Versicherung Mehrfamilienhaus

Wohngebäudeversicherung Mehrfamilienhaus

In Mehrfamilienhäusern gibt es oft spezielle Eigentumsverhältnisse, was Fragen zur richtigen Versicherung des Mehrfamilienhauses aufwerfen kann. Wir haben hier alle wichtigen Infos zum Thema „Versicherung Mehrfamilienhaus“ für Sie zusammengetragen.

Fragen zur Versicherung eines Mehrfamilienhauses

Mehrfamilienhaus Versicherung

Unter den Begriff Mehrfamilienhaus lassen sich unterschiedliche Wohnmodelle fassen: Vom Zweifamilienhaus, in dem etwa Mieter und Vermieter zusammenwohnen, hin zum Vielparteienhaus, in dem mehrere Eigentumswohnungen liegen, ist alles denkbar.

In diesen Fällen stellt sich immer die Frage nach den Rechten und Verpflichtungen der einzelnen Parteien.

Gerade das Thema nach der optimalen Versicherung von Mehrfamilienhäusern wirft dabei immer wieder Fragen auf:

  • Wer muss die Gebäudeversicherung abschließen?
  • Wer ist der Versicherungsnehmer?
  • Wer muss die Versicherung zahlen?
  • Von wem wird ein Schaden letztlich abgewickelt?
  • Welche Leistungen sind besonders wichtig?
  • Was kostet die Versicherung für ein Mehrfamilienhaus?
  • Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
  • Wann müssen Veränderungen bzw. Schäden gemeldet werden?
  • Gibt es spezielle Versicherungen für Mehrparteienhäuser?

Wir haben im Folgenden für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Versicherung eines Mehrfamilienhauses bzw. eines Mehrparteienhauses beantwortet.

Wer muss eine Versicherung für das Mehrfamilienhaus abschließen?

Grundsätzlich ist für den Abschluss der Versicherung des Mehrfamilienhauses der Eigentümer zuständig. In Mehrparteienhäusern, in denen mehrere Eigentumswohnungen liegen, wird die Gebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), bzw. vom beauftragten Verwalter abgeschlossen. Die Versicherung kommt dann sowohl für Schäden am Sondereigentum (Wohnräume) der einzelnen Parteien auf, als auch für Schäden am Gemeinschaftseigentum (z.B. gemeinsame Kellerräume, Heizungsanlage).

Die Schadenabwicklung übernimmt bei Schäden am Gemeinschaftseigentum der Verwalter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft. Ist der Schaden am Sondereigentum eines Miteigentümers eingetreten kann dieser sich mit einer Vollmacht des Verwalters auch selbst an den Versicherer wenden. Die WEG bzw. der Verwalter muss den Wohnungseigentümer dabei unterstützen und ihm die nötigen Unterlagen und Informationen zukommen lassen.

Gehört das Mehrparteienhaus einem Alleineigentümer, der darin Wohnungen vermietet, dann ist er für den Abschluss der Gebäudeversicherung zuständig. Der Mieter teilt einen eingetretenen Schaden dem Vermieter mit, welcher sich dann mit dem Versicherer in Verbindung setzt und den Schaden meldet. Bei der Abwicklung ist der Mieter natürlich verpflichtet Aufschluss über den Schadenhergang zu geben. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus werden auf alle Parteien verteilt.

Tipp: Haus- und Grundbestitzerhaftpflichtversicherung

Neben der Wohngebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus sollte dringend auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Sie schützt Eigentümer vor rechtmäßigen und unrechtmäßigen Forderungen Dritter.

Versichert sind darin Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die zum Beispiel aufgrund nicht geräumter Wege, unzureichender Beleuchtung oder sonstiger alltäglicher Unachtsamkeiten und Versehen entstehen können.

Leistungen: Was leistet eine Versicherung für das Mehrfamilienhaus?

Die Gebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus übernimmt Schäden am versicherten Gebäude und den mitversicherten Nebengebäuden. Zum Gebäude gehören auch damit fest verbundene Einbauten, zum Beispiel

  • Heizungsanlage
  • Bodenbeläge
  • sanitäre Einrichtungen
  • elektrische Anlagen
  • fest eingebaute Küchen

In der verbundenen Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Brand
  • austretendes Leitungswasser

versichert. Elementarschäden können zusätzlich versichert werden.

Die Versicherung für das Mehrfamilienhaus zahlt im Schadensfall die Kosten für Reparaturen, im Falle der Zerstörung übernimmt sie die Kosten für den Wiederaufbau. Entstehen dabei Abbruch- und Aufräumkosten, sind auch diese in der Regel innerhalb gewisser Grenzen mitversichert.

Hier unterscheiden sich die Leistungen der Versicherer zum Teil erheblich. Bei fast allen Tarifen wird der gleitende Neuwert versichert, das heißt, dass die Versicherungssumme regelmäßig an die steigenden Baukosten angepasst wird und somit eine Unterversicherung vermieden wird.

Kostenfaktoren: Welche Angaben sind für die Risikoeinstufung wichtig?

Nicht nur um die Kosten zu berechnen, sondern vor allem um das spezielle Risiko des zu versichernden Gebäudes einschätzen zu können, braucht der Versicherer verschiedene Angaben. Die wichtigsten sind:

  • Größe des Gebäudes/Anzahl der Wohnparteien
  • Lage
  • Nutzungsart
  • Bauart
  • Ausstattung

Die Lage ist vor allem dann ausschlaggebend, wenn in die Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen wird.Gebäude in Gebieten, die häufig von Überschwemmungen oder Erdbeben betroffen sind, stellen für Versicherer und Versichertengemeinschaft ein höheres Risiko dar, da es hier wahrscheinlicher ist, dass die Versicherung in Anspruch genommen werden muss.

Ein anderer Faktor, der mit der Lage zusammenhägt ist der, dass freistehende Häuser ein höheres Risiko für Einbrüche haben. Mehrparteienhäuser haben entgegen der Erwartung häufig kein niedrigeres Einbruchsrisiko als Ein- oder Zweifamilienhäuser, da es Einbrecher hier oftmals gelingt, mit jemandem oder unter einem Vorwand in das Haus zu gelangen. Deshalb sollte in die Gebäudehaftpflicht auch der Schutz gegen Einbruch und Diebstahl eingeschlossen werden.

Die Nutzungsart eines Gebäudes kann entweder zu Wohnzwecken, gewerblich oder eine gemischte Nutzung sein. Auch das hat Einfluss auf die Risikoeinstufung durch die Versicherer. Gibt es im Haus einen Imbiss oder eine chemische Reinigung, erhöht sich die Brandgefahr. Es wird je nach Art des Gewerbes in vier verschiedene Gefahrenklassen unterschieden, die wiederum Einfluss auf die Prämie haben.

Achtung!

Änderungen in der Nutzung eines Mehrparteienhaus müssen dem Versicherer so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

Ebenfalls wichtig ist die Angabe der Bauartklasse. Diese wird danach bestimmt, wie die Außenwände und das Dach beschaffen sind. Mehrparteienhäuser in massiver Bauart, also mit Außenwänden aus Beton oder Mauerwerk und mit hartem Dach kommen in die günstigste Bauartklasse 1, Gebäude aus Holz mit hartem Dach werden in Bauartklasse 3 eingeordnet und in die Bauartklassen 4 und 5 werden nicht massiv gebaute Immobilien mit weichem Dach, zum Beispiel Reetdächer, eingestuft.

Die letzte wichtige Angabe ist die nach der Ausstattung und existierenden Nebengebäuden. Nur wenn Sie hier Carports, Garagen, Gartenhäuser, Einbauküchen etc. richtig angeben, kann eine Unterversicherung im Schadenfall verhindert werden.

Was kostet eine Versicherung für ein Mehrfamilienhaus?

Die Kosten der Versicherung für das Mehrfamilienhaus sind, wie bei einem Einfamilienhaus auch, vor allem vom Wert der Immobilie, der Bauart und der Region, in der es steht, abhängig. Zusätzlich spielt natürlich der Deckungsumfang eine entscheidende Rolle, denn es gibt große Unterschiede bei den Leistungen der verschiedenen Tarife. Gerade Elementarschadenversicherungen kosten in risikoreichen Gebieten oftmals viel Geld.

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte mit einer Wohnfläche von 400 qm, zwei Garagen, massiv gebaut im Jahr 1995, kostet ab ca. 750 Euro aufwärts pro Jahr. Mit Elementarschadenversicherung liegt das günstigste Angebot bei knapp über 1000 Euro. Je nach Region, Baujahr, Bauweise und Ausstattung können die Kosten um mehrere 100 Euro im Jahr unter oder über den vorgenannten Preisen liegen.

Doppelhaus und Zweifamilienhaus versichern

Schon bei einem Zweifamilienhaus kommen Fragen nach der richtigen Versicherung, dem Versicherungsnehmer und den Kosten auf. Je nachdem, ob Mieter und Vermieter, zwei -zumindest zunächst- fremde Parteien, oder Verwandte zusammen wohnen, sind die Eigentumsverhältnisse und Versicherungsfragen einfach oder kompliziert.

In jedem Fall sollten die beteiligten Parteien über das Thema Versicherung des Zweifamilienhauses ausführlich reden, denn nur dann ist im Schadensfall auch ausreichender Schutz zu erwarten. Zudem kann durch Absprachen meist Geld gespart werden. Mehr zum Thema Zweifamilienhausversicherung finden Sie hier: Versicherung Zweifamilienhaus.

Doppelhaushälften sind sowohl versicherungs- als auch eigentumstechnisch nochmal etwas anders zu betrachten, da es sich hier in aller Regel um Eigentum auf zwei getrennten Grundstücken handelt und es kein Gebäude im gemeinsamen Eigentum, sondern nur eine geteilte Wand gibt. Lesen Sie hier, was bei der Versicherung eines Doppelhauses zu beachten ist.

Veränderungen am Mehrfamilienhaus und Vorschäden melden

Wird ein Mehrfamilienhaus saniert oder umgebaut, dann ändert sich der Versicherungswert. Aus diesem Grund müssen Sie jede bauliche Maßnahme unbedingt dem Versicherer mitteilen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ebenfalls immens wichtig ist es, bestehende Vorschäden korrekt und vollständig anzuzeigen.

Geschieht das nicht, kann es passieren, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben, wenn es darauf ankommt. Grundsätzlich gilt, dass Sie dem Versicherer jeden gefahrenerhöhenden Umstand melden müssen, um Anspruch auf uneingeschränkten Versicherungsschutz zu haben. Auch ein Leerstand ist ein solcher Umstand.

Der Versicherer hat nach der Meldung einen Monat Zeit Ihnen mitzuteilen, ob es dadurch zu einer Beitragerhöhung kommt und ob die höhere Gefahr mitversichert wird. Ist dies der Fall, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Absicherung der höheren Gefahr abgelehnt wird oder eine Prämienerhöhung von mehr als 10% erfolgt.

Gebäudeversicherung Mehrparteienhaus von Domcura und Axa

Mehrfamilienhäuser können in der Regel von allen Anbietern der Wohngebäudeversicherung versichert werden, da die Tarife sich in den Leistungen nicht wesentlich von der Versicherung eines Einfamilienhauses unterscheiden.

Zwei Anbieter fallen allerdings mit Konzepten speziell für Mehrparteienhäuser auf: Axa und der Assekuradeur Domcura. Die Domcura ist dabei nicht selbst Risikoträger, sondern arbeitet mit verschiedenen großen Versicherern zusammen, um spezielle Deckungskonzepte als eine Art Spezialversicherer anbieten zu können.

Die Domcura versichert Mehrfamilienhäuser, die zu mindestens 50%, gemessen an der Gesamtwohnfläche, zu Wohnzwecken genutzt werden. Ebenfalls versicherbar sind Gebäude, die ein vergleichbares Risiko wie Wohngebäude haben, zum Beispiel Bürogebäude.

Neben der Domcura fällt vor allem die Axa auf, die ihr Versicherungskonzept Boxflex auch für Mehrparteienhäuser anbietet. Es handelt sich dabei um ein modularisiertes System, bei dem der Kunde ganz nach Wunsch verschiedene Versicherungen zusammenfasst. Angeboten werden die Bausteine Wohngebäude, Gewässerschadenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht und Glasversicherung.

Auch die Domcura bietet einen modularen Versicherungsschutz, mit dem bestimmte Risiken ein- und ausgeschlossen werden können. So ist die Versicherung von Elementarschäden optional mitversicherbar, ebenso Schäden an der Haustechnik. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind bei der Gebäudeversicherung für Mehrparteienhäuser der Domcura ebenso eingeschlossen wie die Gewässer und Umweltschäden.

Fazit

Die Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus ist existenziell wichtig, denn je mehr Parteien, desto größer ist das Risiko, dass ein Schaden entsteht. Prinzipiell kann ein Mehrfamilienhaus versichert werden wie ein Einfamilienhaus auch, allerdings müssen in bestimmten Fällen die Eigentumsverhältnisse gesondert beachtet werden.

Ein Austausch über die richtige Versicherung ist zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus sehr ratsam, denn dann können alle sicher sein, dass im Schadensfall ausreichender Versicherungsschutz besteht. Zudem stellt man damit sicher, dass die Prämie nicht höher ausfällt als sie muss.