Versicherung Familie

Welche Versicherungen sind für Familien sinnvoll, welche nicht?

Mit der der Gründung einer Familie und der Geburt eines Kindes ändert sich alles – nicht zuletzt auch die Versicherungssituation.

Versicherung Familie
Sinnvoll für Familien: eine Risikolebensversicherung

Die meisten Eltern wollen nach der Geburt eines Kindes auch versicherungstechnisch sehr schnell Verantwortung übernehmen und den Versicherungsschutz der neuen familiären Situation anpassen.

Doch welchen Versicherungsschutz brauchen Eltern unbedingt und welcher ist vernachlässigbar? Essentiell ist zuerst eine Krankenversicherung – hier können sich die Eltern in den meisten Fällen jedoch entspannen, denn der Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Am besten regeln die Eltern noch vor der Geburt eines Kindes, bei welchem Elternteil der Nachwuchs mitversichert werden soll.

Ist dies bereits im Vorfeld geregelt, dann liegt das Kind auch versicherungstechnisch direkt in trockenen Tüchern. Für alle übrigen Famillienversicherungen haben die Eltern nach der Geburt genügend Zeit. In der Regel sollten die bestehenden Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen der neuen Situation angepasst werden.

Versicherung Familie: Krankenversicherung am wichtigsten

Möglichst gleich nach der Geburt Ihres Kindes sollten Sie es bei Ihrer Krankenversicherung anmelden, damit Untersuchungen und Krankheitsfälle abgedeckt sind. Dabei gilt: Sind Sie gesetzlich versichert, kann Ihr Kind über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden; sind Sie privat versichert, benötigt Ihr Kind eine eigene Versicherungspolice.

Falls die Eltern unterschiedlich versichert sind, wird das Kind in der Regel bei dem Versicherer desjenigen Elternteils aufgenommen, der das höhere Einkommen hat. Sowohl bei privatem als auch gesetzlichem Versicherungsschutz entfällt für Sie in der Folge der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, der von Kinderlosen zu zahlen ist.

Versicherung Familie – die Singlehaftpflichtversicherung reicht oft nicht mehr

Grundsätzlich werden Kinder nach Geburtsmitteilung an die private Haftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert – und das mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes. Für Schäden, die durch ein kleines Kind entstehen, sind Eltern aber ohnehin nicht immer haftbar: Verursacht ein Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Schaden, ohne dass nachweislich eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, hat der Geschädigte keinen Ausgleich zu erwarten, denn das Kind gilt noch als deliktunfähig.

Da solcherlei Schäden häufig im privaten Umfeld entstehen, zahlen die Eltern aber meist trotzdem, um z.B. ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis nicht zu gefährden. Eine Alternative bietet hier eine Versicherung für deliktunfähige Kinder, die speziell solche Schäden abdeckt. Die Deckungssumme ist jedoch begrenzt.

Wichtige Versicherung für die Familie: Eine Risikolebensversicherung schützt Kinder im Todesfall

Spätestens nach der Geburt eines Kindes ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung zu empfehlen: Falls der Todesfall eines Elternteils oder gar beider Eltern eintritt, reicht die Hinterbliebenenrente, die der Staat zahlt, nämlich meist nicht aus, um die Existenz des Kindes weiterhin zu sichern. Die Risikolebensversicherung hilft in diesem Fall, Lebensunterhalt und Ausbildung des Kindes zu finanzieren. Besteht bereits ein Versicherungsvertrag, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme mit jedem Kind an die Verhältnisse angepasst wird – so bleibt Ihr Hinterbliebenenschutz auf dem neuesten Stand.

Benötigen Sie weitere Versicherungen für die Familie?

Ob Sie sich dazu entschließen, weitere Versicherungen wie eine private Unfallversicherung, eine Invaliditätsversicherung oder eine Ausbildungsversicherung für Ihr Kind abzuschließen, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Mit der Entscheidung darüber können Sie sich jedoch etwas Zeit lassen – solche Versicherungen sind zweitrangig und müssen nicht gleich nach der Geburt abgeschlossen werden.