Heilpraktiker Selbständigkeit

Selbständig machen mit einer Heilpraktikerpraxis

Die Zahl praktizierender Heilpraktiker steigt stetig. Viele sind überzeugt von alternativen Heilmethoden und wollen mit ihrem erworbenen Wissen den Menschen helfen. Wenn auch Sie als Heilpraktiker selbständig werden wollen, dann können Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema finden.

Heilpraktiker Selbständigkeit

In Deutschland geht der Trend zunehmend zurück zur Natur. Lebensmittel und Kleider mit Bio-Siegel erfreuen sich zunehmend größerem Absatz und auch bei der Behandlung von Krankheiten wünschen sich viele eine bessere und natürlichere Behandlung.

Der Andrang in Arztpraxen ist oftmals groß, die Zeit, die für den einzelnen Patienten bleibt, häufig viel zu gering. Einfach mit einem Rezept nach Hause geschickt zu werden ist für viele Patienten inakzeptabel und das zu Recht. Heilpraktiker können sich häufig mehr Zeit nehmen und eine ausführliche Anamnese mit den Patienten erstellen. Statt gleich zur Chemiekeule zu greifen, können sie mit den Patienten zusammen die Wirksamkeit verschiedenen Methoden und natürlicher Arzneimittel testen.

Der Bedarf an Heilpraktikern in Deutschland wächst und immer mehr Menschen möchten in diesem Bereich tätig werden. Doch welche Schritte führen in die Selbständigkeit? Welche Ausbildung braucht man, um als Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnen zu können? Was ist im Umgang mit Behörden zu beachten? Das und noch mehr, lesen Sie im Folgenden.

Heilpraktiker Selbständigkeit: Ausbildung und Erlaubnis

Der Besuch einer Heilpraktiker-Schule ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bedarf es zur Ausübung des Heilpraktikerberufs einer Erlaubnis. Die wird vom zuständigen Gesundheitsamt erteilt, nachdem eine Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Ohne besondere Vorbereitung ist diese nicht zu bestehen. Die Kenntnisse, die dort abgeprüft werden sind sehr umfangreich. Fragen zu Anatomie und Physiologie, zur allgemeinen Krankheitslehre, zur Berufs- und Gesetzeskunde, Injektions- und Punktionstechniken, Praxishygiene und zur Auswertung von Laborwerten – all das und mehr ist Bestandteil der Kenntnisprüfung.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man mindestens 25 Jahre alt sein, die gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausübung mitbringen, mindestens einen Hauptschulabschluss haben und ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag vorlegen können. Die Vorbereitung der Prüfung im Rahmen einer Heilpraktiker-Ausbildung ist -sofern nicht bereits hervorragende medizinische Kenntnisse vorhanden sind- unumgänglich.

Allerdings befähigt die Ablegung einer schulinternen Prüfung ohne das Bestehen der Kenntnisprüfung un deren Abnahme durch das Gesundheitsamt noch nicht zur Berufsausübung. Eine frühzeitige Anmeldung zur Kenntnisprüfung ist sehr ratsam, da die Wartezeiten teilweise mehrere Monate bis hin zu einem Jahr betragen.

Heilpraktiker in eigener Praxis: Räumliche Anforderungen und Standort

Als Heilpraktiker braucht man einen festen Praxissitz, ausschließlich Hausbesuche anzubieten ist nicht erlaubt. Bei der Wahl der Praxisräume muss man einiges beachten. Die Räume müssen gewerblich nutzbar sein, oder auf Antrag umgewidmet werden können. Bei Praxisräumen im eigenen Haus, ist zudem ein eigener Zugang zur Praxis erforderlich. Außerdem bestehen einige hygienische Vorschriften, so müssen z.B. Bodenbeläge und Mobiliar in den Behandlungsräumen abwaschbar und leicht zu desinfizieren sein, im Behandlungsbereich Waschbecken vorhanden sein mit Einhebel-Armatur und getrennte Toiletten für Personal und Patienten.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es auch Vorschriften zu Raumgrößen und dazu, ob und wie viele Parkplätze für Praxisbesucher vorgehalten werden müssen. Welche Richtlinien in Ihrer Region gelten, können Sie beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen. Noch vor der Suche der geeigneten Räumlichkeiten stehen Überlegungen zur Standortwahl. Die Praxis am eigenen Wohnort zu eröffnen ist oft eine naheliegende und bequeme Wahl, jedoch nicht unbedingt eine gute.

Bevor Sie sich für einen Standort entscheiden, sollten Sie sich fragen, wer dort die Zielgruppe ist. In einer Gemeinde, die vorwiegend konservativ geprägt ist, werden Sie auf viele Skeptiker stoßen und vermutlich wenig Zulauf haben. Außerdem sollten Sie vorab unbedingt darauf achten, wie viel Konkurrenz bereits am Standort ansässig ist. Durch Spezialisierungen können Sie aber auch dann noch eine umsatzstarke Nische für sich finden.

Selbständigkeit Heilpraktiker: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Sie müssen Ihre Praxis beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Dort können Sie auch alle wichtigen Informationen zur Praxisausstattung bekommen. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, da Heilpraktiker unstrittig eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ausüben. Sie müssen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit daher nur beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Nachdem Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eingereicht haben, bekommen Sie eine Steuernummer zugeteilt, die Sie in Zukunft auch auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen.

Die Leistungen von Heilpraktikern sind gewerbe- und umsatzsteuerbefreit, allerdings nur sofern es sich um Heilbehandlungen handelt; der Verkauf von Arzneien und Kosmetika etwa ist umsatzsteuerpflichtig. Zahlreiche Heilpraktiker-Verbände bieten ihren Mitgliedern umfangreiche Informationen und Hilfe bei der Eröffnung einer Praxis und beim Schritt in die Selbständigkeit.

Wichtige Versicherungen für Heilpraktiker

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Heilpraktiker?

Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker wichtig

Wer so große Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen übernimmt, der sollte sich selbst absichern, für den Fall, dass Fehler passieren. Diese können bei der Arbeit mit Menschen enorme Auswirkungen haben. Eine kombinierte Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sichert Heilpraktiker sowohl bei ihrer beruflichen Tätigkeit ab, als auch das Geschehen in und um ihre Praxis herum.

Die Berufshaftpflicht sollte speziell an die Bedürfnisse des Heilpraktikers angepasst sein. Sie sollten bei der Wahl des Versicherers darauf achten, dass alle Therapiearten im Versicherungsschutz enthalten sind. Außerdem ist für Heilpraktiker auch ein erweiterter Strafrechtsschutz von erhöhtem Interesse.