Logopäde Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer logopädischen Praxis

Obwohl die Zahl der Logopäden in Deutschland stetig steigt, sind diese noch immer nicht flächendeckend mit Praxen in der Republik vertreten. Daher lohnt es sich durchaus, sich als Logopäde selbständig zu machen. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was Sie dazu brauchen.

Logopäde Selbständigkeit

Eine eigene Praxis zu eröffnen ist für viele Logopäden bereits in der Ausbildung das erklärte Ziel. Eigenverantwortlich zu arbeiten und selbst alle Entscheidungen zu treffen ist für viele so erstrebenswert, dass sie alle Strapazen, die mit einer Praxiseröffnung einher gehen, gerne in Kauf nehmen.

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen spielen sich als Logopäde selbständig zu machen, dann müssen Sie zunächst einige Punkt beachten.

Da Logopäden zu den Heilmittelerbringern gehören, müssen Sie sich bestimmter Kontrollen unterziehen und neben der Erlaubnis zur Berufsausübung auch eine Kassenzulassung beantragen.

Welche Ausbildung man braucht, um als Logopäde selbständig werden zu können, wie die Praxis ausgestattet sein muss und welcher Standort ideal ist und vieles mehr, können Sie im Folgenden lesen.

Logopädie Selbständigkeit: Ausbildung und Kassenzulassung

Es gibt mittlerweile zwei Hauptmöglichkeiten sich als Logopäde selbständig zu machen. Entweder man absolviert eine Ausbildung an einer Berufsfachschule oder ein Studium der Logopädie. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen 6 und 8 Semestern.

Ein darauf aufbauender Masterstudiengang von nochmals 4 Semestern ist ebenfalls möglich und befähigt vor allem für eine spätere Therapieforschung oder das Berufsfeld der Lehrlogopädie. Nach sechs Semestern wird in der Regel das Staatsexamen abgelegt, danach wird die Bachelorarbeit in weiteren ein bis zwei Semestern geschrieben.

Bereits nach erfolgreichem bestehen des Staatsexamens dürfen Sie die Berufsbezeichnung Logopäde führen. Damit können Sie als angestellter Logopäde in einer privaten  Praxis oder im öffentlichen Dienst tätig werden.

Wollen Sie allerdings eine eigene Praxis eröffnen, dann müssen Sie noch einiges mehr beachten. Sie brauchen eine Kassenzulassung, um sich mit einer eigenen Praxis niederlassen zu dürfen. Beziehungsweise immer dann, wenn Sie nicht nur Privatpatienten, die ohne ärztliche Verordnung kommen, behandeln wollen.

Um diese zu bekommen müssen Sie Verschiedenes nachweisen. Zum Beispiel, dass Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben. Sie müssen ihre gesundheitliche Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes oder ein Gesundheitszeugnis des Therapeuten nachweisen.

Das Berufszertifikat muss vorgelegt werden, ebenso ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist zum Nachweis der persönlichen Eignung ebenfalls erforderlich. Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, ist zudem die Beantragung eines Institutskennzeichen notwendig.

Logopäde in eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Wo Sie Ihre Praxis eröffnen ist eine der elementarsten Entscheidungen in Ihrer gesamten Selbständigkeit, denn davon hängt der Erfolg Ihrer Praxis maßgeblich ab. Sie sollten bei der Standortwahl verschiedene Punkte beachten.

Zum einen ist die Verkehrsanbindung wichtig, sowie eine ausreichende Menge an Parkplätzen für die Patienten. Befinden sich im Umkreis Geschäfte, dann werden Sie gesehen und sind somit vielleicht der erste Anlaufpunkt, wenn Menschen logopädische Behandlung suchen.

Außerdem sollten Sie genauestens über die Konkurrenzsituation an Ihrem Standort Bescheid wissen. Sind bereits zwei andere Praxen am Standort, ist vermutlich die Auftragslage für eine dritte dünn. In anderen Orten gibt es wahrscheinlich noch gar keine. Seien Sie an dieser Stelle so flexibel wie möglich! Was die Praxisausstattung geht, so muss diese laut § 124 SGB V zu einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung geeignet sein.

Die Krankenkassen haben diese weite Umschreibung mittlerweile in ihren Richtlinien ziemlich verengt. So fordern sie, dass die Therapiefläche mindestens 30 qm betragen muss, die Raumhöhe muss durchgehend mindestens 2,40 m sein, die Räume gut beheiz- und belüftbar. Die Richtlinien können Sie im Einzelnen bei den Krankenkassen anfordern.

Selbständigkeit Logopädie: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Als Logopäde sind Sie freiberuflich tätig, eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. Ebenfalls entfällt damit die Gewerbesteuerpflicht. Leistungen, die aufgrund einer Verordnung erbracht werden, sind zudem umsatzsteuerfrei. Der Status als Freiberufler ist gefährdet, wenn Sie mehrere Praxen eröffnen, oder mehr als drei Angestellte haben. Dann sind Sie nicht mehr eigenverantwortlich tätig und können vom Finanzamt als Gewerbebetrieb geführt werden.

In vielen Fällen kann die Gründung einer Personengesellschaft das Problem lösen. Allerdings wird die Personengesellschaft nur dann als freiberuflich anerkannt, wenn alle Gesellschafter freiberufliche Tätigkeiten ausüben. Ist nur ein einziger ein Gewerbetreibender, wird die gesamte Personengesellschaft gewerblich und alle Mitglieder sind gewerbesteuerpflichtig. Auch der Verkauf von Hilfsmitteln ist, sobald er einen gewissen Rahmen übersteigt (1,25% des Gesamtumsatzes), eine gewerbliche Handlung und damit umsatz- und gewerbesteuerpflichtig.

Grundsätzlich reicht also die Anmeldung beim Finanzamt aus, welches Ihnen eine Steuernummer erteilt, die Sie künftig auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Zudem müssen Sie sich wie oben bereits erwähnt beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft anmelden und die Kassenzulassung, sowie ein Institutskennzeichen beantragen. Haben Sie alle diese Schritte gemacht, kann es endlich losgehen mit der Selbständigkeit als Logopäde!

Wichtige Versicherungen für Logopäden

Welche Versicherungen benötigt ein Logopäde?

Berufshaftpflichtversicherung für Logopäden

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Logopäde

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Berufshaftpflicht für Logopäden Pflicht

Kommt es im Rahmen der logopädischen Behandlung zu bleibenden Schädigungen beim Patienten, können die daraus resultierenden Forderungen immens sein. Die Kosten für die Heilbehandlung, Schmerzensgelder und lebenslange Rentenforderungen können sich ins Unbezahlbare steigern.