Berufshaftpflichtversicherung Rentenberater
Berufshaftpflichtversicherungen für Rentenberater
Rentenberater sorgen dafür, dass ihre Kunden und Mandanten Ansprüche aus allen Bereichen der Sozialversicherung geltend machen können. Unterläuft ihnen dabei ein Fehler, kann es teuer werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater ist daher Pflicht.
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Rentenberater benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung!
Nach der umfassenden Rentenreform im Jahr 1957 wurde in der Bundesrepublik ein neuer Berufsstand geboren: Die Rentenberater. Auch wenn selbst heute noch die Zahl der haupt- und nebenberuflichen Rentenberater überschaubar ist, so ist ihre Expertise doch gefragt.
Komplizierte Berechnungsverfahren und undurchsichtige Bescheide stellen so manchen Rentner oder Sozialleistungsempfänger vor Probleme. Rentenberater behalten hier den Durchblick und sind ein wichtiger Teil der Rechtspflege geworden. Auch wenn die Bezeichnung das nahe legt, Rentenberater sind nicht nur bei Fragen zur gesetzlichen Rente Ansprechpartner, sondern meist auch in allen anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechts.
Die Arbeit von Rentenberatern ist anspruchsvoll und es ist Verantwortungsbewusstsein gefragt. Trotzdem können natürlich auch den erfahrensten Beratern Fehler unterlaufen. Um Rentenberater und Mandanten gleichermaßen abzusichern, müssen Rentenberater eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können, um registriert zu werden.
Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist auch in §12 Absatz 1 Nr.3 des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verankert. Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte zur Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater und andere Rechtsdienstleister.
Wer ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?
Die oben genannte Rechtsvorschrift regelt die Versicherungspflicht zum Beispiel für Rentenberater, Inkassobüros und Rechtskundige in ausländischem Recht. Es handelt sich bei allen Tätigkeiten um außergerichtliche Rechtsdienstleistungen.
Seit 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und hat das Rechtsberatungsgesetz abgelöst. Eine Rechtsdienstleistung ist nach §2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Inkassodienstleistungen werden nochmal gesondert benannt. Die Berufshaftpflichtversicherungspflicht betrifft nur registrierte Rechtsberater, wozu alle oben genannten Personen gehören.
Infothek Rentenberater-Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherer bieten für Rentenberater Haftpflichttarife mit und ohne Selbstbehalte an. Wählen Sie einen Selbstbehalt aus, wird der Beitrag für Sie etwas günstiger. Auch die Höhe hat Einfluss auf die Prämie und kann Ihnen sogar mehrere Hundert Euro an Beitrag sparen! Einen Selbstbehalt zu vereinbaren kann deshalb sinnvoll sein, doch müssen Sie die Selbstbeteiligung pro Schadensfall aus eigener Tasche beisteuern. Ob Sie diese Option wählen, hängt also letztlich davon ab, wie Sie Ihre Schadenquote einschätzen.
Stellen Sie sich vor, Sie versäumen es, einen Kunden auf die Möglichkeit der Nachzahlung von Rentenbeiträgen hinzuweisen. Er erhält deshalb deutlich weniger Rente und verklagt Sie. In einem solchen Fall hilft Ihnen die Berufshaftpflicht für Rentenberater, die den Vermögensschaden Ihres Kunden ausgleicht. Die Versicherung heißt auch Vermögensschadenversicherung. Je nach Tarif können Sie zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung und weitere Leistungen integrieren.
Am Anfang Ihrer Tätigkeit als Rentenberater sind Sie froh, wenn Sie wenig Geld für Versicherungen ausgeben müssen. Glücklicherweise bieten viele Berufshaftpflichtversicherer deshalb Existenzgründertarife an, bei denen Sie in den ersten Jahren weniger Beiträge zahlen. Um die Angebote miteinander zu vergleichen, lohnt sich ein gründlicher Versicherungsvergleich!
Leistungen einer Rentenberater-Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater ist im Kern immer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das heißt sie ist dazu gedacht Vermögensschäden, die Dritten durch eine fehlerhafte Beratung oder eine Fristversäumnis entstehen können, auszugleichen.
Oftmals ist gar nicht direkt zu klar, ob den Rentenberater oder einen anderen Rechtsdienstleister die Schuld für die Versäumnis trifft. Die Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater schafft daher zunächst Klarheit hinsichtlich der Haftungsfrage.
Unberechtigte Forderungen gegen der Rentenberater weist die Versicherung zurück. Im Falle einer Klage vertritt die Berufshaftpflicht Rentenberater auch vor Gericht und kommt für die dabei anfallenden Kosten auf. Man nennt das auch passiven Rechtsschutz.
Wird festgestellt, dass der Rechtsberater mit seinem Verhalten für einen Vermögensschaden seines Mandanten verantwortlich ist, dann übernimmt die Berufshaftpflicht die Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Gesetzlich festgelegt ist eine Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall.
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater?
Was eine Berufshaftpflicht für Rentenberater im Detail kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Zuerst schauen Versicherer auf den Umsatz. Denn: Je mehr Umsatz der Rentenberater erwirtschaftet, umso größer ist sein Kundenkreis und umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er einen Fehler macht, der die Versicherung Geld kostet.
Um den Beitrag günstig zu beeinflussen, kann es sinnvoll sein, statt des üblichen Ein-Jahres-Vertrag einen Versicherungsvertrag über drei Jahre abzuschließen. Einige Versicherer gewähren dann einen Dauerrabatt. Jährliche Zahlweise ist immer günstiger als eine monatliche. Zudem spielt die Höhe der Deckungssumme eine wichtige Rolle.
Die Untergrenze ist wie schon erwähnt mit 250.000 Euro markiert, da dies die gesetzliche Mindestdeckungssumme ist. Sie sollten versuchen ihr Risiko so realistisch wie möglich einzuschätzen und die Deckungssumme so hoch wie nötig, aber so gering wie möglich zu wählen. Zwischen den Versicherern bestehen große Unterschiede in der Preis- und Leistungsgestaltung. Wer für guten Schutz möglichst wenig zahlen möchte, der sollte vorab einen Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für Rentenberater durchführen.
Berufshaftpflichtversicherung Rentenberater Versicherungsvergleich
Da Rentenberatern die Frage, ob eine Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater notwendig ist, durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgenommen wird, stellt sich nur noch die Frage, wer der richtige Anbieter ist.
Dabei sollte neben der Versicherungsprämie auch die Ausgestaltung des Tarifs im Vordergrund stehen. Rentenberater müssen wissen, was der Versicherer ihnen für welches Geld bietet, welche Ausschlüsse es gibt und welche Leistungen unbedingt Teil des Vertrages sein müssen.
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Rentenberater zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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