Betriebshaftpflicht Musikschule
Hier spielt die Betriebshaftpflichtversicherung die erste Geige
Beim Stichwort „Musikschule“ denkt man unwillkürlich an Tonleitern, Instrumente und fröhliche Musikschüler, die in die Tasten hauen oder den Bogen schwingen. Die Betreiber von Musikschulen sollten aber auch an einen geeigneten Versicherungsschutz für ihren Betrieb denken.
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In Musikschulen sollen Kinder und Erwachsene das Musizieren erlernen: Unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte werden sie an Instrumente und Gesang herangeführt.
Wo sich Menschen kreativ entfalten, kann aber auch schon mal etwas passieren, was so nicht gedacht war: Schnell verursacht eine falsche Bewegung eine Beschädigung des angemieteten Unterrichtsraumes. Hier muss normalerweise der Betreiber der Musikschule haften und dem Vermieter den Schaden ersetzen.
Auch wenn sich ein Musikschüler aufgrund eines Versäumnisses des Betreibers verletzt, steht dieser dafür gerade. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, können saftige Rechnungen auf die Musikschule zukommen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Musikschulen sind solche Haftungsfälle aber vermeidbar.
Betriebshaftpflicht Musikschule: Leistungen
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Musikschulen leistet immer dann, wenn sich während des Unterrichts oder durch den Unterricht ein Schaden ereignet hat: So werden Personenschäden, Sachschäden und häufig auch Mietsachschäden weitgehend abgedeckt. In vielen verträgen ist der Schaden an eigenen Instrumenten von Musikschülern mit in die Police integriert: Beschädigt der von der Musikschule beauftragte Musiklehrer das Instrument dann versehentlich, zahlt die Versicherung.
Solche Bedingungen sollten jedoch vor dem Abschluss der Versicherung genau mit dem Versicherer abgeklärt werden, da die einzelnen Anbieter zu unterschiedlichen Konditionen versichern. Für die Instrumente der Musikschule muss in der Regel eine separate Instrumentenversicherung abgeschlossen werden.
Die Betriebshaftpflicht für Musikschulen schützt bei Schadensersatzforderungen: Klagt etwa ein Elternpaar, weil ihr Sprößling in der Musikschule durch eine lose Diele im Boden gestolpert ist, prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob die Ansprüche der Eltern berechtigt sind.
Kommt sie zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist, wehrt sie sie nach Art einer passiven Rechtschutzversicherung ab und übernimmt dabei auch die entstehenden Kosten. Sind die Forderungen jedoch gerechtfertigt, leistet der Versicherer Schadensersatz – maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Betriebshaftpflicht Musikschule: Kosten
Zusammen mit anderen Faktoren bestimmt die Summenhöhe der Deckungssumme auch die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Musikschulen: Innerhalb eines gewissen Rahmens kann sie mit dem Versicherer vereinbart werden. Das Risiko eines Schadens bemisst sich zudem an der Größe der Schule, d.h., an der Anzahl der Schüler und Mitarbeiter, so dass sich die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung hieran ebenfalls orientieren.
Daneben spielt der Jahresumsatz der Musikschule eine Rolle. In manchen Policen kann eine Selbstbeteiligung festgeschrieben werden, die die Höhe des Beitrags zur Betriebshaftpflichtversicherung für Musikschulen beeinflussen kann. Ob die Möglichkeit der Selbstbeteiligung genutzt wird, sollte aber gut überlegt sein: Bei vielen kleineren Schäden rechnet sich vielleicht eher ein Vertrag ohne Beteiligung.
Weitere Versicherungen für Musikschulen
Abgesehen von einer Betriebshaftpflicht benötigen Musikschulen noch weitere Versicherungen: Ganz oben auf der Liste steht die bereits erwähnte Instrumentenversicherung, über die die Musikinstrumente der Schulen gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust geschützt werden können.
Auch eine Betriebsinhaltsversicherung, die die technisch-kaufmännische Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren sowie teils Bargeld, Wertpapiere und Datenträger schützt, ist für eine Musikschule je nach Gegenwert der Einrichtung empfehlenswert.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Musikschulen im Vergleich
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