Berufsunfähigkeit Neurologe
Niedriges BU-Risiko für Neurologen
Fachärzte im Bereich Neurologie haben im Vergleich zu anderen Berufen ein niedriges Risiko, berufsunfähig zu werden. Sie werden wie die Fachärzte des Bereichs Orthopädie in die Risikogruppe 1 eingestuft.
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BU Risikoeinstufung für Neurologen
Neurologen und Neurologinnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 1 eingestuft.
BU Risikogruppe Neurologe
Im Vergleich zu anderen Akademikern werden Neurologen seltener berufsunfähig. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit besteht trotz allem und eine Absicherung ist unbedingt notwendig, weil auch psychische Probleme, Krankheiten und Unfälle außerhalb des Berufs zu einer Berufsunfähigkeit führen können.
Hinzu kommt, dass durch die niedrige Risikoklassifizierung der Geldbeutel von Neurologen geschont wird und sie schon für vergleichsweise günstige Beiträge ihre Arbeitskraft absichern können.
Neurologen werden von den Versicherern zwar sehr günstig eingestuft – trotzdem lohnt sich ein Vergleich, denn die Beitragsunterschiede zwischen günstigen und teuren Anbietern betragen bis zu 40 Prozent. Dieser Unterschied resultiert vor allem aus der ungleichen Risikoeingruppierung der verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
BU Vergleich für Neurologen
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Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Neurologen
Aufgabenbereich: Neurologen erkennen und behandeln menschliche Erkrankungen am zentralen und peripheren Nervensystem und der Muskulatur. Zu ihren Aufgaben gehört es, anhand der Krankheitsbilder Messungen und Untersuchungen durchzuführen, durch das Ausschlussverfahren viele mögliche Krankheiten auszuschließen und dadurch sicher die Erkrankung erkennen zu können.
Danach werden verschiedene Behandlungsmöglichkeiten wie Medikation, Operation oder andere Therapiemethoden erwogen und eingesetzt. Verwaltungsaufgaben wie das Dokumentieren von Befunden, das Anfertigen von Gutachten oder das Erstellen von Leistungsabrechnungen gehören auch zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Arbeitsplatz: Fachärzte für Neurologie können auf vielen verschiedenen Gebieten arbeiten: In Krankenhäusern oder Facharztpraxen, an Hochschulen als Lehrer für angehende Medizinstudenten oder im naturwissenschaftlichen, agrarwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich. Dort können sie durch Untersuchungen die Forschung unterstützen.
Beschäftigungsverhältnis: Je nach Arbeitsplatz können Neurologen angestellt oder selbständig tätig sein.
BU Infothek Neurologe
Eine BU-Versicherung für Neurologen kostet etwa zwischen 50 und 100 Euro pro Monat, wenn Sie Mitte zwanzig sind und eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro bis zu Ihrem 67. Geburtstag absichern möchten. Verglichen mit anderen Berufen ist das sehr günstig! Machen Sie vor dem Abschluss am besten einen Tarifvergleich, da sich die Tarife deutlich voneinander unterscheiden können.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Neurologen gering: Versicherer stufen den Beruf regelmäßig in Risikogruppe 1 (niedriges Risiko) ein. Machen Sie sich bewusst, dass Sie als Neurologe dennoch berufsunfähig werden können, etwa durch einen Unfall beim Sport oder eine Krebserkrankung. Sie sollten die BU deshalb unbedingt abschließen.
Berufsunfähig im Sinne der Versicherung sind Sie normalerweise dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr als Neurologe arbeiten können. Mittlerweile versichern viele Tarife dabei auch psychische Erkrankungen. Dem berufsständischen Versorgungswerk der Ärzte gelten Sie hingegen erst als berufsunfähig, wenn Sie gar nicht mehr als Arzt arbeiten können.