PR-Beratung Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer PR-Agentur

In der PR-Branche ist ein Aufwärtstrend zu erkennen. Imagepflege und Krisenmanagement werden für Unternehmen von immer größerer wirtschaftlicher Bedeutung. Also kein schlechter Zeitpunkt, um sich als PR-Berater selbständig zu machen.

Besonders die sozialen Netzwerke haben die Branche befeuert. Hier werden auch schon kleine Fehler von Firmen und Behörden zu großen Skandalen aufgeblasen. Dann ist ein professionelles Krisenmanagement gefordert. PR-Berater sind aber nicht nur dann gefragt, wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

Auch Firmen, die sich neu am Markt positionieren oder Unternehmen, die es schon lange gibt, die aber in ihrer Darstellung etwas frischen Wind herein bringen wollen, beauftragen PR-Berater. Wer in diesem schnellen und zum Teil sehr unbarmherzigen Geschäft mithalten kann, der hat auch genug Biss sich selbständig zu machen. Durchhaltevermögen braucht man auch, denn die erste Zeit ist meist sehr herausfordernd.

Bis genug Aufträge da sind und die ersten Honorare fließen, kann einiges an Zeit vergehen. Wichtig ist es vor dem Schritt in die Selbständigkeit schon genügend Kontakte und ggf. auch schon Auftraggeber zu haben. Das alles aus dem Nichts aufzubauen, dauert meist zu lange, um finanziell tragbar zu sein. Wenn Sie alleine arbeiten, müssen Sie sich Gedanken um eine Spezialisierung machen, entweder in einem bestimmten Bereich oder einer bestimmten Branche, gegebenenfalls auch beides.

Man unterscheidet oft Marken-, Wirtschafts-, Finanz- und Fachpresse-PR. Zudem unterscheiden sich Arbeiten für politische Institutionen deutlich von denen für wirtschaftliche Unternehmen. Hier müssen Sie sich vorab überlegen, welche Leistungen Sie anbieten können und wollen. Auch bei der Wahl und Einstellung möglicher Mitarbeiter spielt Ihr Konzept eine große Rolle. Wie Sie selbständiger PR-Berater werden können und was Sie erledigen müssen, bevor Sie loslegen können, lesen Sie im Folgenden.

PR-Beratung Selbständigkeit: Qualifikation und Ausbildung

PR-Berater ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, d.h. auch ohne Aus- oder Weiterbildung kann sich so nennen, wer will. Der Anspruch an einen PR-Berater ist allerdings in der Realität zu hoch, als dass man sich ohne Erfahrung und entsprechende Kenntnisse am Markt positionieren könnte. Es werden von verschiedenen Bildungseinrichtungen Seminare, Fortbildungen und mehrjährige Ausbildungen im Bereich PR angeboten, die mit einem Abschluss als „PR-Berater“, PR-Manager“ oder Kommunikationsmanager“ enden können.

Auch der Beruf des Pressereferenten ist eng verwandt mit dem eines PR-Beraters, bzw. u.U. sogar gleich. Viele PR-Agenturen und Auftraggeber suchen PR-Berater mit einem abgeschlossenen Studium. Das kann ein Journalistikstudium oder ein sprach- oder kommunikationswissenschaftliches Studium sein. Wichtiger ist meist die Zahl und Art der Praktika und Volontariate. Das heißt es ist durchaus möglich sich durch besonders viel praktische Erfahrung und gute Kontakte als PR-Berater zu etablieren.

PR-Berater in der PR-Agentur: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

In der Regel entscheiden die Finanzämter, dass ein Großteil der Arbeit eines PR-Beraters gewerblich ist (auch wenn freiberufliche Anteile unbestritten sind) und dass bei diesem Mischverhältnis der gewerbliche Anteil für die gesamte Tätigkeit bestimmend ist. Das führt dazu, dass PR-Berater in der Regel gewerbesteuerbar sind und ab einem gewissen Ertrag auch abgabepflichtig sind. Allerdings kann auch für eine Freiberuflichkeit entschieden werden, wenn der überwiegende Teil der Arbeit beratend ist. Hier ist Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

Die Einordnung durch das Finanzamt hat keine Auswirkung auf die Einschätzung der Künstlersozialkasse (KSK), die oftmals PR-Berater, die keine Angestellten haben, aufnehmen. Das bedeutet dann, dass PR-Berater nur hälftige Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und der Rest durch den Bund und die Verwerter künstlerischer Leistungen finanziert wird. Lehnt die KSK die Aufnahme ab, müssen PR-Berater sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Einen kostenlosen Vergleich der PKV-Anbieter finden Sie hier. [LINK PKV 3431]

Selbständigkeit PR-Beratung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

PR-Berater, die sich selbständig machen, müssen (sofern sie nicht als Freiberufler einzustufen sind) das Gewerbe bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anmelden. Diese leitet die Information dann an das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter. PR-Berater sind in der IHK beitragspflichtig, wenn eine Gewerbesteuerbarkeit besteht. Das Finanzamt schickt Ihnen einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Danach wird Ihnen die Steuernummer erteilt, die Sie künftig auf allen Rechnungen ausweisen müssen.

Wichtige Versicherungen für PR-Berater

Welche Versicherungen benötigt ein PR-Berater?

Berufshaftplicht für Werbeagenturen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung PR-Berater

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufshaftpflichtversicherung für PR-Berater

PR-Berater brauchen dringend eine Berufshaftpflichtversicherung, die sie vor Forderungen schützt.

Kosten wegen der Verletzung von Persönlichkeits- oder Markenrechten, ein Kunde, der Ihnen einfach nicht das vereinbarte Honorar zahlen will oder Fehler in Drucksachen, die beim Kunden zu einem finanziellen Schaden führen – all dass kann einen PR-Berater in Schwierigkeiten bringen.