Rentenberater

Rentenberater: Berufsprofil und Selbständigkeit

Im Jahr 2007 feierten die Rentenberater das 50-jährige Bestehen ihres Berufsstands. Das Interesse der Menschen an unabhängiger Rechtsberatung im Bereich Renten nimmt derzeitig stetig zu. Ein guter Grund das Berufsprofil von Rentenberatern genauer unter die Lupe zu nehmen.

Beruf Rentenberater

Wer bei Rentenberatern jetzt an Versicherungsvertreter denkt, die vorbei kommen und möglichst einen Vertrag verkaufen wollen, der irrt. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater im Bereich Sozialversicherungsrecht. Ihre Dienstleistung wird vom Kunden direkt gezahlt, was aber auch zu garantierter Unabhängigkeit führt.

Verschiedene Entwicklungen, darunter die Einführung der Mütterrente und die Diskussionen um Riester und Rürup Renten haben zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen. Ständig hört man, dass die private Altersvorsorge so wichtig wie nie ist, gleichzeitig wird einem von den meisten Produkten abgeraten. Dabei wäre der erste Schritt die gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen. Laut Verband der Rentenberater ist jeder zweite Rentenbescheid, der auf ihrem Tisch landet, fehlerhaft.

Hier kann ein Rentenberater helfen. Renten sind ein großes Thema dieser Tage und werden es auch die nächste Zeit bleiben. Der  demografische Wandel wird auch in der nächsten Jahrzehnten eine verstärkte Auseinandersetzung mit Fragen der Altersvorsorge erforderlich machen. Rentenberater werden also in Zukunft allerhand zu tun haben. Aber, was genau macht eigentlich ein Rentenberater? Wer ist für diesen Job geeignet und wie sehen Arbeitsbedingungen und Verdienst aus? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen nachfolgend in unserem Berufsprofil Rentenberater.

Aufgaben von Rentenberatern

Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater im Bereich des Sozialversicherungsrechts und in anderen Rechtsbereichen. Die Beratung und auch Vertretung findet also nicht nur im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung statt, sondern auch in den Bereichen gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Unfallversicherung, sowie in den Bereichen Schwerbehindertenrecht, Versorgungsausgleich, betriebliche und berufsständische Versorgung. Rentenberater beraten ihre Mandaten, vertreten sie aber auch bei Verfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten.

Sie klären für ihre Mandanten Ansprüche aus Betriebsrenten und prüfen Vorruhestandsregelungen auf ihre Richtigkeit. Bei Scheidungen erstellen sie Gutachten zur finanziellen Situation und zum Versorgungsausgleich.

Sie stellen Rentenanträge und machen die für die Rentenversicherung relevanten Zeiten geltend. Sie prüfen ergangene Bescheide und legen Rechtsmittel ein. Außerdem beantworten sie Fragen zur Versorgungssituation im Falle einer eintretenden Berufskrankheit oder bei einer Schwerbehinderung.

Beruf Rentenberater: Persönliche Voraussetzungen

Rentenberater brauchen ein hohes Maß an Fachkompetenz. Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sind bei ihrer Arbeit elementar wichtig, denn davon sind Mandanten finanziell abhängig. Wer als Rentenberater arbeiten will, der sollte Freude am Umgang mit Menschen haben und Organisationstalent mitbringen. Sie müssen stets den Überblick über die ihnen anvertrauten Unterlagen behalten und Ordnung schaffen, wo andere den Überblick verloren haben.

Rentenberater müssen immer die aktuellsten Urteile und Gesetze kennen, daher müssen sie bereit sein sich stetig weiterzubilden und zu informieren. In der Beratung wie auch vor Gericht ist Kommunikationsgeschick gefragt.  Auch komplexe Sachverhalte müssen von einem Rentenberater verständlich erklärt werden können. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit.

Arbeitsbedingungen in der Rentenberatung

Rentenberater arbeiten im Büro und beim Kunden vor Ort. Am Computer erstellen sie Gutachten und fertigen Schreiben an Behörden und Gerichte. Bei Terminabsprachen richten sie sich nach den Wünschen der Kunden, was dazu führt, dass Termine am Abend oder am Wochenende keine Seltenheit sind. Bei ihrer Arbeit müssen Rentenberater vielfältige Vorschriften beachten und immer Sorgfalt walten lassen. Sie werden stets eigenverantwortlich und unabhängig tätig.

Beruf Rentenberatung: Verdienstmöglichkeiten

Grundsätzlich ist die Vergütung von Rentenberatern durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Da aber die Vergütung in sozialrechtlichen Belangen seit jeher nur gering vergütet wird, ist es durchaus üblich schriftlich mit dem Klienten andere Honorarvereinbarungen zu treffen.

Diese Honorare werden in einigen Fällen von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten oder von der gegnerischen Partei nach einem gewonnenen Rechtsstreit übernommen.

Der Verdienst von Rentenberatern liegt monatlich zur Zeit meist zwischen 3900 und 4700 Euro. Das ist natürlich hauptsächlich von der Anzahl und dem Umfang der übernommenen Beratungen abhängig, was bedeutet, dass diese Zahlen sehr variabel sind.

Allerdings ist die Konkurrenz bisher nicht groß, was derzeit meist genügend Auftragspotential verspricht. Wenn Sie darüber nachdenken sich als Rentenberater selbständig zu machen, finden Sie weitere wertvolle Informationen unter Rentenberatung Selbständigkeit

Wichtige Versicherungen für Rentenberater

Rentenberater müssen sich ins Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen. Eine der zahlreichen Voraussetzungen für die Eintragung ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall. Dieser Schutz ist also gesetzlich verpflichtend – aber er ist auch schlicht nötig, denn Rentenberater übernehmen Verantwortung in finanziellen Angelegenheiten und müssen sich selbst vor Haftungsansprüchen unbedingt schützen.

Auch bei größter Sorgfalt lassen sich Fehler nicht immer vermeiden. Unser Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Rentenberater hilft Ihnen den Versicherer mit dem besten Tarif und den günstigsten Beiträgen zu finden.

Rentenberater dürften sich durchaus bewusst sein, wie wichtig eine Vorsorge für den Ernstfall sein kann. Auch Rentenberater sind vom Risiko einer Berufsunfähigkeit betroffen, auch wenn die beruflichen Risiken vergleichsweise gering sind. Wer vor Erreichen der Altersrente wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, der braucht unbedingt einen Plan B, um sich und seine Familie finanziell abgesichert zu wissen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente und das gute ist: Als Rentenberater wissen Sie Ihre Forderungen durchzusetzen! Auch hier gilt: Wer vergleicht, der spart. Die Unterschiede in Preisen und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist immens. Unser kostenloser und unverbindlicher Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen für Rentenberater hilft Ihnen schnell und bequem den richtigen Versicherer zu finden. Sie können Ihre kostbare Zeit derweil für etwas anderes nutzen.

Welche Versicherungen benötigt ein Rentenberater?

Berufshaftpflichtversicherung Rentenberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenberater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Rentenberater

Rentenberater sorgen dafür, dass ihre Kunden und Mandanten Ansprüche aus allen Bereichen der Sozialversicherung geltend machen können. Unterläuft ihnen dabei ein Fehler, kann es teuer werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater ist daher Pflicht.