Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen

BU Versicherung ohne Gesundheitsfragen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, doch die Gesundheitsprüfung entpuppt sich dabei oft als Hürde. Gibt es auch Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung?

BU Gesundheitsfragen

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist sehr wichtig. Besonders für Personen mit „riskanten Berufen“, die arbeitsbedingt schnell berufsunfähig werden können, ist er essenziell.

Auch andere Berufsgruppen sollten sich aber unbedingt gegen Berufsunfähigkeit absichern, da Berufsunfähigkeit viele Ursachen haben kann.

Wer einen Antrag auf Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, muss zuvor allerdings eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, die aus verschiedenen Fragen zum Gesundheitszustand besteht.

Unter Umständen wird im Anschluss an die Beantwortung der Fragen auch eine ärztliche Untersuchung verlangt.

In den Gesundheitsfragen wird z.B. nach Folgendem gefragt:

  • Größe und Gewicht
  • Vorliegen bestimmter Krankheiten in Gegenwart und Vergangenheit
  • Einnahme von Medikamenten

Bei Nichtbestehen der Gesundheitsprüfung erhalten Antragsteller keinen Versicherungsvertrag. Dabei können je nach Versicherer schon scheinbar harmlose Kleinigkeiten zum Ausschluss führen, so dass die Gesundheitsprüfung eine echte Hürde auf dem Weg zum Vertragsabschluss darstellen kann.

Mitunter liest man allerdings von Versicherern, die Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung anbieten oder nur wenige Gesundheitsfragen stellen. Gibt es solche Verträge wirklich?

BU Gesundheitsfragen: Keine Rose ohne Dornen

Berufsunfähigkeitsversicherungen, die völlig ohne Gesundheitsprüfung auskommen, gibt es nicht, denn das Risiko einer bald nach Versicherungsbeginn eintretenden Berufsunfähigkeit wäre für den Versicherer zu groß. Teils bieten Versicherer zeitlich begrenzt Policen an, die mit wenig Gesundheitsfragen auskommen, die z.B. nach dauerhaften Erkrankungen oder medizinischen Behandlungen der letzten drei Jahre fragen.

Oft sind solche Policen durch Beschränkungen zu Beruf und Alter aber auch nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich; zudem ist die maximal versicherbare BU-Rente begrenzt, manchmal sogar so stark, dass sich der Abschluss gar nicht lohnt. Interessenten, die auch über einen üblichen BU-Antrag an einen Vertrag ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge kommen können, sollten sich lieber in diese Richtung orientieren.

Anonyme BU Risikovoranfrage ist empfehlenswert

Generell ist aber zu empfehlen, beim Antrag auf BU Versicherung zunächst eine anonyme BU Risikovoranfrage zu stellen: Der Versicherer kann Ihre Daten nämlich in einer zentralen Wagnisdatei speichern, auf die die meisten Versicherer Zugriff haben.

Da die Gesundheitsfragen je Versicherer unterschiedlich sind, geben Sie womöglich Dinge preis, nach denen nicht jede Versicherung gefragt hätte. Damit steigt die Gefahr, dass Ihr Fall immer gleich beurteilt wird, und Sie erhalten keine individuellen Angebote mehr. Mit einer Voranfrage können Sie Ihre Versicherbarkeit ausloten, ohne dass Ihre Daten gespeichert werden.

BU Gesundheitsfragen: Was müssen Sie beachten?

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie sorgfältig vorgehen und ehrlich sein. Lesen Sie die Fragen genau durch und antworten Sie nicht einfach aus der Erinnerung heraus!

Damit Sie nichts vergessen, sollten Sie unbedingt Ihre Patientendaten der abgefragten Zeiträume anfordern. Bei der Krankenkasse bzw. der kassenärztlichen Vereinigung können Sie Patientenquittungen der letzten vier bis fünf Jahre anfordern. Damit erhalten Sie auch eine Übersicht über ärztliche Diagnosen.

Die angegebenen Diagnosen sind oft nach ICD-Code verschlüsselt, lassen sich aber online entschlüsseln. Wenn Sie eine Diagnose nicht nachvollziehen können, sprechen Sie mit dem Arzt, der sie gestellt hat! Eine Verdachtsdiagnose kann später noch korrigiert werden.

Sie müssen nichts angeben, wonach nicht gefragt wird. Umgekehrt dürfen Sie aber auch nichts verschweigen, denn sonst kann der Versicherer Ihnen im Ernstfall die Leistung verweigern. Bei schweren Krebserkrankungen oder psychischen Krankheiten müssen Sie leider mit Ablehnung rechnen.

In weniger schwerwiegenden Fällen macht Ihnen der Versicherer vielleicht ein Angebot mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Wenn weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit den üblichen Antragsfragen noch eine BU-Versicherung mit wenigen Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, kann als Alternative der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist zwar keine Berufsunfähigkeitsversicherung, doch ist hier mittlerweile auch ein Abschluss (fast) ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Je nach Versicherer müssen lediglich zwei Fragen beantwortet werden:

  • Sind Sie bereits erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftig oder haben Sie einen Antrag gestellt?
  • Wurde bei Ihnen einmal Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?

Können Sie diese Fragen verneinen, steht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nichts mehr im Wege.

Zu beachten ist allerdings, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erheblich weniger leistet als eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie greift nur dann, wenn der Versicherte kaum noch in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem beträgt die Wartezeit bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen fünf Jahre.

Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

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