Arzthaftpflicht Pflichtversicherung
An der Arzthaftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei!
Ist ein Arzt gesetzlich dazu verpflichtet eine Arzthaftpflichtversicherung abzuschließen? Was passiert, wenn er es unterlässt? Lesen Sie hier alles zum verpflichtenden Abschluss einer Arzthaftpflichtversicherung.
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Arzthaftpflichtversicherung: Konsequenzen eines Nichtabschlusses
Obwohl die verpflichtende Arzthaftpflichtversicherung immer wieder im Gespräch ist, gibt es auf Bundesebene noch keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärzte. Allerdings haben die Ärztekammern der Länder schon lange in der Berufsordnung festgehalten, dass ein Arzt dafür zu sorgen hat, dass eine hinreichende Absicherung gegen Haftungsansprüche besteht.
Was hierbei unter hinreichend zu verstehen ist, wird dabei aber nicht näher definiert. Da die Forderungen nach nicht nur standesrechtlichen, sondern auch gesetzlichen Regelung, immer lauter werden, wurde im Rahmen des Patientenrechtegesetz, das 2013 in Kraft getreten ist, eine Erweiterung der Bundesärzteordnung vorgenommen, nach der künftig das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann, wenn im Schadenfall ein Arzt keine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Der Abschluss einer Ärztehaftpflichtversicherung ist also faktisch ein Muss, will man als Arzt nicht die eigene berufliche Existenz gefährden.
Arzthaftpflichtversicherung: Beiträge steigen kontinuierlich
Neben den Hebammen, sind auch Ärzte von erheblichen Preissteigerungen in der Haftpflichtversicherung betroffen. Die finanziellen Schäden, die durch Behandlungsfehler entstehen, werden immer höher. Das liegt vor allem daran, dass die Sozialversicherer der Geschädigten heute verstärkt nach Möglichkeiten suchen, den Arzt in Regress zu nehmen.
Ganze Abteilungen beschäftigen sich mittlerweile damit, eine Inhaftungnahme zu prüfen. Um den bestmöglichen Preis beim Abschluss einer Arzthaftpflichtversicherung zu bekommen, lohnt es sich die verschiedenen Angebote zu vergleichen.
Arzthaftpflichtversicherung: Besonders häufig betroffene Fachgebiete
Die Zahl der behaupteten Behandlungsfehler nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Dies ist zum Einen auf die Stärkung der Patientenrechte zurückzuführen und zum Anderen gibt es einen Trend das Thema „Ärztepfusch“ in den Medien auszugreifen. Meist in der Weise, dass der Eindruck entsteht Patienten seien häufig der Willkür der Ärzte ausgeliefert.
Nach solchen Beiträgen im Fernsehen oder Rundfunk ist oftmals eine deutliche Zunahme der Vorwürfe erkennbar. Berechtigten Forderungen sehen sich besonders häufig Ärzte in der Pflege (57,8 % der gemeldeten Fehler wurden auch bestätigt), Zahnmediziner (40,2 %) und Kinder- und Jugendmediziner (40 %) gegenüber.
Im Bereich der Ärzte mit Geburtshilfe sind die Schadenzahlen nicht wesentlich angestiegen, die Prämien hingegen schon. Fehler bei der Geburtshilfe führen häufig zu lebenslangen Schäden und damit zu enormen Kosten. Durch die bereits oben erwähnten häufigeren Regressforderungen durch die Sozialversicherer sind die Kosten für die Haftpflichtversicherer enorm gestiegen, was diese auch so an ihre Versicherungsnehmer weitergeben.
Die Kosten sind daher für Gynäkologen, die Geburtshilfe anbieten, teilweise um ein Vielfaches gestiegen. Ein Gynäkologe, der als Belegarzt in einer Klinik Geburtshilfe leistet, muss mittlerweile mit einer Jahresprämie von bis zu 50.000 Euro rechnen! Hier kommt es auf den richtigen Versicherer an, um gute Leistungen zu einem bezahlbaren Preis bekommen zu können.
Arzthaftpflichtversicherungen im Vergleich
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