Chauffeur Selbständigkeit

Selbständig machen als Chauffeur

Wer sich als Chauffeur selbständig machen will, kann dies mit einem eigenen Chauffeurservice tun. Wie Sie damit erfolgreich sein können und was zuvor zu beantragen ist, lesen Sie hier.

Beruf Berufsbetreuer

Wer in Deutschland entgeltlich Fahrgäste befördern will, der muss einige bürokratische Hürden überwinden. Allerdings aus gutem Grund, denn wer Menschen von A nach B bringt, der übernimmt  viel Verantwortung und die Kunden müssen sich sicher sein, dass sie in guten Händen sind.

Wenn Sie sich als Chauffeur selbständig machen wollen, dann gibt es dazu grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie gründen einen eigenen Chauffeurservice mit oder ohne Angestellte oder sie arbeiten selbständig für einen bereits bestehenden Chauffeurservice. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn oftmals gerät man so in eine Scheinselbständigkeit, was Probleme mit dem Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger nach sich ziehen kann. Nur wer ein eigenes Fahrzeug mitbringt und nicht weisungsgebunden ist, gilt als selbständig tätig.

Außerdem muss er selbst das Unternehmerrisiko tragen. Wer einen eigenen Chauffeurservice gründen will, sollte zuvor einen Businessplan erstellen und sich Gedanken zum Standort, potentiellen Kunden und zu möglichen Mitarbeitern machen. Diese brauchen entsprechende Kenntnisse und einen Personenbeförderungsschein. Falls Sie Unterstützung bei der Finanzierung brauchen, ist der Businessplan zudem das erste, wonach Banken und Kreditinstitute fragen. Lesen Sie im Folgenden, was Sie brauchen, um sich als Chauffeur selbständig zu machen.

Chauffeur Selbständigkeit: Qualifikation und Zulassung

Eine Ausbildung zum Chauffeur gibt es nicht, allerdings braucht man zur Ausübung des Berufs zwingend einen Personenbeförderungsschein. Für diesen ist es nötig, dass man das 21. Lebensjahr erreicht hat und seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt. Zudem muss die geistige und körperliche Eignung nachgewiesen und ggf. eine Ortskundigkeitsprüfung (bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)  abgelegt werden.

Ebenso wie ein Taxiunternehmer braucht man als Betreiber eines Chauffeurservice eine Genehmigung. Die erhält man nur, wenn man die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten kann und als Unternehmer persönlich zuverlässig ist. Zudem muss die fachliche Eignung nachgewiesen werden.

Die persönliche Zuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Verkehrszentralregister nachgewiesen werden. Außerdem wird oftmals ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert. Manchmal kann auch die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verlangt werden.

Um die fachliche Eignung nachzuweisen, müssen Sie entweder belegen können, dass Sie mindestens drei Jahre eine geschäftsführende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegt,) ausgeübt haben oder eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen. Haben Sie diese schon einmal abgelegt, oder eine Ausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr bzw. eine Fortbildung zum Verkehrsfachwirt gemacht, kann auf Antrag auf die Fachkundeprüfung verzichtet werden. Die Genehmigung wird von der jeweiligen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erteilt.

Beruf Chauffeur: Die Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung ist bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk sich Ihr Wohnsitz befindet. In der Fachkundeprüfung müssen sie beweisen, dass Sie sich in den wichtigsten Fragen zur Personenbeförderung auskennen. Fragen werden aus ganz unterschiedlichen Bereichen gestellt. Sie müssen die wichtigsten Vorschriften des Personenbeförderungsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts, sowie Grundzüge des Handelsrechts kennen.

Außerdem müssen Sie Kenntnisse in Buchführung und zu Beförderungsentgelten und -bedingungen mitbringen. Sie müssen sich im Versicherungswesen auskennen und brauchen Kenntnisse im Bereich Zahlungsverkehr und Kostenrechnung. Als Chauffeur müssen Sie zudem wissen, welche Ausrüstung für Ihre Mietwagen vorgeschrieben sind, welche Regelungen es zu Pflege und Instandhaltung der Autos gibt und wie diese zugelassen werden.

Sie brauchen Kenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit und zum Unfallschutz. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, sowie aus der Bearbeitung von Fallstudien.

Selbständigkeit Chauffeur: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Um das Gewerbe anmelden zu können, müssen Sie als Betreiber eines Chauffeurdienstes bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Kopie der Genehmigung, einen Auszug aus dem Handels- und dem Gewerbezentralregister, sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese bekommen Sie vom Finanzamt, sofern dort keine Steuerforderungen offen sind.

Von der Gewerbeanmeldung, die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfolgen muss, werden automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt. Selbständige Chauffeure sind Pflichtmitglied in der IHK. Gründer können unter Umständen im Jahr der Gründung und im Folgejahr von den Beiträgen befreit werden.

Wichtige Versicherungen für Chauffeure

Welche Versicherungen benötigt ein selbständiger Chauffeur?

Taxi- und Mietwagenversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Betriebshaftpflichtversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Chauffeure

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Für Chauffeure Pflicht: Die taxi- und Mietwagenversicherung

Wer selbst einen Chauffeurservice betreibt, benötigt eine Personenmietwagen-Versicherung. Das ist eine KFZ-Versicherung mit erhöhter Absicherung für Personenschäden. Diese unterscheidet sich nicht von der Taxiversicherung und wird von vielen Versicherern als solche angeboten.

Eine Taxiversicherung ist für den Chauffeurservice Pflicht. Es empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit überschaubarer Selbstbeteiligung abzuschließen, um im Schadensfall nicht auf zu hohen Kosten sitzen zu bleiben.