Dread Disease Versicherung Leistungen

Leistungen einer Dread Disease Versicherung

Im Fall einer schweren Erkrankung (engl. dread disease) kommen zu den krankheitsbedingten Problemen häufig noch finanzielle Schwierigkeiten hinzu. Was eine Dread Disease Versicherung dann für Sie leistet, lesen Sie hier.

Wann kommt eine Dread Disease Versicherung in Frage?

Dread Disease Versicherung Leistungen

Albtraumdiagnose Krebs – die Betroffenen selbst kämpfen ums Überleben, Angehörige versuchen ihnen in dieser schwierigen Zeit Halt zu geben. Neben dem Behandlungsmarathon, der zu absolvieren ist, stellen sich schnell auch existenzielle Fragen. Die Arbeit liegt auf Eis und es ist nicht absehbar, wie es weitergehen kann.

Jedes Jahr erkrankt eine halbe Million Menschen neu an Krebs und damit ist dies nur die zweithäufigste Todesursache, Herz-Kreislauf-Erkrankungen liegen seit Jahren auf Platz 1 der Statistiken. Unverschuldet geraten kranke Menschen immer wieder in den finanziellen Ruin.

Eine gute Vorsorge für den Ernstfall ist da unverzichtbar. Die Dread Disease Versicherung hat sich auf die Absicherung des finanziellen Risikos bei Eintritt einer schweren Krankheit fokussiert.

Damit sollen neben Lohnausfall auch wichtige medizinische Zusatzversorgung und nötig werdende Umbaumaßnahmen finanziert werden können. Was genau eine Dread Disease Versicherung leistet und wann Sie damit rechnen können, lesen Sie im Folgenden.

Dread Disease Versicherung: Leistungszeitpunkt

Wann genau der Leistungszeitpunkt der Dread Disease Versicherung eintritt, hängt von der Erkrankung ab. Die Versicherer geben in ihren Versicherungsbedingungen genau an, wann die Leistung fällig wird; für die versicherten Erkrankungen wird das in der Regel einzeln festgelegt. Grundsätzlich ist das Datum der eindeutigen Diagnose maßgeblich.

Für einige Erkrankungen, dazu gehören bestimmte Herzerkrankungen und Krebs, gibt es nach Beginn des Versicherungsschutz eine Wartezeit von drei Monaten. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit erkranken, greift der Versicherungsschutz nicht.

Wenn Sie während der Versicherungszeit eine Nachversicherung vorgenommen haben, dann gilt die Wartezeit ab dem Zeitpunkt der Erhöhung für den neu hinzu gekommenen Betrag.

Für alle Krankheiten gilt eine Karenzzeit von in der Regel 14 Tagen. D.h. frühestens 14 Tage nach der fachärztlichen Diagnose wird die Leistung des Versicherers fällig. Überlebt der Patient diese Zeit nicht oder tritt der Tod ein, bevor eine schwere Krankheit diagnostiziert wird, dann wird der für den Tod vereinbarte Betrag ausgezahlt.

Einige Versicherer bieten auch eine Absicherung für schwere Unfälle an. Ein schwerer Unfall ist genau definiert. So ist bei einem Versicherer zum Beispiel festgelegt, dass ein schwerer Unfall vorliegt, wenn der Betroffene mindestens 28 Tage ununterbrochen  stationär behandelt wurde und davon 72 Stunden intensivmedizinischer Betreuung bedurfte.

Dread Disease Versicherung: Form der Leistung und Leistungsausschluss

Bei einer Dread Disease Versicherung wird die Versicherungsleistung immer als Einmalzahlung erbracht. Die Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Viele Versicherer bieten eine Kombination von Berufsunfähigkeits- und Dread Disease Versicherung an, oder stellen Ihrem Vertrag noch eine Absicherung der Erwerbsminderung zur Wahl. Dann kann zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeits-, bzw. Erwerbsminderungsrente fällig werden. Dies müssen Sie aber ausdrücklich wählen. Kinder unter 18 Jahren werden in der Regel beitragsfrei mitversichert, meist ist die Versicherungssumme hier aber auf einen Teilbetrag ihrer eigenen begrenzt.

Die Versicherer schließen Leistungen aus, wenn der Versicherungsfall durch Krieg/Bürgerkrieg verursacht wurde (Leistungseinschränkung gilt in den ersten Tagen nach Kriegseintritt i.d.R. nicht). Auch ausgeschlossen sind Leistungen für Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt worden, oder für eine Selbsttötung innerhalb drei Jahren nach Vertragsabschluss.

Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die Selbsttötung nachweislich nicht dem freien Willen des Betroffenen entsprach, sondern auf eine Krankheit des Geistes zurückzuführen ist. Auch Krankheiten und Zustände, die auf die Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol und Drogen zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, sofern die Verabreichung der Medikamente nicht unter ärztlicher Aufsicht erfolgte.

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