Hausratversicherung Leistungen

Was leistet eine Hausratversicherung?

Kann ich mich auf meine Hausratversicherung eigentlich verlassen? Wann genau die Hausratversicherung greift, welche Ausnahmen es gibt, und was sich zusätzlich versichern lässt, erfahren Sie hier.

Pflicht zur Schadenabwendung und -minderung

Hausratversicherung Leistungen

Die Hausratversicherung leistet in verschiedenen Fällen. Dazu gehören zunächst einmal Schäden am Hausrat, die durch

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruch, Raub, Vandalismus

entstanden sind. Bei einem Totalschaden erhält der Versicherte die vereinbarte Versicherungssumme.

Teilschäden: Werden z.B. bei einem Einbruch ins Haus Möbel beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung dem Versicherten den Schaden, indem sie je nach Grad der Zerstörung eine Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert des kaputten Möbelstücks bezahlt.

Bei leichten Beschädigungen gleicht der Versicherer unter Umständen nur die Wertminderung aus. Auch wenn Gegenstände nach dem Einbruch verschwunden sind, begleicht der Versicherer den Verlust.

Nicht jeder Diebstahl ist versichert!

Die Hausratversicherung zahlt allerdings nicht bei jedem Diebstahl: Einfacher Diebstahl, d.h., Diebstahl ohne Hinweis auf einen Einbruch, ist nicht versichert. Gelegenheitsdiebstähle durch Besucher sind somit auch nicht abgedeckt.

Grundsätzlich sind Hausratgegenstände auch außer Haus versichert. Auch hier gilt aber, dass Diebstahl nur versichert ist, wenn der Dieb Schlösser knacken oder Gewalt anwenden muss. Taschendiebstahl ist deshalb nicht abgedeckt, aus einem Spind verschwundener Hausrat aber schon.

Reißt ein Dieb dem Versicherten auf der Straße die teure Uhr vom Arm oder zwingt er ihn durch Drohungen oder Waffengewalt zur Herausgabe, ist das Raub und daher versichert.

Grobe Fahrlässigkeit: Kürzungen drohen

Neben einfachem Diebstahl kennt die Hausratversicherung weitere Ausnahmen: So unterliegen Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind, prinzipiell einer Leistungskürzung.

Grobe Fahrlässigkeit ist jedoch schnell passiert: Stellt sich nach dem Einbruch heraus, dass die Wohnungstür nicht abgeschlossen war, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Versicherte hat die Wohnung nur für einen kurzen Augenblick verlassen.

Ein vergessener Topf auf dem Herd, der einen Brandschaden heraufbeschwört, oder ein Feuerzeug in Reichweite eines Kindes können ebenso als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und zu Kürzungen führen.

Mittlerweile werben viele Versicherer damit, auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit zu verzichten. Solche Tarife sind empfehlenswert; man sollte aber darauf achten, dass der Kürzungsverzicht nicht nur bis zu einer bestimmten Schadensgrenze besteht.

Erstattungsgrenzen für Wertsachen

Schmuck und Wertgegenstände sind in der Hausratversicherung meist nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme versichert. In neueren Verträgen ist es teils möglich, eine Grenze von 30 oder 50 Prozent zu vereinbaren

Achtung

In manchen Fällen gelten darüber hinaus für bestimmte Wertsachen eigene Grenzen: So gilt für Bargeld fast immer eine eher niedrige Grenze von 1.500 Euro, für Sparbücher oder Wertpapiere eine Grenze von 3.000 bis 5.000 Euro.

Befinden sich die Wertsachen in einem Tresor, der mindestens 200 Kilogramm wiegt und ordnungsgemäß verankert wurde, können sich die Entschädigungsgrenzen erhöhen.

Zusatz für Radfahrer: Fahrräder sind in der Hausratversicherung normalerweise gegen Diebstahl versichert − allerdings nur dann, wenn sie aus einem verschlossenen Raum gestohlen werden. Ein im öffentlichen Raum abgestelltes Rad schützt die Hausratversicherung jedoch nicht.

Wer seinen Drahtesel auch in so einem Fall versichert wissen will, muss einen Zusatzbaustein abschließen, der das Fahrrad üblicherweise mit einem Prozent der Versicherungssumme absichert. Der Prozentsatz lässt sich auf Anfrage erhöhen, was bei teuren Fahrrädern sinnvoll sein kann.

Da der versicherte Betrag pro Versicherungsfall zur Verfügung steht, kann eine Erhöhung auch ratsam sein, falls mehrere Fahrräder pro Haushalt vorhanden sind.

Alternative Versicherung des Fahrrads

Die Absicherung des Rades ist alternativ auch per Spezialversicherung möglich. Eine solche Versicherung ist online oder gleich beim Händler erhältlich. Da die Tarife sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, sollte man aber unbedingt vergleichen.

Erweiterte Brandschäden

In Standardpolicen der Hausratversicherung sind Seng- und Schmorschäden oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; Rauch- und Rußschäden sind häufig nur als Folge eines Brandes versichert. Doch was, wenn Essen so stark anbrennt, dass Hausrat ersetzt werden muss?

Auch Seng- und Schmorschäden bzw. Rauch- und Rußschäden können so großen Schaden verursachen, dass die Entschädigung in die Tausende geht. Einen Versicherer zu finden, der in solchen Fällen Ersatz leistet, kann sich im Ernstfall auszahlen. Gut ist es auch, wenn der Versicherer Überspannungsschutz für den Hausrat bietet: Dann zahlt die Hausratversicherung auch, wenn Elektrogeräte aufgrund eines Blitzeinschlages in der Nachbarschaft beschädigt werden.

Absicherung gegen Elementarschäden

Nicht mitversichert sind Elementarschäden, also Schäden, die durch Naturgewalten entstanden sind. Dazu zählen Schäden durch

    • Überschwemmung nach Starkregen
    • Hochwasser
    • Schneedruck
    • Erdrutsch
    • Vulkanausbruch
    • Lawinen

Der Schutz kann hinzugebucht werden, ist aber leider gerade in gefährdeten Gebieten oftmals schwer zu bekommen. Außerdem ist die Annahme durch den Versicherer oft von der Vorschadensituation abhängig.

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