Gebäudeversicherung Mehrfamilienhaus für Eigentümer FAQ
FAQ für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte es mit einer Wohngebäudeversicherung gegen mögliche Schäden absichern. Was es für Eigentümer dabei zu beachten gilt, lesen Sie in unseren FAQ.
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Fragen zur Versicherung eines Mehrfamilienhauses
Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte dafür unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Denn egal, ob man das Haus als Eigentümer mit bewohnt oder nicht: Oftmals hängt die eigene Existenz davon ab! Verwüstet ein Feuer oder ein Leitungswasserschaden das ganze Objekt, ist es nicht mehr bewohnbar − und bringt somit auch keine Mieteinnahmen mehr.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Optional kann eine Elementarschadenversicherung hinzugebucht werden, die z.B. vor Schäden durch Starkregen bewahrt.
Wenn Sie als Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung für Ihr Mehrfamilienhaus abschließen, zahlt Ihnen diese im worst case die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes am bisherigen Standort. Teilschäden werden anteilig erstattet.
Ab wie vielen Wohneinheiten spricht man von einem Mehrfamilienhaus?
Normalerweise besitzt ein Mehrfamilienhaus drei Wohneinheiten und mehr. Auch ein großes Gebäude mit sehr vielen Wohneinheiten wie z.B. ein Hochhaus ist ein Mehrfamilienhaus.
Wer schließt den Vertrag für die Gebäudeversicherung ab?
Normalerweise schließt der Eigentümer selbst die Wohngebäudeversicherung für sein Mehrfamilienhaus ab. Gibt es mehrere Eigentümer, etwa bei einem Haus mit Eigentumswohnungen, schließen die Eigentümer den Vertrag zusammen ab. Faktisch wird hier meistens die Hausverwaltung beauftragt.
Achtung Hauskauf: Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses geht eine bereits bestehende Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Der Eigentümer kann den Vertrag fortführen; er hat aber auch die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Mehr zum Thema finden Sie unter: Hauskauf und Gebäudeversicherung.
Worauf sollte ich bei der Auswahl des Tarifs achten?
Durch mehr Wohnparteien im Haus entsteht prinzipiell ein höheres Schadenrisiko: Wohnen viele Mieter im Haus, haben z.B. Einbrecher oft leichteres Spiel. Daher empfiehlt es sich, eine Versicherung abzuschließen, die Gebäudebeschädigungen durch Einbruch oder Einbruchsversuch abdeckt und dabei möglichst Schäden an Wohnungstüren und -fenstern einschließt.
Auch Überspannungsschäden sollten versichert sein. Dies ist besonders wichtig, da sich in einem Mehrfamilienhaus oft mehr Elektronik befindet als im Einfamilienhaus.
Zudem sollten Eigentümer darauf achten, dass die Wohngebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus eine Mietausfallversicherung beinhaltet: Endet das Mietsverhältnis infolge eines Versicherungsfalles oder wird eine neuvermietete Wohnung gar nicht erst bezogen, erhält der Vermieter trotzdem seine Miete. Für den Deckungszeitraum gilt: Je länger die fehlende Miete ausgeglichen wird, desto besser.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser?
Die Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kommt den Eigentümer meist etwas teurer als eine Gebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus, da die Wohnfläche insgesamt größer ist.
Neben der Wohnfläche spielen auch noch die Bauartklasse und die Wohngegend eine Rolle bei der Prämienermittlung: Über den genauen Wohnort ermittelt der Versicherer die Risiken für Leitungswasser- und Sturmschäden.
Schließlich hängt der Preis der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser auch davon ab, welchen Tarif Sie als Eigentümer auswählen. Leistungsstarke Tarife sind zwar häufig teurer, können sich aber dennoch lohnen. Nutzen Sie den Anbieter-Vergleich der Gebäudeversicherungen für Mehrfamilienhäuser – so erhalten Sie konkrete Zahlen zu der Versicherungsprämie.
Muss ich der Versicherung Änderungen mitteilen?
Generell gilt: Wenn Sie an Ihrem Mehrfamilienhaus Änderungen vornehmen, muss dies dem Versicherer unbedingt mitgeteilt werden. Falls Sie bauliche Maßnahmen planen, kann der Versicherungsschutz nach Durchführung der Arbeiten nicht mehr ausreichend sein − hier droht Unterversicherung! Auch wenn eine Umnutzung geplant ist, müssen Sie dies unbedingt melden: Wird z.B. eine der Wohnungen in Ihrem Haus zu einem Imbiss umgebaut, erhöht sich dadurch die Brandgefahr.
Eine weitere Gefahrerhöhung stellt Leerstand dar: Ist eine Wohneinheit des Mehrfamilienhauses längere Zeit nicht vermietet, sollte der Eigentümer dies seiner Gebäudeversicherung mitteilen: Platzt in der betreffenden Wohnung etwa ein Rohr und wird dies aufgrund des Leerstandes erst nach Tagen entdeckt, kann der Versicherer ansonsten die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Ist die Einbauküche in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Gut zu wissen: Grundsätzlich versichert die Wohngebäudepolice das Gebäude selbst, nicht die darin befindlichen Gegenstände. Fest mit dem Haus verbundene Teile, also etwa Fußbodenbeläge oder Einbauküchen, werden aber zu dem Versicherten hinzugerechnet.
Gibt es noch weitere wichtige Versicherungen für mein Mehrfamilienhaus?
Eine weitere und besonders wichtige Versicherung für das Mehrfamilienhaus ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Entsteht einem Dritten ein Schaden, beispielsweise durch herabfallende Dachziegel, ist der Eigentümer hierfür haftbar.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift in solchen Fällen, indem sie zunächst prüft, ob Schadensersatzforderungen berechtigt sind. Ist dies der Fall, entschädigt sie den Kläger; andernfalls wehrt sie die Ansprüche für den Versicherten ab und funktioniert dabei wie eine passive Rechtsschutzversicherung.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt z.B. auch dann ein, wenn die Mieter im Winter die Streupflicht vernachlässigt haben und dadurch ein Personenschaden entsteht.
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