Veranstalterhaftpflicht Flohmarkt

Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt

Wer haftet eigentlich, wenn auf einem Flohmarkt jemand zu Schaden kommt? Eigentlich ist jeder Standbetreiber für die Verkehrssicherheit seines Stands verantwortlich, im Zweifel haftet jedoch der Veranstalter des Flohmarkts. Deshalb benötigt dieser eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Flohmärkte.

Ist eine Haftpflichtversicherung für einen Flohmarkt sinnvoll?

Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt

Oftmals ist es für den Veranstalter eines Flohmarkts nach dessen Ende kaum noch nachvollziehbar, wer wo seinen Stand hatte. Schäden, die Besucher erleiden, machen diese jedoch fast immer beim Veranstalter geltend. Im Zweifel bleiben Sie als Veranstalter dann auf diesen sitzen.

Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Flohmarkt können Sie sich und Ihre Angestellten gegen Schadensersatzforderungen Dritter absichern. Und diese sollten nicht unterschätzt werden! Es reicht aus, dass ein Flohmarktbesucher unglücklich über ein Stromkabel fällt und schon warten neben den Behandlungskosten auch Schmerzensgeldforderungen und sogar etwaige Verdienstausfallgelder.

Auch Schäden an gemieteten Räumen können Sie teuer zu stehen kommen, denn als Veranstalter haben Sie gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung übernommen, die gemieteten Räume in einwandfreiem Zustand wieder zu verlassen. Auf einem Flohmarkt sind – das liegt in der Natur der Sache – viele Menschen unterwegs. Das Risiko, dass es hier zu einem Personen- oder Sachschaden kommt, ist immens! Daher sollten Sie sich als Betreiber eines Flohmarkts eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zulegen.

Was leistet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt sichert nicht nur den Veranstalter selbst, sondern auch alle Verantwortlichen, alle Helfer und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung betraut wurden, ab.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters. Im Falle, dass ein Dritter zu Schaden kommt, übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt anfallende Sach- und Personenschäden. Vermögensschäden werden meist nur begrenzt übernommen, oder nur insoweit es sich dabei um sogenannte „unechte“ Vermögensschäden handelt.

Das sind solche, die die Folge eines Sach- und Personenschadens sind, wie z.B. Verdienstausfälle wegen einer vorangegangenen Verletzung. Tritt ein Schaden ein, dann muss zunächst geklärt werden, ob Sie als Veranstalter überhaupt dafür haftbar gemacht werden können. Werden Forderungen zu Unrecht erhoben, dann wehrt die Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt diese für Sie ab.

Klagt der (vermeintlich) Geschädigte, dann genießen Sie im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung (passiven) Rechtsschutz, d.h. anfallende Kosten wie Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Aus der Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt ausgenommen sind sogenannte Eigenschäden. Wenn auf dem Flohmarkt auch Speisen und Getränke verkauft werden, dann sollten Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen und auch die Gastronomierisiken absichern.

Veranstalterhaftpflichtversicherung Flohmarkt: Kosten

Wie viel Sie für die Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Flohmarkt zahlen müssen, kann nicht pauschal bestimmt werden. Bei der Berechnung der Beiträge spielt es eine Rolle, wie hoch der Versicherer das jeweilige Veranstaltungsrisiko einschätzt. Um das ermitteln zu können, muss er wissen mit wie vielen Leuten zu rechnen ist und wie hoch der erwartete Umsatz ist.

Die Anzahl der Verkaufsstände und mitzuversichernden Helfer sind ebenfalls entscheidend für die Preisgestaltung. Die Leistungen und Preise, die Sie von der Veranstaltungshaftpflicht Flohmarkt erwarten können, variieren von Anbieter zu Anbieter. Der wichtigste Faktor – die Kosten der Veranstalterhaftpflichtversicherung betreffend – ist also die Wahl des Versicherers. Ein Vergleich der Konditionen spart Ihnen viel Geld.

Haftpflichtversicherung für Standbetreiber

Wie bereits eingangs erwähnt, liegt die Haftungsverpflichtung rund um den eigenen Stand bei den Standbetreibern selbst. Grundsätzlich ist jeder für die Verkehrssicherheit seines eigenen Standes zuständig und kann dafür auch haftbar gemacht werden. Insofern muss sich jeder auch selbst versichern.

Auf Flohmärkten haben meist Privatpersonen, die nicht gewerbsmäßig handeln, einen Stand. Sie sind in der Regel im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgesichert. In den meisten Policen gibt es einen Passus, nachdem der nicht gewerbliche Handel auf Flohmärkten und Basaren innerhalb gewisser jährlicher Höchstgrenzen (oftmals bis 10.000 Euro) in den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist.

Insofern muss keine eigene Haftpflichtversicherung für den Flohmarkt abgeschlossen werden. Wer jedoch ein Gewerbe angemeldet hat, weil er mit seinen Verkäufen auf dem Flohmarkt Gewinne erzielt, der muss eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherungen für Betreiber von Flohmärkten im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Flohmarkt-Veranstalterhaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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