Neurologe Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer neurologischen Praxis

Auf einen Termin beim Neurologen muss man in Deutschland lange warten. Der Bedarf an Nervenheilkundlern ist weit größer als das derzeitige Angebot. Wer sich als Neurologe selbständig machen will, der wird auch gebraucht.

Neurologe Selbständigkeit

Für den Erfolg Ihrer Praxis sind das gute Nachrichten. Neurologen haben selten zu wenig zu tun. Trotzdem will eine Praxisgründung zuvor gut geplant werden, denn Sie müssen einiges investieren. Ausstattung und medizinische Geräte sind sehr teuer. Diese Ausgaben muss man dann erst einmal wieder erwirtschaften.

Trotzdem lohnt sich der Schritt, denn in einer eigenen Praxis können Sie bestimmen, wie was gemacht wird. Sie teilen Ihre Zeit frei ein und planen das Personal. Natürlich ist das zusätzliche Verantwortung, aber eben auch ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung.

Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen gibt vor, wo sich Neurologen neu niederlassen dürfen und wo nur eine Praxisübernahme in Frage kommt, bzw. gar keine Niederlassung möglich ist.

Wofür Sie sich entscheiden hängt von Ihrer Mobilität und Flexibilität ab, aber auch von den finanziellen Möglichkeiten. Beim Gründen eine Arztpraxis ist ein Businessplan ein wichtiges Dokument, das hilft den Finanzierungsbedarf realistisch zu kalkulieren und Sie zwingt sich mit den wichtigsten Fragen bei der Gründung auch ausführlich auseinanderzusetzen. So haben Sie von Anfang an die volle Kontrolle und Entscheidungsgewalt und können Ihre neurologische Praxis zum Erfolg führen.

Neurologie Selbständigkeit: Ausbildung und Approbation

Am Anfang der Tätigkeit eines Neurologen steht natürlich immer ein Medizinstudium. Das kann aber nicht jeder aufnehmen, denn hierfür gelten meist strenge Zugangsbeschränkungen. In den meisten Bundesländern ist der Numerus Clausus derzeit auf 1,0 festgelegt. Das heißt nur wer ein richtig gutes Abitur gemacht hat, kann auf einen schnellen Einstieg in dieses Studienfach hoffen. Das Studium selbst dauert mindestens 6 Jahre, also 12 Semester.

Der erste Teil  (bis zum 4. Semester), das sogenannte Vorklinikum, wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Danach folgt das Klinikum (bis zum 10. Semester) und daran schließt sich dann das praktische Jahr an. Nach dem Klinikum ist das zweite Staatsexamen abzulegen. Die Famulatur (Praktikum) dauert vier Monate. Zusätzlich sind weitere, kürzere Praktika während des Studiums abzuleisten.

Um danach auch als Arzt praktizieren zu dürfen, braucht man die Approbation, also die Berufsausübungsberechtigung. Sie wird nach abgeschlossenem Studium und bestandenem Staatsexamen beantragt und von der regional zuständigen Gesundheitsbehörde erteilt. Im Antrag ist zusätzlich zur entsprechenden Ausbildung auch die persönliche Eignung für den Arztberuf nachzuweisen. Frühere oder aktuell vorliegende Suchterkrankungen und Vorstrafen können zu einem Versagen der Approbation führen.

Außerdem muss die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Die Approbation wiederum ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung zum Neurologen. Diese dauert zusätzlich fünf Jahre, wenn sie in Vollzeit besucht wird. Bereits besuchte Weiterbildungen in anderen Facharztbereichen, zum Beispiel im Bereich Neurochirurgie, können zu einer Verkürzung der Weiterbildungszeit führen.

Neurologe in eigener Praxis: Standort und Kassenzulassung

Sie können als selbständiger Neurologe (sowie nahezu alle Ärzte) Ihren Praxisstandort nicht frei wählen. Das liegt an der oben schon genannten Bedarfsplanung für Ärzte, mit deren Hilfe sicher gestellt werden soll, das eine ärztliche Versorgung in Deutschland flächendeckend gesichert ist.

In Gebieten, in denen der Bedarf bereits gedeckt ist, sind keine Praxisneugründungen mehr möglich. Hier muss man auf die Übernahme einer Praxis warten, oder sich an einem anderen Ort niederlassen. In einem Ort ohne Zulassungsbeschränkung oder wo noch Bedarf besteht, können Sie dagegen ohne Probleme eine eigene Praxis eröffnen.

Sie müssen sich allerdings zuvor fragen, ob die Alters- und Sozialstruktur am Ort für Sie zu einer ausreichenden Zahl von Patienten führt. Sind bereits mehrere Neurologen an diesem Ort ansässig, müssen Sie überlegen, ob Sie gegen die bereits bekannte “Konkurrenz“ bestehen können.

Bei der Einrichtung der Praxis sind Sie ebenfalls nur bedingt frei in Ihren Entscheidungen, Sie müssen zahlreiche Vorgaben einhalten, um die nötige Hygiene in den Praxisräumen gewährleisten zu können. Außerdem müssen Sie sich entscheiden, ob Sie alleine wirtschaften oder eine Praxisgemeinschaft bzw. Berufsausübungsgemeinschaft mit einem anderen Arzt oder anderen Ärzten bilden wollen.

In solchen Fragen kann Sie die Ärztekammern ausführlich beraten. Um als Neurologe die Krankenkassenzulassung zu erhalten, muss diese bei der örtlich zuständigen kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. Ohne sie kann man nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen und Patienten nur auf deren eigene Kosten behandeln. Die Kassenzulassung kann erst nach der Eintragung Ihrer Praxis ins Arztregister erteilt werden.

Selbständigkeit Neurologe: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Selbständige Neurologen sind Freiberufler und müssen somit kein Gewerbe anmelden. Die Tätigkeit ist gewerbesteuerfrei. Die meisten Umsätze von Neurologen sind außerdem auch umsatzsteuerfrei, allerdings gilt dies nicht bei Privatabrechnungen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie das Finanzamt darüber informieren. Nach Ausfüllen eines Fragebogens wird Ihnen die Steuernummer zugeteilt, die Sie künftig auch auf allen Rechnungen der Praxis ausweisen müssen.

Auch die Ärztekammer muss schriftlich über die Selbständigkeit und Praxisgründung in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitgliedschaft ist für alle Ärzte verpflichtend. Außerdem müssen Sie ins Versorgungswerk der Ärzte und in die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege einzahlen.  Auch diesen beiden Stellen müssen Sie also die Praxisgründung zeitnah anzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht auch gegenüber dem örtlichen Gesundheitsamt, das in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Hygienebestimmungen in Ihrer Praxis kontrolliert.

Wichtige Versicherungen für Neurologen

Welche Versicherungen benötigt ein Neurologe?

Arzthaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Neurologe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Arzthaftpflichtversicherung für Neurologen Pflicht

Ärzte sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Dies ist sowohl zum Schutz des Arztes als auch zum Wohle der Patienten so vorgeschrieben. Dies trifft auch auf Neurologen zu.