Berufsunfähigkeit Mediengestalter

Mittleres BU-Risiko bei Mediengestaltern

Das BU-Risiko von Mediengestaltern fällt durch die Vielzahl von Tätigkeitsfeldern unterschiedlich aus. Bei Mediengestaltern liegt die durchschnittliche Bewertung durch die Versicherer im mittleren Risikobereich (Risikogruppe 3).

BU Risikoeinstufung für Mediengestalter

Berufsunfähigkeit Mediengestalter

Mediengestalter/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 3 eingestuft.

Risikogruppe Mediengestalter

Risikogruppe Mediengestalter: Risikogruppe 3

Aufgrund der Vielseitigkeit des Begriffs „Medien“ ist auch der Beruf des Mediengestalters sehr vielseitig und somit auch von unterschiedlichen berufsgefährdenden Risiken bedroht.

Ist ein Mediengestalter zum Beispiel in einer Maketing-Agentur und dort im Bereich digitale Medien tätig, ist das Berufsunfähigkeitsrisiko viel geringer, als bei einem Mediengestalter im Fachbereich Print, der es mitunter mit großen Printmaschinen zu tun bekommen kann.

Daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Risikobewertungen durch die Versicherungsanbieter und damit auch unterschiedliche Beitragshöhen. Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung ist hier enorm wichtig, denn gerade Berufsgruppen, bei denen ein großes Tätigkeitsfeld mit verschiedenen BU-Risiken möglich ist, sollten vergleichen.

Die Risikogruppierung, zum Beispiel von Mediengestaltern, wird von jedem Versicherer selbst und unabhängig vorgenommen. Hier kann es durchaus auch zu einer Abweichung zu Ihren Gunsten kommen. Fordern Sie einfach den kostenfreien und unverbindlichen BU-Vergleich an und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Mediengestalter

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediengestalter zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen BU Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Wichtig für die Beitragsberechnung: Die Versicherungen schätzen das berufsbedingte Risiko von Mediengestaltern unterschiedlich ein. Geben Sie bitte eine möglichst präzise Berufsbezeichung, zum Beispiel Ihre Fachrichtung ein.

BU Vergleich für Mediengestalter [kostenfrei]

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Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Mediengestaltern

Aufgabenbereich: Die Aufgaben eines Mediengestalters können ganz unterschiedlich sein, je nach Branche, in der er tätig wird. Es gibt Mediengestalter in den Bereichen Bild- & Ton und Digital & Print. Auch die mögliche Spezialisierung auf die Bereiche Beratung und Planung, Gestaltung und Technik oder Konzeption und Visualisierung verändern den Aufgabenschwerpunkt.

Allgemein kann man sagen, dass Mediengestalter in Absprache mit ihren Kunden Konzepte für digitale Medien und Printmedien erarbeiten und umsetzen. Arbeitsabläufe müssen geplant, Lizenz- und Medienrechte beachtet werden; Texte, Bilder und Grafiken gestaltet und eingesetzt werden; Print-Medien müssen für den digitalen Einsatz aufbereitet werden, Daten für die Mehrfachnutzung müssen erstellt, transferiert und konvertiert werden u.v.m. .

Im Bereich Bild und Ton muss oft Bild- und Tonmaterial aus Archiven besorgt werden, Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, Medienproduktionen durchgeführt werden (Bild- und Tonmischungen, Produktionen aufbereiten, Schneiden von Bildmaterialien u.ä. ), Projektmanagement betrieben werden.

Arbeitsplatz: Mediengestalter arbeiten oft in Büroräumen, aber auch in Produktions- und Studioräumen, an Außensets und in Übertragungswägen.

Beschäftigungsverhältnis: Sie können sowohl selbstständig, als auch angestellt tätig sein in der Filmwirtschaft, der Medienbranche, in Rundfunk und Fernsehen, in der Werbung oder in Verlagen. Die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Anforderungen, die an Mediengestalter gestellt werden.

BU Risiko: Als Mediengestalter müssen Sie vielfältig begabt und immer flexibel sein. Diesem Druck ist nicht jeder gleichermaßen gewachsen. Rund ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit ist auf psychische Erkrankungen, wie Depressionen und Burn-Out zurückzuführen. Tendenz steigend. Niemand ist davor gefeit. Das Arbeiten im Sitzen und vor dem Bildschirm kann den Bewegungsapparat, ebenso wie das Sehvermögen einschränken.

BU Infothek Mediengestalter

Was kostet eine BU-Versicherung für Mediengestalter?

Mediengestalter zahlen zwischen 80 und 160 Euro Beitrag, wenn sie Anfang dreißig sind und 1.500 Euro BU-Rente bis zum Ende des 67. Lebensjahres absichern wollen. Die Preisunterschiede kommen durch die vielen unterschiedlichen Tarife zustande. Um den besten Tarif zu finden und dabei einen günstigen Beitrag zu zahlen, ist ein Vergleich vor dem BU-Abschluss unerlässlich.

Ich habe Vorerkrankungen. Was ist die beste Strategie?

Für den Fall, dass Sie eine Ablehnung durch die Versicherer fürchten, empfehlen Experten, mehrere Anträge auf einmal zu stellen, da die Gesellschaften Ihre Daten in einer zentralen Datei speichern dürfen. Eine weitere Möglichkeit ist die anonyme Risikovoranfrage durch einen unabhängigen Versicherungsmakler, der für Sie bei verschiedenen Versicherern Angebote einholen kann.

Sind psychische Krankheiten ebenfalls versichert?

Grundsätzlich gelten für psychische Krankheiten dieselben Regeln wie für physische: Sie müssen durch die Krankheit zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein. Eine Bestätigung durch einen Arzt ist notwendig, der Nachweis kann sich jedoch schwierig gestalten. Am besten ist es, wenn Sie die Krankheit von einem Psychiater oder Neurologen feststellen lassen, da Versicherern ihrer Einschätzung meist mehr vertrauen als der von Psychotherapeuten oder Allgemeinmedizinern.