Kinderversicherungen

Wichtige Versicherungen für Kinder und Jugendliche

Eltern, die an das Wohl ihrer Kinder denken, haben spezielle Kinderversicherungen meistens gar nicht auf der Liste der möglichen Versicherungen – trotzdem gibt es gute Gründe für eine Kinderversicherung.

Mit der Geburt eines Kindes überprüfen die meisten Eltern, ob sie den Versicherungsschutz an die neuen Familienverhältnisse anpassen müssen.

Die Kinder sollen auf jeden Fall finanziell abgesichert sein, falls den Eltern oder dem Hauptverdiener etwas zustößt – beispielsweise durch eine private Unfall-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was aber, wenn den Kindern etwas zustößt oder dringend Geld für sie benötigt wird? Auch dieses Risiko lässt sich durch Versicherungen abdecken – durch sogenannte Kinderversicherungen.

Diese Kinderversicherungen, siehe nachfolgende Auflistung „Arten von Kinderversicherungen“, sind speziell auf die Bedürfnisse und Risikoprofile von Kindern und Jugendlichen abgestimmt.

Die Spanne der möglichen Kinderversicherungen umfasst im Wesentlichen die vier Bereiche Risikoabsicherung (Kinderunfall-/Kinderinvaliditätsversicherung), Vorsorge (Ausbildungs-/Vorsorgeversicherung), Haftpflicht (Kinder-Privathaftpflichtversicherung) und Krankenversicherung (Kranken-/Krankenzusatzversicherung).

Arten von Kinderversicherungen

Im Wesentlichen gibt es sieben Arten von Kinderversicherungen, die zum Schutz der Kinder in Frage kommen:

  • Kinderunfallversicherung
  • Kinderinvaliditätsversicherung
  • Kinderkrankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung für Kinder
  • Ausbildungsversicherung
  • Kindervorsorgeversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung für Kinder

Welche Kinderversicherungen sind wichtig und welche eher „unwichtig“? Nachfolgend beschreiben wir Ihnen die Charakteristika der verschiedenen Kinderversicherungen.

Kinderunfallversicherung

Erleidet ein Kind einen Unfall, springt häufig die gesetzliche Unfallversicherung ein: So z.B. bei Unfällen, die in Kindergarten oder Schule, auf dem Weg dorthin oder auch bei von diesen Institutionen organisierten Ausflügen passieren. Geschieht der Unfall im privaten Bereich, zahlt der Staat nicht: Dann hilft nur eine private Kinderunfallversicherung.

Die Beiträge für diese Art der Kinderversicherung sind mit etwa 100 Euro pro Jahr relativ günstig – ein solcher Tarif deckt bereits eine Vollinvalidität des Kindes ab. Zu beachten ist allerdings, dass gerade schwere Behinderungen bei weniger als 1% der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch einen Unfall verursacht werden – laut statistischem Bundesamt sind sie hauptsächlich durch Krankheiten hervorgerufen oder angeboren.

Kinderunfallversicherungen im Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

  • Über 20 Versicherungen
  • SEHR GUT - Testsieger im Vergleich
  • Sparpotenzial bis 40%
Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt, wenn ein Arzt oder Versorgungsamt dem Kind eine mindestens 50-prozentige Behinderung bescheinigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Invalidität durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde.

Selbst wenn eine  angeborene Krankheit der Grund für die Invalidität ist, gewährt die Kinderinvaliditätsversicherung Leistungen – vorausgesetzt, die Krankheit war bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt. Falls die Invalidität allerdings in Form einer Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung auftritt oder als indirekte Folge von Drogen- oder Alkoholkonsum erscheint, zahlen die Versicherer in der Regel nicht.

Die Kinderinvaliditätsversicherung schützt also in fast allen Fällen vor den finanziellen Folgen einer Behinderung des versicherten Kindes, kostet jedoch auch deutlich mehr als die Kinderunfallversicherung: Je nach gewünschter Auszahlungsform und Deckungssumme ist diese Art der Kinderversicherung ab 200 Euro im Jahr zu haben; dafür schütten die Unternehmen allerdings nur eine Einmalzahlung aus.

Besseren Schutz durch eine garantierte lebenslange Rente oder eine Kombination aus lebenslanger Rente und Einmalzahlung erhält man erst für einen Beitrag von 350 bis 500 Euro jährlich.

Kinderkrankenversicherung

Bei der Krankenvollversicherung der Kinder und der Frage, ob diese gesetzlich oder privat erfolgt, kommt es vor allem darauf an, wie die Eltern versichert sind und was sie verdienen. Ist eine beitragsfreie Versicherung im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich, ist dies die günstigste Lösung.

Durch private Krankenzusatzversicherungen für Kinder kann der gesetzliche Krankenversicherungsschutz dann gegebenenfalls aufgestockt werden, um den Kindern optimalen Schutz, zum Beispiel auch in den Bereichen alternative Heilmethoden und Zahnbehandlung, zu sichern.
Bei bestimmten Einkunfts- und Versicherungskonstellationen der Eltern ist nur eine beitragspflichtige freiwillige gesetzliche Versicherung für das Kind möglich oder aber nur die Absicherung im Wege der Privatversicherung.

Wenn Sie herausfinden wollen, welche Möglichkeiten der Krankenversicherung für Ihre Kinder bestehen, haben wir unter der Rubrik Krankenversicherung Kinder einen Überblick erstellt.

Krankenzusatzversicherungen für Kinder

Ebenso wichtig wie für Erwachsene ist auch für Kinder, dass der Krankenversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse mithilfe privater Zusatzversicherungen so erweitert wird, dass fehlende finanzielle Mittel im Schadensfall nicht zu zweitklassigen Lösungen in den Bereichen Behandlung und Vorsorge führen können.

Krankenzusatzversicherungen für Kinder können ganz nach Wunsch für verschiedene Kosten und Bereiche abgeschlossen werden. Dazu zählen

  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Zahnbehandlung und -vorsorge
  • stationäre Leistungen (bspw. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • ambulante Leistungen (bspw. Heilpraktiker)
  • Brillen und andere Sehhilfen

In der Regel können Sie die gewünschten Zusatzleistungen bei den Anbietern nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen und einzelne Leistungen flexibel hinzunehmen oder weglassen.

Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung wird normalerweise abgeschlossen, um einem Kind die Ausbildung zu finanzieren, oft aber auch, um für den Fall des Todes der Eltern vorzusorgen. Experten empfehlen, lieber getrennte Verträge abzuschließen und für die Ausbildung des Kindes nicht mit einer Kinderversicherung, sondern dem klassischen Sparkonto vorzusorgen.

Im Gegensatz zum Versicherungsvertrag fallen hier keine hohen Provisions- und Verwaltungsgebühren an, die einen Teil des Ersparten gleich wieder verschlingen1. Für den Fall des vorzeitigen eigenen Ablebens sollten Eltern zusätzlich mit einer Risikolebensversicherung vorbeugen.

Kindervorsorgeversicherung

Die Kindervorsorgeversicherung ist ein Ausdruck unserer Zeit: Nie war es wichtiger frühzeitig fürs Alter vorzusorgen und nie klarer, dass die gesetzliche Rente für unsere Kinder keinesfalls ausreichen wird. Die Kindervorsorgeversicherung ist dafür gedacht, dass Eltern, Großeltern und Paten schon früh etwas zur Altersvorsorge des Kindes beitragen können.

Je länger die Kindervorsorgeversicherung bespart wird, umso größer ist natürlich der Ertrag. Der Abschluss ist bei einigen Anbietern schon ab sehr niedrigen Beiträgen, bei einem Versicherer schon ab 10 Euro monatlich, möglich.

Neben der möglichen Altersrente, die das Kind später daraus beziehen kann, ist die Kindervorsorgeversicherung auch als Pflegevorsorge, Vorsorge für schwere Krankheiten und zur Einkommenssicherung geeignet, da sie sich bei einigen Versicherern um die Bausteine Berufsunfähigkeit (meist erst ab 15 Jahre), schwere Krankheiten und Pflegerente erweitern lassen oder der Schutz in sich eine Kombination daraus ist.

Privathaftpflichtversicherung für Kinder

Kinder sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern einfach mitversichert. Hat man einen Single-Tarif abgeschlossen, kann man auch hier in der Regel Kinder miteinschließen, muss sich aber mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Eine gesonderte Privathaftpflicht für das Kind ist daher nicht nötig.

Die Absicherung der Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern gilt bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus, wenn es sich noch in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium befindet. Als Kinder im Rahmen der Versicherung gelten neben den leiblichen auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, für einen bestimmten Zeitraum auch Au-Pairs und Austauschschüler.

Wichtig ist es beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass auch Schäden deliktunfähiger Kinder abgesichert sind. Hierzu gehören allgemein Kinder unter 7 Jahre, im fließenden Straßenverkehr zählen hierzu Kinder bis 10 Jahre.

Deliktunfähige Kinder müssen für entstandene Schäden nicht haften, da sie die Konsequenzen ihres Handelns nicht übersehen können. Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt haben. Aber der moralische Zwang Schäden, die Freunden, Nachbarn oder auch Fremden durch das Kind entstehen, zu beheben, ist bei Eltern oftmals groß.

Fazit

Kinderversicherungen gibt es viele. Einige sind überaus sinnvoll, so zum Beispiel die Krankenzusatzversicherung für Kinder sowie die Kinderinvaliditätsversicherung.

Andere Versicherungen sind auf dem Papier besser als in der Realität, da sie Schadensfälle abdecken, die nur sehr selten eintreten (wie die Kinderunfallversicherung) oder mehr kosten als nutzen (wie die Ausbildungsversicherung).

Welchen Schutz Sie sich für Ihr Kind wünschen und leisten wollen, können letztlich nur Sie selbst entscheiden.

Informationen zu Familien- und Kinderversicherungen

Sinnvolle Versicherungen für Familien

Die meisten Eltern wollen nach der Geburt eines Kindes auch versicherungs- technisch sehr schnell Verantwortung übernehmen und den Versicherungs- schutz der neuen familiären Situation anpassen. Lesen Sie hier, welche Versicherungen für Familien sinnvoll sind. Weiter »

Quellenangaben

1Quelle: Stiftung Warentest www.test.de/Ausbildungsversicherung-Gut-gemeint-1197829-2197829/