Berufsunfähigkeit Chauffeur
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Chauffeure / Fahrer
Chauffeure und Fahrer sind häufig von Berufsunfähigkeit betroffen. Ihr Berufsunfähigkeitsrisiko wird deshalb in der Regel mit der Risikogruppe 4 bewertet.
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BU Risikoeinstufung für den Beruf Chauffeur / Fahrer
Chaufeure und Fahrer werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
Berufsgruppe Chauffeure
Als Chauffeur bzw. Fahrer sollten Sie sich der Tatsache stellen, dass Sie ein besonders hohes BU-Risiko tragen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie daher besonders wichtig.
Die hohe Risikoeinschätzung zeigt, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Chauffeure und Fahrer unabdingbar ist.
Achtung: Nicht bei allen Versicherungsanbietern werden Chauffeure / Fahrer in die gleiche Riskoklasse eingestuft. Das macht sich an den Beiträgen bemerkbar.
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Berufsunfähigkeitsrelevantes Arbeitsumfeld von Chauffeuren
Aufgabenbereich: Chauffeure arbeiten als Privatchauffeure von prominenten und wohlhabenden Persönlichkeiten, als Dienstwagenfahrer bei Behörden und als Vorstandsfahrer in großen Unternehmen. Darüber hinaus können Chauffeure und Fahrer für einen Limousinenservice tätig werden.
Zu ihren Aufgabenbereichen zählen aber nicht nur das Führen der Fahrzeuge, sondern auch deren Pflege sowie kleinere Wartungsarbeiten. Dieser Beruf erfordert äußerste Diskretion und Einfühlungsvermögen sowie ein gutes Auftreten und sichere Umgangsformen.
Chauffeure und Fahrer befördern Gäste zu Terminen, holen sie vom Flughafen ab und fahren sie in ihr Hotel und führen Ausflugs- und Sightseeingtouren für Touristen durch. In diesem Beruf lernen sie, abhängig davon, ob sie bei einem Unternehmen, einer Behörde oder einem Limousinenservice tätig sind, vom Bundespräsidenten bis hin zum einfachen Touristen die unterschiedlichsten Persönlichkeiten kennen.
Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz des Chauffeurs oder Fahrers ist der Dienstwagen oder die Limousine. Chauffeure und Fahrer üben ihre Tätigkeit überwiegend im Sitzen aus und können auf langen Fahrten nur selten eine Pause machen.
Dies kann zu Schädigungen der Wirbelsäule und Muskelverspannungen führen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und ungesunde Mahlzeiten, die unterwegs eingenommen werden, stellen eine Belastung für den Körper und das Immunsystem dar.
Chauffeure und Fahrer sehen sich dem Druck ausgesetzt, zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen zu müssen. Dies wirkt sich auch auf das private und familiäre Umfeld von Chauffeuren und Fahrern aus und setzt sie enormem Stress aus. Die größte Gefahr für Chauffeure und Fahrer stellt jedoch der Straßenverkehr dar. Chauffeure und Fahrer können jeden Tag durch einen Unfall schwere körperliche Schäden davontragen. Die Gefahr, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können, begleitet sie jeden Tag.
Beschäftigungsverhältnis: Chauffeure sind im Allgemeinen bei einem Limousinenservice, einem großen Unternehmen oder einer Behörde angestellt. Vereinzelt bieten sie ihre Dienste auch als Selbständige an.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Chauffeure und Fahrer
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Infothek: Berufsunfähigkeitsversicherung Chauffeur / Fahrer
Berufsunfähigkeit liegt normalerweise vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sie sollten die genauen Bedingungen aber vor Vertragsabschluss unbedingt in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Gute Verträge verzichten serienmäßig auf abstrakte Verweisung.
Mit Ende dreißig zahlt ein Chauffeur zwischen 110 Euro und 240 Euro, wenn er eine monatliche BU-Rente bis zum Beginn des regulären Rentenalters absichern möchte. Bei jüngerem Alter, kürzerer Laufzeit oder geringerer Rentenhöhe wird es günstiger. Der genaue Preis der BU-Versicherung hängt von Anbieter und Tarif ab. Ein Vergleich der Angebote ist deshalb wichtig.
Bei konkreter Verweisung verweist der Versicherer Sie auf einen Beruf, den Sie nach dem Eintreten einer Berufsunfähigkeit bereits ausüben. Wichtig ist jedoch auch hier, dass Ihre bisherige Lebensstellung gewahrt werden muss: Ihr Gehalt und Ihre Karrierechancen sollten in Ihrem aktuellen Beruf also in etwa die gleichen sein wie im früheren, damit der Versicherer die konkrete Verweisung aussprechen darf. Verweist der Versicherer Sie konkret, muss er Ihnen keine Rente mehr auszahlen.
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen als Ihren zuletzt ausgeübten Beruf verwiesen werden können, solange der Beruf Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Arbeitsmarktlage spielt dabei allerdings keine Rolle, d.h., es ist unerheblich, ob Sie in dem Beruf, auf den verwiesen wird, eine Anstellung finden können oder nicht. Darf der Versicherer Sie gemäß Vertrag abstrakt verweisen, muss er keine BU-Rente zahlen.