Rente für Selbständige

Bereits in Planung – die Rente für Selbständige

Die Statistik zeigt seit einigen Jahren, dass es immer mehr Menschen gibt, die sich bei der Berufswahl für die Selbständigkeit entscheiden. Für viele Selbständige, vor allem für Existenzgründer, steht die eigene Altersvorsorge allerdings nicht ganz oben auf der Prioritätenliste – mit schwerwiegenden Folgen im „Rentenalter“. Ursula von der Leyen will dies ändern.

Rente Selbständige
Bereits in Planung: Die Rente für Selbständige.

Um die Vorsorgelücke zu füllen, sieht Ursula von der Leyen ein neues Konzept, das die Selbständigen im Alter mit „sanftem Nachdruck“ absichern soll. Das Konzept ist zwar noch in der Entwicklungsphase, Ziel ist es jedoch, durch eine Basisrente Sicherheit für Selbständige und Freiberufler zu schaffen, die Festangestellte schon haben.

Um die Gefahr der „Selbständigen-Altersarmut“ so gering wie möglich zu halten, soll durch einen Zwang zur Altersversicherung ein Rentenstock aufgebaut werden, der es jedem möglich macht, ohne Sorgen in die Zukunft zu blicken.

Die verpflichtende Rente für Selbständige soll für die unter 30-jährigen Selbständigen gelten. Selbständige zwischen 30 und 50 Jahren bekommen eine Übergangsregelung. Der Plan ist, dass die Rente ein Leben lang durch monatliche Investitionen in Vorsorgeleistungen finanziert wird.

Vorgesehen ist, dass Selbständige pro Monat etwa 250 bis 300 Euro für eine Altersabsicherung ausgeben. Hinzu sollen noch einmal 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung kommen. Möglichkeiten für eine Rentenversicherung sieht von der Leyen in Lebensversicherungen, privater oder gesetzlicher Rentenversicherung oder der Rürup-Rente.

Rürup Rente – die staatlich geförderte Rente für Selbstständige

Die Rürup Rente wurde für Personen konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder in andere Versorgungswerke einzahlen. Für Selbständige bringt die Rürup Rente auch besondere Vorteile, die in der klassischen privaten Rentenversicherung nicht vorhanden sind.

Beispiel: Ein Selbständiger hat sich bei seinen Geschäften verkalkuliert und steht nun vor dem finanziellen Ruin. Sein Unternehmen muss in die Insolvenz und wird gepfändet. Nun beantragt er Arbeitslosengeld 2. Wenn er zuvor in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt hat, dann gilt diese als Eigenkapital und wird zur Tilgung der verbleibenden Schulden herangezogen. Wenn er als Selbständiger aber einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, dann ist dieser unpfändbar und darf beim Arbeitslosengeld 2 nicht berücksichtigt werden.

Außerdem gibt es bei Selbständigen über das Jahr unterschiedliche Einkommensverhältnisse. Im einen Monat laufen die Geschäfte gut, im anderen eher weniger. Bei der Rürup Rente hat der Selbständige die Möglichkeit, ein- bis mehrmals im Jahr Sonderzahlungen in den Rententopf einfließen zu lassen.

Bei der Rürup Rente gibt es zwar keine direkte Förderung vom Staat, aber hier gibt es im Gegensatz zur direkt geförderten Riester Rente eine andere Lösung. Der Rürup-Vertrag bringt Steuervorteile ein und bewirkt somit eine indirekte Förderung vom Staat.

Ein weiterer Vorteil der Rürup Rente ist, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag integriert werden kann. Auch dieser Beitragsanteil wird dann indirekt durch die Steuerersparnis gefördert.

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