PKV Notlagentarif
Verschuldete Privatversicherte landen im PKV Notlagentarif
Nichtzahler in der PKV und GKV haben insgesamt Beitragsrückstände von über fünf Milliarden Euro verursacht. Ein neuer Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums sieht nun zum einen die Senkung des GKV Beitrags-Säumniszuschlags auf ein Prozent im Monat vor, zum anderen sollen privatversicherte Beitragsschuldner in einem einheitlichen PKV Notlagentarif für circa 100 Euro im Monat aufgefangen werden. Die Beiträge sollen zum größten Teil durch anrechenbare Alterungsrückstellungen bezahlbarer werden.
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Die seit 2009 in Deutschland bestehende Kranken- versicherungspflicht hat dazu geführt, dass keinem Versicherten aufgrund von Beitragsversäumnissen von seiner Krankenkasse gekündigt werden kann. In der folge sind die Beitragsrückstände der Kassen in den letzten Jahren unaufhörlich gestiegen.
Laut Gesundheitsministerium ist die Problematik der Beitragsrückstände durch Nichtzahler bisher weder in der GKV mithilfe der Säumniszuschläge auf die Beitragsschuld in Höhe von 5% auf Beitragsschuld im Monat gelöst worden noch durch die Maßnahmen der privaten Krankenversicherung (PKV).
Deren Vertrags-Ruhendstellungen mit Leistungsherabstufung auf Notfallniveau und anschließender Aufnahme in den Basistarif hätten keine Entlastung erreicht. Die Maßnahmen hätten vielmehr zu hochverschuldeten Privatversicherten geführt. Ein geplantes „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“, das u.a. einen PKV Notlagen-Tarif vorsieht, soll nun zu einer Entlastung der säumigen Beitragszahler führen.
In der PKV ist ein Großteil junger Selbstständiger und Senioren betroffen, die aufgrund von Beitragsrück-ständen von einem PKV Notlagentarif profitieren.
Was leistet der PKV Notlagentarif?
Das Ziel des Gesetzesentwurfs zum PKV Notlagentarif ist die Verhinderung einer weiteren Überschuldung der bislang auf 140.000 geschätzten Beitragsschuldner und deren Notfallabsicherung. Mit einem Erfolg des Modells könne man auch die restliche Versichertengemeinschaft finanziell entlasten.
Der PKV Notlagentarif soll einheitlich gestaltet werden: Gleiche Beiträge für jeden Versicherten sollen die medizinische Grundversorgung gewährleisten. Die Leistungen werden auf die Therapie von akuten Schmerzen und Erkrankungen sowie der Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft beschränkt.
Der Beitrag zum PKV Notlagentarif wird bei etwa 100 bis 120€ angesetzt. Bei den Beitragskalkulationen soll konkret darauf geachtet werden, dass die Höhe der Beiträge lediglich der Deckung der erforderlichen Leistungen entspricht. Außerdem sollen anzurechnende Alterungsrückstellungen bis zu 50 Prozent der monatlichen Prämie abdecken. Unklar bleibt, was mit den Altschulden der Versicherten passieren soll.
GKV Wahltarife
Auch in der GKV ergeben sich durch den Gesetzesentwurf Änderungen: So sollen denjenigen Versicherten, die bei der Versicherung gemeldet sind, ihre Beiträge aber nicht oder nicht ganz bezahlen können, die damit angehäuften Schulden ermäßigt werden. Zukünftig sollen sie nur noch ein Prozent Zinsen im Monat auf die Beitragsschulden zahlen, während ihnen bisher fünf Prozent berechnet wurden.
Außerdem soll der Gesetzesentwurf bei den freiwilligen Wahltarifen greifen. Es soll künftig im Sozialgesetzbuch sichergestellt werden, dass sich Zusatzversicherungen in der GKV auf einem finanziell tragbaren Niveau zu bewegen haben. Das bedeutet im Klartext, dass sie sich aus eigener Finanzkraft ohne Subventionen erhalten. Sogenannte Halteeffekte bei deren Kalkulation seien zukünftig außer Acht zu lassen.
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