Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen richtig und sorgfältig beantworten

Zwischen Ihnen und der neuen Versicherung steht nur noch der Antrag und darin: die Gesundheitsfragen. Ihre Beantwortung hat für den Versicherungsvertrag enorme Konsequenzen. Worauf Sie bei der Auseinandersetzung mit Gesundheitsfragen daher unbedingt achten sollten, lesen Sie hier. 

Beim Abschluss aller Versicherungen, die sich irgendwie auf den Gesundheitszustand des oder der Versicherten beziehen, werden im Antrag Gesunheitsfragen gestellt.

Das gilt also beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Risikolebensversicherung sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Fragenkatalog kann je nach Versicherer sehr umfangreich sein und die erforderlichen Angaben können sich auf einen Zeitraum bis zu zehn Jahre vor dem Abschluss erstrecken.

Grundsätzlich kann Sie der Versicherer alles fragen, was für ihn bei der Risikoeinschätzung irgendwie relevant sein kann. Dabei sollte man sehr vorsichtig damit umgehen, bei der Beantwortung der Fragen nur das anzugeben, was man selbst für wichtig hält.

Auch vermeintliche Kleinigkeiten, die in Ihrem Leben nicht mehr als eine Randnotiz waren, können bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen von Bedeutung sein.

Gehen Sie daher niemals zu sorglos an die Gesundheitsfragen heran, denn ihre falsche Beantwortung kann für Sie in der Zukunft bittere finanzielle Konsequenzen haben. Damit Sie jetzt nicht vollkommen abgeschreckt sind, geben wir Ihnen natürlich gerne einige Tipps, wie Sie Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantworten und damit ganz und gar auf ihren Versicherungsschutz vertrauen können.

Was Sie bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen beachten sollten

Das wichtigste Grundprinzip beim Abschluss einer Versicherung mit Gesundheitsfragen lautet natürlich: Ehrlichkeit. Krankheiten und Behandlungen zu verschweigen ist keine Option. Auch deshalb nicht, weil die Versicherer spätestens im Schadensfall Ihre Angaben nochmal einer umfassenden Prüfung unterziehen und dazu Kontakt mit Ärzten, Krankenkassen und anderen Versicherern aufnehmen.

Haben Sie die partielle Schweigepflichtentbindung vereinbart, braucht der Versicherer vor jeder Anfrage Ihre Einwilligung und muss Ihnen sagen, was gefragt wird. Es ist wichtig, dass Sie wirklich alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Das wiederum ist gar nicht so einfach, wie man denkt, denn nicht nur, dass einen die eigene Erinnerung oftmals im Stich lässt, vielfach ist uns auch nicht bewusst, was Ärzte alles in der Krankenakte notiert haben.

Für uns ist der Knieschmerz, der bei einer Untersuchung am Rande erwähnt wurde, längst vergessen, der Arzt aber hat ihn vielleicht etwas zu ausführlich notiert, um weitere Leistungen abrechnen zu können – im Schadensfall kann das zum Problem mit dem Versicherer führen.

Deshalb müssen Sie unbedingt vor Beantwortung der Gesundheitsfragen Ihre Patientenakte bei den behandelnden Ärzte einsehen, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen. In diesen Akten finden sich vielfach auch Diagnosen, die einem selbst völlig neu sind oder Behandlungen, die so nie stattgefunden haben.

Für die Versicherer kann das ein Grund sein den abgeschlossenen Vertrag anzufechten, da Sie der ärztlichen Dokumentation an dieser Stelle erstmal mehr Glauben schenken als der versicherten Person. Wenn Sie solche Fehler und Unrichtigkeiten in Ihrer Patientenakte entdecken, müssen Sie mit dem Arzt darüber reden, dass diese korrigiert werden.

Weigert er sich, gibt es die Möglichkeit einen Mediator der Ärztekammer einzuschalten. Sie können zudem auch eine Patientenquittung bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Damit erhalten Sie eine Übersicht über alles, was in den letzten 18 Monaten mit der Kasse abgerechnet worden ist. Über die Kassenärztliche Vereinigung können Sie sogar noch länger zurückreichende Daten (bis zu 5 Jahre) erhalten.

Was passiert bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen?

Viele Menschen sind sich der Tragweite von falsch beantworteten Gesundheitsfragen nicht bewusst: Sie setzen damit Ihren Versicherungsschutz im entscheidenden Moment aufs Spiel. Und nicht nur das: Wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie absichtlich die Unwahrheit gesagt haben und beispielsweise Krankheiten, nach denen konkret gefragt wurde, verschwiegen haben, dann kann der Versicherer Ihnen arglistige Täuschung unterstellen und den Vertrag anfechten.

Nicht nur sind dann der Vertrag und die gezahlten Beiträge weg, bereits ausgezahlte Leistungen müssen auch zurück gezahlt werden. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die verschwiegene Krankheit irgendetwas mit dem eingetretenen Schadensfall zu tun hat. Auch wenn keine Absicht dahintersteckt und eine Frage nur falsch verstanden und deshalb falsch beantwortet wurde, kann das zu erheblichen Konsequenzen führen.

Von der Kündigung des Vertrags, über die -auch nachträglich mögliche- Erhebung von Risikozuschlägen bis zu reduzierten Leistungen ist vieles möglich. Wie der Versicherer reagiert hängt letztlich vom Gesamtbild des Einzelfalls und dem Grad der Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ab.

Versicherungsspezifische Arten von Gesundheitsfragen

Wie die Gesundheitsfragen im Einzelnen aussehen, hängt letztlich immer vom jeweiligen Versicherer ab. Man kann aber zwischen offenen und geschlossenen Gesundheitsfragen unterscheiden. Offene Gesundheitsfragen, wie etwa: „Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen von Ärzten oder Angehörigen anderer Heilberufe durchgeführt?“ sind problematisch, da hier das Risiko besonders groß ist, dass Sie etwas vergessen und der Versicherer im Schadensfall nicht leistet.

Geschlossene Fragen, die Sie nur mit ja oder nein beantworten müssen, machen es Ihnen einfach. Hier muss dann auch konkret aufgelistet werden, wonach der Versicherer fragen möchte. Zum Beispiel: „Bestand oder besteht in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen: Aids, Alzheimer, Krebs…“.

Ein guter Anbieter wird so wenig offene Fragen stellen wie möglich. Auch was den Zeitraum der Abfrage angeht, gibt es Unterschiede. Die meisten Versicherer fragen nach den letzten 5 Jahren vor Abschluss der Versicherung, einige verlängern diesen Zeitraum, zumindest in einigen Punkten, auf 10 Jahre. Hier ist Vorsicht geboten, denn je länger die Fragen zurückreichen, umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie etwas vergessen. Oftmals werden aber für einen so langen Zeitraum nur Fragen nach stationären Behandlungen oder Kuraufenthalten gestellt. 

Todesfallversicherung / Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen

Eine echte Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es in Deutschland nicht. Das hat gute Gründe, denn natürlich spielen Erkrankungen eine große Rolle dafür ob und zu welchen Konditionen man versichert werden kann. Würden die Gesundheitsfragen entfallen, müssten alle Menschen wesentlich mehr für den Versicherungsschutz bezahlen als bei einer individuellen Risikoeinschätzung.

Was viele nicht wissen, ist, dass die Risikozuschläge, die sie ggf. aufgrund ihrer Vorerkrankungen zahlen müssen, in der Regel immer noch deutlich geringer sind als eine Prämie, basierend auf einer Mischkalkulation wegen fehlender Gesundheitsfragen.

Einige Versicherer bieten Risikolebensversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Dieses Angebot ist aber oftmals nur temporär und an bestimmte Anforderungen oder Beschränkungen gekoppelt. So kann die Höchstauszahlungssumme deutlich begrenzt werden oder die Auszahlung der Versicherung ist an ein bestimmtes Lebensereignis, wie zum Beispiel einen Hausbau oder-kauf gebunden. Daher gilt es solche Angebote ganz genau unter die Lupe zu nehmen, bevor eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Der gesundheitliche Zustand, Vorerkrankungen und Beschwerden spielen hier natürlichweise eine entscheidende Rolle für das Leistungsrisiko des Versicherers.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Gesundheitsfragen oftmals noch umfangreicher als in anderen Versicherungen, da eine eintretende Berufsunfähigkeit eine oftmals sehr umfassende und vor allem dauerhafte Leistungspflicht des Versicherers auslöst – konkret: es wird für den Versicherer teuer. Damit es nicht für alle Interessenten an einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auch für die noch völlig gesunden, unverhältnismäßig teuer wird, sind Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss.

Dabei überschätzen viele Versicherungsinteressenten allerdings die Auswirkung der Angabe bestimmter Erkrankungen. Vieles kann auch ohne Zuschläge und Einschränkungen mitversichert werden. Darunter fallen bei vielen Versicherern zum Beispiel leichtes Asthma oder leichte Migräne. Auch das Ausüben gewisser Sportarten, zum Beispiel Fußball oder Bergwandern ist in der Regel ganz unproblematisch.

Anderes sieht das hingegen bei ernsthaften Erkrankungen wie HIV, Krebs oder Multipler Sklerose aus. Hier wird die Versicherung oftmals abgelehnt. Dazwischen liegt noch eine große Zahl an Erkrankungen, die guten und bezahlbaren Versicherungsschutz durchaus zulassen, aber gewisse Leistungseinschränkungen oder aber Risikozuschläge erforderlich machen. 

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, doch die Gesundheitsprüfung entpuppt sich dabei oft als Hürde. Gibt es auch Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung? Weiter »

Private Krankenversicherung Gesundheitsfragen

Eine PKV ohne Gesundheitsfragen gibt es nur im Bereich der privaten Zusatzversicherungen. So werden häufig Zahnzusatzversicherungen oder auch ambulanter Zusatzschutz ohne Gesundheitsfragen oder mit einfachen Gesundheitsfragen angeboten.

Krankenvollschutz in der privaten Krankenversicherung gibt es dagegen nicht ohne Gesundheitsfragen. Der Versicherer fragt unter anderem nach Ihrer Körpergröße und dem Gewicht, dem Gesundheitszustand Ihrer Zähne und des Kiefers, nach dem Hör- und Sehvermögen.

Außerdem von Interesse sind bereits erfolgte Vertragsablehnungen oder Kündigungen anderer Versicherer, welche Medikamente Sie einnehemen, ob Sie unter bestimmten schweren Krankheiten (z.B. HIV) leiden, aktuelle und bereits vergangene ambulante und stationäre Behandlungen, Kuraufenthalte und einiges mehr.

Wenn einzelne Fragen bejaht werden müssen, werden weitere Angaben, unter anderem zu Behandlungsart und -dauer, Krankheitsfolgen sowie zu behandelnden Ärzten notwendig. Wer aufgrund von Vorerkrankungen von der privaten Krankenversicherung abgelehnt wird oder immens hohe Risikozuschläge zahlen müsste, hat bei den Privatversicherern die Möglichkeit einen Basistarif abzuschließen, mit dem er dieselben Mindestleistungen erhält, wie ein gesetzlich Versicherter.

Eine Ablehnung oder die Erhebung von Risikozuschlägen ist in diesen Tarifen nicht erlaubt. Somit können Sie auch als kranke Persone eine Privatversicherung mit Gesundheitsfragen abschließen. Die höherwertigen Leistungen der Privaten Krankenkassen gibt es in diesem Tarif aber leider nicht. 

Pflegeversicherung Gesundheitsfragen

Sowohl in der privaten Pflegeversicherung als auch bei privaten Pflegezusatzversicherungen werden Gesundheitsfragen gestellt. Bei den Pflegezusatzversicherungen gibt es Anbieter mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, darunter einen, der sogar nur eine einzige Frage stellt, aber die sind eher die Ausnahme.

Oftmals geht eine vereinfachte Gesundheitsprüfung in der Pflegezusatzversicherung damit einher, dass die Leistungen nur in beschränktem Umfang gewährt werden. Zum Beispiel wird dann in der Pflegetagegeldversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung das Tagegeld auf die Hälfte oder zwei Drittel des normal wählbaren Höchtsbetrages begrenzt.

In der privaten Pflegepflichtversicherung ist eine solche Leistungskürzung nicht gestattet. Hier spielen aber Vorerkrankungen und das Alter eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Beiträge. Ebenfalls gängig bei Pflegezusatzversicherungen mit einfacher Gesundheitsprüfung ist eine verlängerte Wartezeit. So auch in der staatlich geförderten Pflege Bahr. Hier darf zwar niemand wegen Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, aber die ersten 5 Jahre besteht keine Leistungpflicht.

Zudem sind die Beiträge auch im Pflegefall weiter zu zahlen, was bei den meisten anderen Anbietern ab Pflegegrad 2 oftmals dann nicht mehr der Fall ist. Pflegezusatzversicherungen sollten möglichst bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden, um Ausschlüsse, Zuschläge und Ablehnungen durch Vorerkrankungen weitestgehend zu vermeiden.

Unfallversicherung Gesundheitsfragen

Die Unfallversicherung kommt selten ohne Gesundheitsprüfung aus. Viele Versicherer stellen aber nur eine Frage nach bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, wie beispielsweise der Hämophilie (Bluterkrankheit). Nur einige wenige Versicherer bieten Unfallversicherungen mit meist eingeschränkten Leistungen auch ohne Gesundheitsprüfung an.

Das bedeutet aber nicht, dass Vorerkrankungen keine Rolle beim Versicherungsschutz der Unfallversicherung spielen. Im Versicherungsvertrag gibt es meistens die sogenannte „Mitwirkungsklausel“, dahinter verbirgt sich die Miteinbeziehung von bestehenden Erkrankungen bei der Betrachtung der eingetretenen Invalidität.

Zieht sich zum Beispiel ein Diabetiker eine schwere Wunde am Fuß zu, dann heilt diese unter Umständen aufgrund der Diabetis nicht richtig ab; schlimmstenfalls kann das sogar zur Amputation führen. Der Versicherer prüft dann, welche Mitwirkung der Krankheit zuzuschreiben ist und kann die zu erbringenden Leistungen kürzen.

Wenige Versicherer verzichten ganz auf die Klausel, einige bieten aber eine Anrechnung erst ab einer Mitwirkung von 50 oder 75% an. Es gibt allerdings auch Versicherer, die bereits ab einer 30%-igen Mitwirkung die Leistungen kürzen. Dies gilt allerdings nicht nur für Erkrankungen, die vor Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren, sondern auch für solche, die erst danach eingetreten sind. 

Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen

DIn der Zahnzusatzversicherung gibt es einige Angebote, die ganz ohne Gesundheitsprüfung auskommen. Das ist gut für all diejenigen, die aufgrund bestehnder Vorerkrankungen nur schwer eine oder gar keine Zahnzusatzversicherung abschließen können.

Allerdings gilt in der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen natürlich dasselbe wie in der mit Gesundheitsfragen: Bereits bestehende Schäden werden nicht ersetzt, ebensowenig werden angedachte Behandlungen übernommen. Derzeit gibt es einen einzigen Tarif, der auch dann leistet, wenn der Schaden schon behandlungsbedürftig ist.

Eine solche Versicherung ist natürlich teuer und nur dann zu empfehlen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Da der Versicherer bei der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung zunächt nicht im Bilde über den Zahnstatus vor Abschluss der Versicherung ist, wird er beim ersten Leistungsfall Einblick in die Behandlungsakten des Zahnarztes verlangen.

Der Preis für eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der, dass es oftmals längere Wartezeiten gibt als in Tarifen mit Gesundheitsfragen und eine Leistungsstaffel, die die Versicherungsbeiträge in den ersten Jahren begrenzt.

Der Leistungsbetrag erhöht sich dann sukzessive Jahr um Jahr, bis der Höchsterstattungsbetrag erreicht worden ist. Bei Tarifen mit Gesundheitsfragen ist meist auch noch ein aktueller Zahnstatus vorzulegen. Gut daran ist, dass der Versicherer damit die nötige Einsicht selbst hat und Sie bei der Zahnzusatzversicherung kaum Probleme wegen unvollständiger Angaben bekommen können.

Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung sind zum Beispiel: Befinden Sie sich zur Zeit in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung? Ist eine solche Behandlung notwendig, angeraten oder geplant? Fehlen Ihnen Zähne, die noch nicht oder nicht endgültig ersetzt wurden? Besteht eine ärztlich festgestellte Erkrankung des Zahnbetts (z.B. Parodontose oder Parodontitis), eine Zahnfehlstellung oder eine Kieferanomalie?

Zum Fragenkatalog der Versicherer gehören noch einige mehr. Wenn Sie gesunde Zähne haben, sollten Sie unbedingt eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen abschließen. Wer jedoch Probleme hat aufgrund seines Zahnstatus einen Versicherer zu finden, der kann auch auf die mittlerweile zahlreichen Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung zurückgreifen. 

Versicherungen ohne Gesundheitsfragen

Dass private Versicherer vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durchführen, ist bei den meisten Versicherungsarten gang und gäbe: Sie ist immer dann wichtig, wenn der Versicherer vordergründig im Fall von Tod, Unfall oder Krankheit des Versicherten zur Leistung verpflichtet ist.

Der Grund: Die Versicherungen möchten sich vergewissern, dass der Eintritt des Versicherungsfalles nicht bereits vorhersehbar ist. Könnte ein Schwerkranker beispielsweise eine Krankenzusatzversicherung abschließen, wäre abzusehen, dass er diese stark beanspruchen würde und auf den jeweiligen Versicherer hohe Kosten zukämen.

Solche Kostenrisiken wollen Versicherungen nach Möglichkeit vermeiden – auch deshalb, weil sie eine finanzielle Belastung der Versichertengemeinschaft darstellen, auf die die Kosten umgelegt werden müssten. Die Gesundheitsprüfung umfasst einen Fragebogen, der aktuelle und vergangene gesundheitliche Schwächen sowie die Lebensgewohnheiten des zu Versichernden abklopft. Daneben erfordert sie mitunter eine ärztliche Untersuchung.

Wie die Prüfung im einzelnen gestaltet ist, welche und wie viele Fragen gestellt werden und ob die Fragen einfach oder schwierig zu verstehen sind, hängt vom jeweiligen Versicherer, von der Versicherungssparte und vom Tarif ab. Besteht der Bewerber die Gesundheitsprüfung nicht, wird sein Antrag auf Versicherung abgelehnt. In der Praxis trifft dies viele Menschen mit Vorerkrankungen, die den Versicherungsgesellschaften als zu riskant erscheinen. Für sie wäre eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung attraktiv..

Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung machen Einschränkungen

Inzwischen gibt es tatsächlich Tarife am Markt, die ganz ohne Gesundheitsprüfung oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung auskommen. Bei der vereinfachten Gesundheitsprüfung werden nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die in der Regel verständlich formuliert und einfach zu beantworten sind.

Bei derartigen Policen bestehen allerdings häufig Einschränkungen; so sind z.B. nur gewisse (niedrige) Versicherungssummen versicherbar oder es wird ein Höchstalter genannt, bis zu dem eine Versicherung möglich ist. Einige Krankheitsbilder müssen auch hier zwingend ausgeschlossen sein, da der Versicherer dem Antrag sonst nicht stattgibt. Tarife ohne Gesundheitsprüfung versichern theoretisch jeden.

Meist sind Versicherungen ohne Gesundheitsprüfungen aber teurer als Policen, die eine Gesundheitsprüfung zur Vorbedingung des Versicherns machen. Teils stellen die Versicherungen zwar keine Gesundheitsfragen, lassen sich vom Antragsteller vor der Annahme aber bestätigen, dass der zu Versichernde nicht an bestimmten schweren Krankheiten wie etwa HIV, Parkinson, Niereninsuffizienz oder Leberzirrhose leidet.

Im Hinblick auf Wartezeiten sind Versicherungen ohne Gesundheitsfragen ebenfalls oftmals nachteilig: Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung mit Gesundheitsfragen beläuft sich die Wartefrist beispielsweise auf drei Monate, die besondere Wartefrist auf acht Monate.

Verträge ohne Gesundheitsprüfung sehen generell eine Wartezeit von acht Monaten vor, bevor die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden können. Zudem leisten Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung unter Umständen weniger als vergleichbare Policen mit Gesundheitsfragen. Durch die genannten Einschränkungen gelingt es den Versicherern, das Zahlungsrisiko gewissermaßen „durch die Hintertür“ zu minimieren..

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