Dienstunfähigkeitsversicherung Feuerwehr

Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrleute

Aufgrund der hohen beruflichen Belastung sollten Feuerwehrmänner und -frauen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Hier gilt es jedoch, auf die Ausgestaltung des Vertrages zu achten.

Benötigen Feuerwehrleute eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeit für Feuerwehrleute

Sie gehören zu den Beamten, die mit am häufigsten wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert werden: Feuerwehrbeamte werden körperlich und psychisch stark gefordert und zahlen dafür mitunter einen hohen Preis.

Tritt Dienstunfähigkeit bei einem Feuerwehrmann ein, kann er von seinem Dienstherrn entlassen werden und hat unter Umständen Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Dies geschieht jedoch nur, wenn der betroffene Feuerwehrbeamte bereits mindestens fünf Dienstjahre hinter sich gebracht hat: Feuerwehrbeamte auf Probe und auf Widerruf haben noch kein Anrecht auf Ruhegehälter, ebenso Beamte, die weniger als fünf Jahre im Dienstverhältnis stehen.

Wird ein Feuerwehrbeamter auf Widerruf, ein Anwärter also, dienstunfähig, wird er entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Nur bei Dienstunfall oder Dienstbeschädigung besteht Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, der allerdings eher bescheiden ausfällt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit können Beamte auf Widerruf nicht einmal mit einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente rechnen, da die Wartezeit von fünf Jahren, die dafür vorgeschrieben ist, in aller Regel nicht erfüllt wird.

Ruhegehalt bei früher Dienstunfähigkeit oft nicht ausreichend

Beamte auf Probe, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, können ebenfalls nur dann mit einer Versorgung durch den Dienstherrn rechnen, wenn ihre Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung aufgetreten ist: Sie können dann ein Unfallruhegehalt oder Ruhegehalt beziehen. Erst Beamten auf Lebenszeit, die bereits fünf Jahre oder länger im Dienstverhältnis stehen, steht bei Dienstunfähigkeit ein versorgungsrechtlicher Bezug in Form eines Ruhegehaltes uneingeschränkt zu.

Das Ruhegehalt ist aber in den ersten Berufsjahren meist gering; es steigt erst mit der Zeit an. Früh bezogene Ruhegehälter können den Lebensstandard des Empfängers häufig nicht sichern. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte, die bei Dienstunfähigkeit eine im Vertrag festgelegte Rente leistet.

Die Versicherung muss allerdings eine Klausel beinhalten, die besagt, dass bei ärztlich bescheinigter Dienstunfähigkeit des Feuerwehrbeamten automatisch Berufsunfähigkeit eintritt. Dies ist deshalb wichtig, weil Dienstunfähigkeit auch schon festgestellt werden kann, wenn die Berufsunfähigkeit bei unter 50 Prozent liegt. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen ziehen die Grenze jedoch bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit und schütten erst dann eine Rente aus.

DU Versicherung für Feuerwehrleute: Auf spezielle DU-Klausel achten

Weiterhin sollte die Dienstunfähigkeitsklausel speziell auf den Feuerwehrdienst bezogen sein: Bei einer Tätigkeit bei Polizei, Feuerwehr oder im Justizvollzugsdienst werden besondere gesundheitliche Anforderungen an die Beamten gestellt, die für die Ausübung des Berufes erfüllt werden müssen – so ist etwa das Bestehen der G-26-Prüfung Pflicht. Sind die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben und können sie nicht binnen eines Jahres wiederhergestellt werden, kann der betroffene Feuerwehrbeamte für dienstunfähig erklärt und entlassen werden.

Besitzt der Feuerwehrbeamte nun einen Vertrag, der lediglich auf allgemeine statt auf die spezielle, feuerwehrbezogene Dienstunfähigkeit verweist, wird der Versicherer gegen Dienstunfähigkeit unter Umständen die Leistung verweigern. Feuerwehrbeamte, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten vorab Versicherer und Tarife vergleichen und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Versicherungsmakler in Anspruch nehmen.

Dienstunfähigkeitsversicherungen (DUV) für Feuerwehrleute im Vergleich

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