriebshaftpflicht für Restaurants empfohlen

Wer als Koch ein eigenes Restaurant eröffnen möchte, der braucht als absolute Basisabsicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung fürs Restaurant. Egal, ob in Ihrem Haus etwas passiert oder auf dessen Parkplatz, eine Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den Forderungen Dritter und hilft Ihnen im Schadensfall sofort zu reagieren und den Gast mit dem Angebot schneller Abhilfe freundlicher zu stimmen.