Selbständig machen und krankenversichern
Wie können sich Selbständige krankenversichern?
Wer sich selbständig machen will, hat die Wahl: Gesetzlich oder privat versichern? Doch welche Art der Krankenversicherung ist für Selbständige sinnvoll und was gilt es sonst noch zu beachten?
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Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, müssen sich als freiwilliges Mitglied versichern. Soll die gesetzliche Krankenversicherung fortdauern, müssen sie dazu keinerlei Fristen beachten.
Ihre Versicherung läuft seit einer Gesetzesänderung von 2013 automatisch als freiwillige Versicherung weiter, sofern sie nicht binnen 14 Tagen ihren Austritt erklären.
Ein Wechsel in die private Versicherung ist hingegen an das Bestehen einer Gesundheitsprüfung geknüpft. Davon abgesehen ist er während der Selbständigkeit prinzipiell jederzeit möglich; auch die übliche 18-monatige Bindungsfrist an den gesetzlichen Krankenversicherer ist hier nicht gegeben.
Gerade der Weg aus der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist aber meist nicht mehr so einfach möglich. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst schon vor dem Einstieg in die Selbständigkeit Gedanken über die Art der Krankenversicherung machen.
Vor- und Nachteile der GKV für Selbständige
Selbständige, die sich für eine Mitgliedschaft in der GKV entscheiden, haben den Vorteil, dass eigene Kinder kostenfrei mitversichert werden können – auf diese Weise werden leicht Kosten gespart. Auch der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung, wie sie bei der privaten Krankenversicherung Usus ist, ist für den Kunden vorteilhaft.
In der GKV können allerdings leicht hohe Beiträge auf Existenzgründer zukommen: Zwar werden die Beiträge der Kassen nach dem Einkommen erhoben, doch wird ein Mindestbeitrag berechnet, der sich 2018 aus einem unterstellten Bruttoeinkommen von 2.283,50 Euro ergibt.
Da Selbständige keine Hilfe eines Arbeitgebers erwarten können und ihren Beitrag voll selbst bezahlen müssen, werden mindestens 14 Prozent dieser Summe fällig. Schließt der Selbständige noch dazu ein Krankengeld ab, sind es bereits 14,6 Prozent, erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, kommt der entsprechende Prozentsatz obendrauf.
Wer weniger verdient, kann unter Umständen einen Härtefall geltend machen. Ob die Krankenkasse einen Härtefall anerkennt, hängt aber von bestimmten Gegebenheiten ab. Normalerweise wird das Einkommen durch die Krankenkasse anhand des letzten Einkommensteuerbescheides ermittelt.
Zu Beginn der Selbständigkeit müssen die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben allerdings geschätzt werden, wobei ein zu hoch oder zu niedrig geschätztes Einkommen zu Beitragsrück- bzw. Beitragsnachzahlungen führt.
Eine günstigere Ausgangssituation kann übrigens über eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse erreicht werden, die dann etwa die Hälfte des Kassenbeitrages zuschießt. Eine solche Mitgliedschaft steht jedoch nur Künstlern und Publizisten offen.
Vor- und Nachteile der PKV für Selbständige
Der Beitrag in der PKV berechnet sich grundsätzlich nicht aus dem Einkommen, sondern wird anhand des Alters und des Gesundheitszustandes der zu versichernden Person kalkuliert. Hinzu kommt die Art des Tarifs: Vom Basistarif bis zum Hochleistungstarif ist alles dabei, so dass nach Wahl auch bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung stehen.
Zu Beginn der Versicherung sind die Beiträge für Selbständige oft vergleichsweise niedrig und teils günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Alter können die Prämien jedoch deutlich ansteigen und somit stärker zu Buche schlagen.
Aussteigen kann man nach dem vollendeten 55. Lebensjahr aber gar nicht mehr; davor ist ein Wechsel zurück in die Krankenkasse nur erlaubt, wenn der Selbständige wieder ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb des Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnimmt oder Arbeitslosengeld 1 empfängt.
Vergleich der Krankenversicherungen ist für Selbständige wichtig
Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die bessere Lösung ist, muss jeder Existenzgründer bzw. Selbständige selbst entscheiden. Bei beiden Arten der Krankenversicherung sollte jedoch zunächst ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife erfolgen: Nur so können Selbständige herausfinden, welcher Versicherer die besten Leistungen und Preise im Portfolio hat.
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