Regressversicherung Arzt

Regressversicherungen für Ärzte

Der Kostendruck steigt für alle Beteiligten im Gesundheitssystem und jeder versucht natürlich seine eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Ärzte werden zunehmend für unwirtschaftliche Verordnungen und ähnliches von Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen in Regress genommen.

Regressversicherung: Welche Leistungen erbringt sie und wann?

Regressversicherung Arzt

Vertragsärzte werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen geprüft. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung, oder weil die Richtgrößen bzw. der Fachgruppen-Durchschnitt überschritten wurde.

Natürlich kann ein Arzt zunächst die übersteigenden Ausgaben mit besonderen Gegebenheiten in seiner Praxis rechtfertigen. Oftmals ist es gut bereits im Vorverfahren schon auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen zu können. So können unrechtmäßige Forderungen bereits im Keim erstickt werden.

Aber ein Anwalt will bezahlt werden und kommt es letztlich zu einem Verfahren und einer anschließenden Regressverpflichtung, dann gehen die Forderungen leicht in die Zehntausende. Aus diesem Grund wurde die Regressversicherung für Ärzte entwickelt, die im Falle einer Auseinandersetzung die Kosten für Sie übernimmt und Ihnen damit ein sorgenfreies Arbeiten ermöglicht.

Die Regressversicherung für Ärzte leistet, wenn ein Vertragsarzt im Rahmen einer Prüfung nach  §106 SGB zur Erstattung eines Mehraufwands verpflichtet wird. Zunächst prüft der Versicherer, ob die Regressforderung sachlich und juristisch begründet ist. Eine unberechtigte Forderung wird vom Versicherer abgewehrt.

Mit der Regressversicherung für Ärzte besteht für Sie Rechtsschutz durch alle Instanzen. Mit einer Rechtsschutzversicherung besteht zum Beispiel nicht die Möglichkeit der Kostenübernahme anwaltlicher Unterstützung im Vorverfahren. Dabei ist das Vorverfahren bei Regressforderungen oftmals ausschlaggebend.

Im Gerichtsverfahren selbst besteht für den Arzt oft nicht mehr die Möglichkeit noch Verteidigungsargumente vorzubringen, ist die allerdings im Vorverfahren geschehen, kann er sich dann darauf berufen. Stellt sich heraus, dass die Forderung, die gegen Sie erhoben wird, berechtigt ist, wird sie vom Versicherer beglichen.

Regressversicherung für Ärzte: Wofür besteht Versicherungsschutz?

Die Regressversicherung für Ärzte kommt zum Tragen, wenn Ihnen eine unwirtschaftliche Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln vorgeworfen wird, ebenso bei unwirtschaftlicher Auftragsüberweisung zur Diagnostik oder Therapie und bei unwirtschaftlicher Veranlassung von Sach-, Labor und Röntgenleistungen und ähnlicher Leistungen durch Dritte.

Auch bei einer fehlerhaften Berechnung des Niederkunftdatums einer werdenden Mutter besteht Versicherungsschutz durch die Regressversicherung für Ärzte. In einer Gemeinschaftspraxis müssen sich alle Ärzte versichern, in einer Praxisgemeinschaft hingegen ist die Versicherung einzelner Ärzte möglich. Ein Leistungsausschluss besteht, sofern Sie bewusst Ihr Arznei- und Heilmittelbudget überschreiten.

Kosten einer Regressversicherung für Ärzte

Die Regressversicherung ist für Ärzte in der Regel günstig zu haben. Natürlich beeinflussen einige Faktoren die Beitragsgestaltung im Einzelfall. Dazu gehört die jährlich Versicherungssumme, ebenso wie die Höhe der vereinbarten Selbstbehalte.

Wenn Sie sich länger an einen Vertrag binden (es gibt 1 und 3-Jahres-Verträge), dann werden Ihnen meist Rabatte eingeräumt. Am meisten wird die Beitragshöhe der Regressversicherung für Ärzte von der Wahl des Versicherers bestimmt. Hier gibt es für Sie ein immenses Sparpotenzial.

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