Rentenberatung Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Rentenberatung

Derzeit gibt es nicht mal 1.000 registrierte Rentenberater in Deutschland. Dabei ist zu erwarten, dass der Bedarf in Zukunft steigen wird. Wie Sie als Rentenberater selbständig werden und diese positiven Zukunftsprognosen für sich nutzen können, sagen wir Ihnen im Folgenden.

Rentenberatung Selbständigkeit

Langsam aber sicher wird vielen Menschen bewusst, dass sie von einer kostenlosen Beratung nicht allzu viel erwarten können. Zudem sind Berater, die durch Provisionen oder von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden, oftmals nicht unabhängig. Dabei ist das genau, was man sich wünscht: eine ganz individuelle und werbefreie Beratung, die aufzeigt, welche Möglichkeiten bestehen.

Zudem sorgen Rentenberater durch Kontenklärungen und das Kontrollieren von Bescheiden mit ihrer Arbeit oftmals dafür, dass der Beratene mehr Geld aus der öffentlichen Kasse bezieht. Eben so viel, wie ihm auch zusteht. Das ist bei den geringen Rentenzahlungen und Sozialhilfen auch kein Luxus. Wer sich als Rentenberater selbständig machen will, der muss zunächst einige Hürden überwinden.

Welche das genau sind, sagen wir Ihnen im Abschnitt Qualifikation und Registrierung. Zudem braucht man ein finanzielles Polster und gute Nerven, um die meist zähe Anlaufphase einer Selbständigkeit zu überdauern. Ein zuvor erstellter Businessplan hilft Ihnen bei der Beantragung von Kredithilfen und sorgt dafür, dass Sie mögliche Fallstricke der Selbständigkeit erkennen und umgehen können.

Rentenberatung Selbständigkeit: Qualifikation und Registrierung

Rentenberater müssen hohen Anforderungen gerecht werden, um als solcher registriert zu werden. Nur wer registriert ist, darf als Rentenberater tätig werden und sich auch so nennen. Für die Registrierung sind die Amts- und Landesgerichte zuständig.

Sie prüfen, ob die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, sowie die theoretische und praktische Sachkunde vorliegen, die ein Rentenberater braucht. Als nicht zuverlässig gilt, wer in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt oder rechtskräftig für ein Verbrechen verurteilt wurde, welches die Berufsausübung in irgendeiner Weise betrifft.

Die theoretische Sachkunde wird durch den Besuch eines Sachkundelehrgangs und den Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung belegt. Um die praktische Sachkunde nachweisen zu können, muss der Rentenberater mindestens zwei Jahre in einem für die Tätigkeit des Rentenberaters qualifizierenden Beruf gearbeitet haben oder eine Berufsausbildung in einem solchen Bereich gemacht haben. Das kann die Arbeit bei einem Sozialversicherungsträger sein, oder aber eine Stelle in einem Unternehmen, auf der man überwiegend mit den sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigt war.

Auch ein Studium der Rechtswissenschaften kann der Zugang zum Beruf sein. Sind alle übrigen Voraussetzungen gegeben, muss der angehende Rentenberater nachweisen, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall verfügt.

Selbständiger Rentenberater: Werbung, Kosten und Ausstattung

Im Prinzip reicht einem Rentenberater ein Büro in seinem Wohnhaus aus. Die meisten Beratungen finden beim Kunden vor Ort statt. Trotzdem braucht man als Rentenberater natürlich einen angemessenen Arbeitsraum mit Schreibtisch und Computer, da zum Beispiel Gutachten erstellt werden müssen. Was nicht zu unterschätzen ist, sind die Kosten für Fachliteratur zu Beginn der Tätigkeit. Außerdem ist der Sachkundelehrgang häufig kostenintensiv, die Gebühren betragen hier ab 5000 Euro aufwärts.

Gerade wenn Sie hauptberuflich als Rentenberater arbeiten wollen, sollten sie ein großzügiges finanzielles Polster haben. Rentenberater dürfen nur sehr eingeschränkt für ihre Dienstleistungen werben. Das wichtigste ist die Mund-zu-Mund-Propaganda.

Die braucht allerdings meist etwas Zeit bis sie angelaufen ist. Eine Homepage, die ästhetisch ansprechend gestaltet ist und dem Besucher einen guten Überblick über die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen gibt, ist  sehr wichtig. Ist man selbst in diesem Bereich nicht bewandert, sollte man jemanden beauftragen, der sich damit gut auskennt. Diese Investition lohnt sich.

Selbständigkeit Rentenberatung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Im Jahr 2012 hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein in einem Erlass festgestellt, dass die Tätigkeit von Rentenberatern ohne Anwaltszulassung gewerblich, nicht freiberuflich einzustufen sei. Ob hier tatsächlich keine Ähnlichkeit zu anderen rechtsberatenden Berufen gegeben ist, darf allerdings bezweifelt werden. Allerdings hat sich in dieser Frage bisher nichts weiter getan und die Finanzämter handeln dem Erlass entsprechend.

Damit müssen Rentenberater vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe anmelden und sind ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro gewerbesteuerpflichtig. Von der Gewerbeanmeldung, die bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen muss, werden automatisch das Finanzamt und die Industrie- und Handwerkskammer in Kenntnis gesetzt.

Weitere Informationen für Rentenberater

Welche Versicherungen benötigt ein Rentenberater?

Berufshaftpflichtversicherung Rentenberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Rentenberater

Rentenberater sorgen dafür, dass ihre Kunden und Mandanten Ansprüche aus allen Bereichen der Sozialversicherung geltend machen können. Unterläuft ihnen dabei ein Fehler, kann es teuer werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater ist daher Pflicht.