Bäcker Selbständigkeit

Selbständig machen als Bäcker

Als Bäcker selbständig zu werden und eine eigene Bäckerei zu gründen ist nicht einfach. Aber die Mühe lohnt sich! Lesen Sie hier, was Sie zum Thema wissen sollten. Unser Ratgeber erleichtert Ihnen den Schritt in die Selbständigkeit.

Bäcker Selbständigkeit

Auch wenn große Bäckerei-Ketten, die ohne eigene Backstube auskommen, in den letzten Jahren stetig zugenommen haben, gibt es viele Kunden, die auf Qualität und persönlichen Kontakt Wert legen und das zu honorieren bereit sind.

Die Konkurrenz ist im Bäckerhandwerk nicht klein und trotzdem kann man mit einem guten Konzept auch guten Umsatz machen. Das wichtigste ist, dass man zunächst einen Businessplan erstellt. Nur dann setzt man sich ausreichend mit den Chancen und Risiken des Unternehmens auseinander. Die Gründung und Eröffnung einer eigenen Bäckerei ist zudem kostspielig und will finanziert werden.

Banken und andere Kreditgeber legen den Businessplan ihrer Entscheidung zugrunde, ob sie einen Kredit gewähren können oder nicht. Mit dem Businessplan können auch Sie sehen, ob Ihr Vorhaben sich finanziell rentiert oder nicht.

Zunächst braucht man in Deutschland aber auch eine umfangreiche Ausbildung, um als Bäcker selbständig werden zu können. Wie diese genau aussieht, was Sie sonst noch beantragen und beachten müssen, lesen Sie hier.

Bäcker Selbständigkeit: Mit und ohne Meistertitel

Der Bäckerberuf zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken gemäß der Handwerksordnung. Das heißt, dass zur Eröffnung einer Bäckerei grundsätzlich ein Meistertitel erforderlich ist.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit ohne Meistertitel als Bäcker selbständig zu werden. Wer mehr als sechs Jahre als Geselle gearbeitet hat und davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position war, der kann eine sogenannte Ausübungsberechtigung auch ohne Meistertitel beantragen (gemäß § 7b Handwerksordnung).

Wenn das Ablegen einer Meisterprüfung zum Prüfungszeitpunkt für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt, kann eventuell auch eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung erteilt werden.

Auch dann sind die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen. Immer erforderlich ist zuvor eine dreijährige Ausbildung zum Bäckergesellen. Auf den Erwerb eines Meistertitels verzichten kann auch, wer einen Meister einstellt und ihn mit der Leitung der Bäckerei betraut.

Neben der Backkunst braucht man als Inhaber einer Bäckerei auch ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Aufgaben wie Organisation und Personalführung sollten zudem nicht unterschätzt werden, denn sie nehmen einen großen Teil der Arbeitszeit ein.

Bäcker mit eigener Backstube: Räumliche Anforderungen und Standort

Wenn man eine Bäckerei eröffnen will, dann braucht man dafür zunächst geeignete Räume. Für Lebensmittelbetriebe gibt es einige Vorgaben, die vor allem das Einhalten der Hygienerichtlinien zum Ziel haben.

Die Backstube muss eine ausreichende große Grundfläche haben. Was das im Einzelnen bedeutet, hängt von der Nutzung ab. Zudem müssen Flächen und Wände leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Das heißt die Wände müssen bis zu einer bestimmen Höhe gefliest sein.

Außerdem muss es einen Vorratsraum geben, der den selben Anforderungen entspricht. Für das Personal muss eine separate Toilette da sein und ein Raum, in dem die Straßenkleidung von der Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden kann und wo das Umziehen möglich ist.

Im Thekenbereich muss die Hygiene natürlich ebenfalls gewährleistet sein. Ein Handwaschbecken muss dort zum Beispiel zwingend vorhanden sein. Es gibt noch einige weitere Vorgaben, auch zum Thema Unfallsicherheit, die in einer Bäckerei eingehalten werden müssen. Hilfe hierzu finden Sie  zum Beispiel bei einem Berufsverband.

Wie die räumlichen Verhältnisse sind, spielt also eine große Rolle. Noch wichtiger ist allerdings, wo die Räume sind. Der Standort spielt für den wirtschaftlichen Erfolg der Bäckerei eine entscheidende Rolle.

Niemand will morgens lange Anfahrtszeiten in Kauf nehmen, um sich sein Frühstück zu kaufen. Daher ist als Standort besonders der Dorf- oder Stadtkern geeignet. Umliegende Geschäfte bringen zusätzliche Kundschaft. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind hier ein Muss!

Bevor Sie sich für einen Standort entscheiden, sollten Sie zusätzlich die Konkurrenzsituation bewerten. Wenn bereits mehrere Bäckereien da sind, dann sollte man in einen anderen Ort ausweichen, oder ein Konzept entwickeln, das einen von allen anderen Bäckereien abhebt.

Selbständigkeit Bäcker: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Zunächst müssen Sie sich vor der Eröffnung der Bäckerei in die Handwerksrolle eintragen, womit Sie automatisch Mitglied in der Handwerkskammer werden. Erst, wenn Sie die Bestätigung darüber haben, können Sie unter Vorlage dieser das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In der Regel erhalten Finanzamt und Berufsgenossenschaft dann automatisch Kenntnis von Ihrem Vorhaben.

Alle angestellten Mitarbeiter müssen an einer Erstbelehrung zum Infektionsschutz teilnehmen. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet diese Belehrung jährlich aufzufrischen. Die Berufsgenossenschaft sichert den Mitarbeitern den gesetzlichen Unfallschutz.

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Inhaltsversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Bäcker werden verhältnismäßig oft berufsunfähg

Bäcker haben häufig mit Bäckerasthma zu kämpfen. Durch die ständige Belastung mit Mehlstaub entwickeln sie häufig Allergien, die dazu führen, dass Bäcker ihren Job nicht bis zur Rente ausüben können. Für diesen leider nicht unwahrscheinlichen Fall sollten Sie als Bäcker dringend mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Diese sichert Ihnen eine monatliche Rente zu, falls Sie nicht mehr in der Lage sind Ihrem Beruf nachzugehen.