Gebäudeversicherung Zweifamilienhaus
Zweifamilienhausversicherung: Überblick und Vergleich
Wie findet man die richtige Versicherung für ein Zweifamilienhaus, wer muss sie abschließen und was kostet sie? Wer in ein Zweifamilienhaus einzieht, stellt sich alle diese Fragen. Wir beantworten sie und sagen Ihnen auch sonst alles Wichtige zur Versicherung von Zweifamilienhäusern.
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Was ist bei einer Versicherung für ein Zweifamilienhaus zu beachten?
Die Versicherung von Zweifamilienhäusern ist insofern einfach, als es viele Versicherer gibt, die eine Gebäudeversicherung für diesen Haustyp im Angebot haben. Für die Anbieter ändert sich bei der Versicherung des Zweifamilienhauses gegenüber der fürs Einfamilienhaus auch gar nicht viel.
Da es aber bei einem Zweifamilienhaus bezüglich der Eigentumsverhältnisse einiges zu beachten gibt, stellen sich für Eigentümer, Miteigentümer und Mieter natürlich Fragen: Brauche ich eine eigene Gebäudeversicherung oder reicht eine gemeinsame aus?
Müssen sich Mieter einer Wohnung im Zweifamilienhaus selbst um den Versicherungsschutz kümmern oder regelt das der Eigentümer? Wie stelle ich sicher, dass ich bei einem Schaden an meinem Wohnungseigentum durch den Miteigentümer nicht leer ausgehe?
Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben lange gespart und ihr ganzes Vermögen in die Immobilie investiert. Schäden, die den Wert mindern oder gar das Gebäude unbewohnbar machen, sind daher eine finanzielle Katastrophe. Deshalb brauchen die Eigentümer eines Zweifamilienhauses unbedingt eine Gebäudeversicherung, die ihr wertvolles Gut schützt.
Absprachen mit den anderen Eigentümern sind dabei wichtig und notwendig.Verlassen Sie sich aber niemals nur auf deren Zusage, wenn es darum geht, ob das Gebäude ausreichend versichert ist. Lesen Sie im Folgenden, wer bei unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen für den Abschluss der Gebäudeversicherung für das Zweifamilienhaus zuständig ist und worauf Sie sonst noch achten sollten.
Wer muss eine Versicherung für das Zweifamilienhaus abschließen?
Ein häufiger Fall der Eigentumsverhältnisse im Zweifamilienhaus ist der, dass es einen Eigentümer gibt, der im Zweifamilienhaus wohnt und die andere Wohnung vermietet oder woanders wohnt und beide Wohnungen vermietet. Hier sind alle Fragen schnell geklärt: Der Eigentümer muss die Versicherung für das Zweifamilienhaus abschließen und darf den Teil Kosten der Versicherung, der auf die vermietete Wohnung entfällt, auf die Mieter umlegen.
Wenn das Zweifamilienhaus nicht einem Eigentümern gehört, sondern zweien, dann wird es etwas komplizierter. Grundsätzlich sind die beiden Miteigentümer erstmal nicht, wie man meinen könnte, Eigentümer der jeweils von ihnen bewohnten Wohnung und Miteigentümer an Garten, gemeinsam genutzten Kellerräumen und so weiter, sondern jedem gehört alles, einschließlich der Wohnung des jeweils anderen, zur Hälfte.
Eine Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum muss erstmal beantragt werden. Dazu bedarf es einer notariellen Teilungsurkunde und dem Vollzug im Grundbuch. In vielen Fällen ist eine solche Teilung gar nicht erforderlich, zum Beispiel wenn im Haus Eltern und Kinder zusammen wohnen. Eine Einigung hinsichtlich der Versicherung muss dann aber gefunden werden, wobei eine gemeinsame prinzipiell ausreicht und hinsichtlich der Prämie geteilt werden kann.
Ist das Grundstück geteilt worden, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit dem bereits oben angesprochenen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die WEG bestimmt in der Regel einen Verwalter, der sich um die erforderliche Versicherung des Zweifamilienhauses kümmert.
Versicherungstipp
Grundsätzlich kann jeder Miteigentümer sein Sondereigentum eigens absichern und nur das Gemeinschaftseigentum über die WEG versichern. In der Praxis ist dies aber eher nicht ratsam, da sich dadurch die Kosten erhöhen.
Eine gemeinschaftliche Versicherung mit der WEG als Versicherungsnehmer, in der sowohl das jeweilige Sondereigetum der einzelnen Parteien, als auch das Gemeinschaftseigentum abgesichert sind, ist sinnvoller.
Was leistet und kostet eine Versicherung für das Zweifamilienhaus?
Die Gebäudeversicherung für Zweifamilienhäuser umfasst
- Feuer-
- Sturm-
- Hagel-
- und Leitungswasserschäden
Ist auch eine Absicherung von Elementarschäden, wie etwa Überschwemmungen oder Erdrutschen gewünscht, kann dies gesondert vereinbart werden. Die Gebäudeversicherung wird dadurch allerdings teurer.
Wie viel teurer hängt ganz maßgeblich davon ab, wo das Gebäude steht. Die Versicherer teilen Deutschland in Gefahrenzonen auf, da es in einigen Bundesländern und Landstrichen häufiger zu Stürmen oder Hochwassern kommen kann, als in anderen. Dies hat sowohl in der Basisvariante als auch bei der Mitversicherung von Elementarschäden zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Kosten.
Hier ist ein Anbietervergleich besonders wichtig, da sich diese in Preisen und Leistungen, gerade für Gebäude in Gefahrenzonen, deutlich unterscheiden. Es gibt noch viele weitere Faktoren, die Einfluss auf die Kosten einer Gebäudeversicherung haben. Dazu gehören unter anderem
- die Bauweise
- die Dachdeckung (weich oder hart)
- etwaige Vorschäden
- die Versicherungssumme
Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten, jährlicher Zahlweise und durch den Abschluss mehrjähriger Verträge lassen sich die Kosten der Versicherung für das Zweifamilienhaus nochmal senken.
Versicherungen für Zweifamilienhäuser im Vergleich
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Fazit
Die Versicherung von Zweifamilienhäuser ist für Versicherer keine Besonderheit. In den Leistungen unterscheiden sich die Tarife nicht von der Versicherung von Einfamilienhäusern. Als Miteigentümer in einer WEG sollten Sie sich an Ihren Verwalter wenden und klären, ob eine gemeinschaftliche Versicherung bereits vorliegt.
Als Mieter läuft die Versicherung des Gebäudes über den Vermieter und Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. Sind Sie der Vermieter, dann können Sie mithilfe unseres Anbietervergleichs schnell und kostenlos den richtigen Versicherer für Ihre Bedürfnisse finden.