Versicherungen für Ärzte

Versicherungen für Ärzte und Arztpraxen

Arzt zu sein bedeutet jeden Tag im hohen Maß Verantwortung für das Wohl anderer zu tragen. Wir sagen Ihnen, wer Ihnen hilft dieser im Schadensfall auch finanziell gerecht werden zu können und stellen Ihnen hier die wichtigsten Versicherungen für Ärzte und ihre Praxis vor.

Die Versicherungen für Ärzte im Überblick

Versicherung Arzt

Der ärztliche Berufsalltag erlaubt keine Fehler und Unachtsamkeiten. Denn Sie arbeiten jeden Tag am Menschen und müssen das Ihnen entgegen gebrachte Vertrauen rechtfertigen. Ihre Patienten verlassen sich auf Sie. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich auf jemanden verlassen können, falls doch mal etwas nicht läuft wie geplant.

Auch dem besten Mediziner können kostspielige Fehler unterlaufen. Ein Behandlungsfehler mit Spätfolgen kann Sie zu lebenslangen Zahlungen verpflichten, für die Sie auch mit dem Privatvermögen haften – vollumfänglich!

Sie stehen dabei nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch für die Ihrer angestellten Mitarbeiter gerade. Eine große Last, derer Sie sich mit Hilfe der richtigen Versicherungen entledigen können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen für Ärzte und die Arztpraxis im Überblick:

  • Arzthaftpflichtversicherung
  • Praxisinhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Betriebsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Arzthaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Als Arzt sind Sie verpflichtet, entsprechend der Ärztekammer des zuständigen Landes, für ausreichenden Haftpflichtschutz zu sorgen. Das betrifft zum einen natürlich die Haftpflicht, die sich aus der Ausübung Ihres Berufes im Speziellen ergibt, also bspw. die Haftung für Behandlungs- und Diagnosefehler, aber auch die Haftpflicht, die sich aus dem Betreiben der Praxisräume ergibt.

Die Gefahren im Berufsalltag eines Arztes sind vielfältig. Eine Arzthaftpflichtversicherung (auch Arzt-Berufshaftpflichtversicherung genannt) sichert beides ab: Den Arzt in Ausübung seiner Tätigkeit und als Inhaber seiner Praxis. Mit der Arzthaftpflichtversicherung sind Sie gegen Schadensersatzansprüche Dritter abgesichert, welche sowohl aus Personen- und Sachschäden, als auch aus Vermögensschäden erwachsen können. Versichert sind Sie selbst, sowie Ihre angestellten Mitarbeiter und fachärztlichen Vertreter.

Wichtig ist, dass Sie bei Abschluss der Arzthaftpflichtversicherung genaue Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Es spielt hier eine erhebliche Rolle, ob Sie niedergelassener Arzt oder Student in der Vorklinik sind. Änderungen Ihres beruflichen Status sollten Sie dringend sofort anzeigen. Ärzte, die kosmetische Behandlungen und Eingriffe vornehmen, müssen dies unbedingt bei Vertragsschluss mitteilen und Haftungsausschlüsse vorab klären.

Achten Sie bitte darauf, dass der Versicherungsschutz Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal spiegelt. Wenn Sie beispielsweise zeitweise im Ausland für Institutionen wie Ärzte ohne Grenzen o.ä. tätig werden wollen, dann sollten Sie auf ausreichenden Auslandsschutz achten, denn die Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte umfassen in der Regel nur Inlandstätigkeiten. Auch sollten Sie auf die Regelungen im Vertrag zu Hausbesuchen und Notfalldiensten achten, weil der Leistungsumfang von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich groß sein kann. Auch außerordentliche Hilfeleistungen wie Erste-Hilfe-Leistungen und Nachbarschaftsdienste sind nicht bei allen Versicherungsgesellschaften im Schutz inkludiert.

Praxisinhaltsversicherung

Gerade medizinische Praxen sind mit überaus teuren Geräten und Apparaturen ausgestattet. Oft investieren Ärzte viele zehntausend Euro (oder noch mehr) in die Ausstattung ihrer Praxen.

Da sollten Sie für Ihre Praxis kein Risiko eingehen und das Inventar ausreichend versichern. Die Praxisinhaltsversicherung schützt die gesamte Praxiseinrichtung gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Einbruch/Diebstahl, Sturm und austretendes Leitungswasser. Auch Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck lassen sich mitversichern oder sind je nach Versicherungsgesellschaft im Schutz enthalten. 

Bei einer Praxisinhaltsversicherung ist die Ermittlung der richtigen Deckungssummen von besonderer Bedeutung. Sie sollten unbedingt ein detailliertes Inventarverzeichnis anlegen und alle Möbel, Geräte, Instrumente und Apparaturen mit ihrem Preis listen. Eine Unterversicherung kann fatale Folgen haben. Denn: Die Unterversicherung kommt nicht erst zum Tragen, wenn die Deckungssummen den Gesamtschaden nicht mehr abdecken, sondern bei jedem Schadensfall.

Stellt der Versicherer im Falle eines Schadens fest, dass Sie unterversichert sind, übernimmt er nur einen Teil der Kosten.

Beispiel: Sie haben Ihr Inventar mit einer Summe von 100.000 Euro versichert, der tatsächliche Wert beträgt aber 200.000 Euro. Es entsteht ein Schaden von 90.000 Euro, weil aus einem defekten Rohr Leitungswasser ausgetreten ist und die Praxis samt Inhalt über Nacht unter Wasser gesetzt wurde.

Der Versicherer zahlt Ihnen nur 45.000 Euro, da Sie zu 50% unterversichert sind. Sie sollten also auf möglichst richtige und aktualisierte Werte achten oder eine dynamische Versicherung abschließen, die eigenständig von Jahr zu Jahr eine Erhöhung der Werte vornimmt.

Elektronikversicherung für die Arztpraxis

Ihre elektronischen Geräte sind in der Inventarversicherung bereits erfasst. Aber nur für bestimmte Schadensarten (s.o.). Bei den empfindlichen und hochtechnologischen Geräten (z.B. Röntgengeräte, Sterilisations- und Ultraschallgeräte u.ä.), die in medizinischen Praxen zum Einsatz kommen, ist es aber auch wichtig, ob das Gerät richtig bedient wird. Die Elektronikversicherung für Arztpraxen sichert Ihre Geräte auch gegen Schäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Bedienungsfehler ab. Außerdem inkludiert ist der Schutz bei Material- und Konstruktionsfehlern und bei Sabotageakten Dritter.

Bei Teilschäden wird vom Versicherer der Wiederinstandsetzungswert ersetzt, bei einem Totalschaden der Neuwert des Gerätes. Mehrkosten durch Technologiefortschritt sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Wird das Gerät nicht mehr in Betrieb genommen oder Instand gesetzt, so wird nur der Zeitwert ersetzt.

Betriebsunterbrechungsversicherung für Ärzte und Arztpraxen

Ihr Inventar ist nun für den Fall eines Brands oder ähnliches abgesichert, aber Sie müssen trotzdem für Wochen ihre Praxis schließen, weil die Praxisräume nicht mehr zu gebrauchen sind. Viele Wochen, in denen Ihnen die Einnahmen fehlen. Ihre laufenden Kosten sind aber nicht weniger geworden. Je nachdem wie lange sich die Unterbrechung der Tätigkeit hinzieht, kann sie zum echten finanziellen Problem werden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist für genau diesen Fall gedacht. Sie ersetzt Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und entstehende fortlaufende Kosten zur Wiederherstellung des normalen Praxisbetriebs. Meist ist der Haftungszeitraum auf ein Jahr beschränkt, was aber in der Regel auch völlig ausreichend ist, um nach einem Schadensfall den Praxisbetrieb wieder aufzunehmen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird oftmals bei kleinen Betrieben im Rahmen der Inventarversicherung angeboten. Erst ab bestimmten Umsatzhöhen ist der Abschluss eines eigenständigen Versicherungsvertrags unumgänglich. Wichtig ist, dass die Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden zustande kommen muss, ansonsten greift die Arzt Betriebsausfallversicherung.

Betriebsaufallversicherung für Ärzte und Arztpraxen

Fällt der Arzt krankheits- oder unfallbedingt für längere Zeit aus oder wird die Praxis auf behördliche Anordnung hin unter Quarantäne gestellt, so springt die Betriebsausfallversicherung (auch Praxisausfallversicherung genannt) für Ärzte ein. Ob der Unterbrechungsschaden nur aus den laufenden Kosten besteht, oder ob der entgangene Gewinn dazu zu zählen ist, das legen die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich fest.

Einige Versicherer übernehmen im Schadensfall sowohl die Kosten, als auch die entgangenen Gewinne. Laufende Kosten sind die Mieten, anfallende Zinsen, Löhne und Gehälter, Versicherungsbeiträge, Steuern und ähnliches. Hier sollten Sie genauestens auf die Bestimmungen im Vertrag achten. Auch sollten Sie darauf achten ab welchem Grad der Arbeitsunfähigkeit des Arztes gezahlt wird. Die kann zwischen 50 und 100 % liegen. Bei manchen Anbietern ist die Erweiterung um sachschadenbedingte Ausfälle möglich, so dass Sie nur eine Versicherung für Betriebsunterbrechung und Ausfall benötigen.

Arzt Rechtsschutzversicherung

Der Bedarf an Rechtsschutz ist bei Ärzten durch die Vielzahl an Rechts- und Vertragsbeziehungen zu anderen, wie z.B. zu den Patienten, den Krankenkassen, zur Approbationsbehörde, zu Krankenhäusern, Berufskollegen und Angestellten, sehr ausgeprägt. Von Streitigkeiten mit Herstellern von medizinischen Geräten, wie Ultraschall- und Röntgengeräten, über Auseinandersetzungen mit einem Patienten, der Ihnen schwere Körperverletzung vorwirft, weil Sie in angeblich ohne Einwilligung operiert haben – alles ist möglich.

Auch Abrechnungsstreitigkeiten mit Privatpatienten und Krankenkassen sind keine Seltenheit im Arbeitsalltag eines Arztes. Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte und ihre Praxis lässt sich wie jede Firmenrechtsschutzversicherung aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzten, gerade so, wie Sie sie brauchen. Das heißt ihre individuelle Rechtsschutzversicherung kann aus Verkehrsrechtsschutz, Sozialrechtsschutz und erweiterter Strafrechtsschutzversicherung bestehen, sie können aber auch Bausteine weglassen und andere dazunehmen. Lassen Sie sich hier von Ihrem Versicherer ausführlich beraten. Bausteine in der Firmenrechtsschutzversicherung sind u.a.:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Praxis-Vertragsrechtsschutz
  • Arbeitgeberrechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Schadensersatzrechtsschutz

Versichert sind Sie, Ihre angestellten Mitarbeiter und Vertreter. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Zeugengelder, sowie Kosten des Gegners, wenn der Versicherte zur Übernahme verpflichtet ist.

Arzthaftpflichtversicherungen im Vergleich

Da die Versicherer ganz unterschiedliche Kriterien zur Berechnung der Prämie heranziehen, gibt es erhebliche Beitragsunterschiede. Aber auch die Leistungen variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Arzthaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte) zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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