Mediengestalter Selbständigkeit

Selbständig machen als Mediengestalter

Damit man als Mediengestalter selbständig werden kann, muss man auf einiges achten. Wir sagen Ihnen im Folgenden worauf genau und wie Sie erreichen, was Sie sich vorgenommen haben.

Mediengestalter Selbständigkeit

Gerade wenn man einen solch kreativen Beruf ausübt, ist man selten der Typ, der gut mit Zwängen und Anweisungen zurecht kommt. Bevor man sich aber blindlings in die Selbständigkeit stürzt, sollte man sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sein.

In der Zukunft muss man sich um alle bürokratischen Angelegenheiten selbst kümmern. Behörden und Ämter stellen Anforderungen, es kommen Kosten auf einen zu und Urlaub zu machen ist für die nächste Zeit eher ausgeschlossen.

Wer sich dieser Tatsachen bewusst ist und sich trotzdem nichts besseres vorstellen kann als künftig auf eigene Rechnung zu arbeiten, der sollte diesen gewichtigen Schritt gut vorbereiten. Das A und O bei Gründung und Selbständigkeit ist die Erstellung eines Businessplans, der Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geben kann.

Zudem wird der Businessplan häufig von Stellen angefordert, die einen Gründerzuschuss gewähren können. Er ist also der erste wichtige Meilenstein auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Was Sie sonst noch beachten müssen, wenn Sie als Mediengestalter erfolgreich selbständig werden wollen, sagen wir ihnen im Folgenden.

Mediengestalter Selbständigkeit: Ausbildung

Bevor Sie in diesem Beruf Geld verdienen können, müssen Sie sich natürlich zunächst ausreichendes Fachwissen aneignen. Auch wenn sich theoretisch Mediengestalter nennen kann, wer will, da diese Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist, ist die Konkurrenz in Wahrheit zu groß und zu gut, als dass man ihr unausgebildet entgegen treten könnte. Der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung ist auch für Kunden häufig ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Vergabe von Aufträgen.

Eine Möglichkeit ist eine dreijährige Berufsausbildung, die dual an einer Schule und einem Ausbildungsbetrieb stattfindet. Abgeschlossen wird sie mit einer Prüfung, die neben einem schriftlichen und einem mündlichen  auch einen praktischen Teil enthält. Eine andere Möglichkeit ist ein Studium. Die Fachrichtungen Grafik- oder Mediendesign, bzw. Kommunikationsdesign befähigen für den Beruf des Mediengestalters. Der Bachelor kann meist in sechs Semestern, der Masterabschluss in zusätzlichen vier erreicht werden.

Egal ob man ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, als Mediengestalter sollte man nicht aufhören sich fortzubilden und immer auf dem Laufenden bleiben, was neue Trends und Fortschritte bei der Software betrifft. Am Ende muss man mit Leistung überzeugen und mit gutem Service Kunden an sich binden.

Selbständigkeit Mediengestalter: Räumliche Anforderungen, Standort und Werbung

Die gute Nachricht ist, dass wer als freier Mediengestalter arbeiten will, zunächst nicht unbedingt extra Büroräume anmieten muss und prinzipiell von jedem Standort aus tätig werden kann. Die Arbeit findet ganz überwiegend am Computer statt und kann damit auch von Zuhause ausgeübt werden. Allerdings sollte man für den Fall, dass ein Kunde zur Besprechung von Änderungen vorbei kommen möchte, einen Raum zur Verfügung haben, in dem man ihn empfangen kann. Einen professionellen Eindruck zu hinterlassen, hilft bei der Vergabe von Folgeaufträgen immens.

Das Geld, das man bei den Räumen sparen kann, sollte man als Mediengestalter unbedingt in Werbung investieren. Nur wer genügend Kunden akquirieren kann, kann sich dauerhaft als selbständiger Mediengestalter halten. Die Macht der Werbung wird hierbei oft unterschätzt. Ebenso die Wichtigkeit einer Webseite. Die Webseite eines Mediengestalters sollte genauso viel Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfahren, wie es die Kundenaufträge in Zukunft auch tun. Sie ist die Visitenkarte des Mediengestalters. Wer hier nachlässig ist, macht es potentiellen Auftraggebern leicht, sich für jemand anderen zu entscheiden.

Selbständigkeit Mediengestalter: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Bei der Frage nach der Gewerbeanmeldung wird es bei Mediengestaltern leider wie bei anderen Berufen im Medienbereich schwierig eine klare Antwort zu finden. Ob ein Mediengestalter vom Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingeschätzt wird, ist mehr oder weniger eine Einzelfallentscheidung. Es stellt sich die Frage nach dem künstlerischen und eigenschöpferischen Anteil der Arbeit. Wird dieser als hoch angenommen, werden Mediengestalter als Freiberufler anerkannt, sieht man das Handwerk im Vordergrund wird eine Gewerbeanmeldung fällig.

Damit einher geht dann auch die Gewerbesteuerpflicht, die aber bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro zu Abgaben führt. Mit der Gewerbeanmeldung wird auch die Industrie- und Handelskammer informiert, bei der Sie dann Pflichtmitglied werden.

Dieselbe Frage nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit stellt sich auch bei der Künstlersozialkasse. Betrachtet diese ihre berufliche Tätigkeit als überwiegend künstlerisch, werden sie dort Pflichtmitglied, was bedeutet, dass Sie wie ein Arbeitnehmer nur die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Entscheidungen von Finanzamt und Künstlersozialkasse sind von einander unabhängig, können sich aber im Grenzfall durchaus beeinflussen. Ein abgeschlossenes Studium ist übrigens für das Finanzamt für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit sehr förderlich.

Wichtige Versicherungen für Mediengestalter

Welche Versicherungen benötigt ein Mediengestalter?

Berufsunfähigkeitsversicherung Mediengestalter

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Freelancer Haftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Mediengestalter wichtig

Ob im Fachbereich Print, Nonprint oder Medienoperating: bei einem Mediengestalter kann einiges misslingen. Daher sollten Sie prüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Haftungsschäden besteht. 

Im besten Fall ist ein Mediengestalter mit Hilfe einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht ausgerüstet.