Betriebsinhaltsversicherung

Betriebsinhaltsversicherung: Überblick und Vergleich

Für einen Betrieb ist der Betriebsinhalt oftmals die Existenzgrundlage. Für Sie als Betriebsinhaber sind Ihre Waren und Vorräte Ihr Kapital. Eine Betriebsinhaltsversicherung schützt genau diese Werte.

Was ist eine Betriebsinhaltsversicherung?

Betriebsinhaltsversicherung

Was für eine Privatperson und deren Eigenheim die Hausratversicherung ist, ist für den Betrieb die Betriebsinhaltsversicherung.

Mit einer Betriebsinhaltsversicherung (auch unter dem Begriff Inventar- oder Geschäftsinhaltsversicherung geführt) werden bewegliche Sachen, also Maschinen, Betriebseinrichtung, Werkzeuge und Waren, versichert.

Auch das Eigentum des Versicherungsnehmers und fremdes Eigentum sind am Versicherungsort mitversichert. Glasbruch lässt sich in der Regel nach Vereinbarung einschließen.

Daten und Programme sowie Bargeld und Wertpapiere sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Suchen Sie als Spediteur oder Versandhandel keine Inhaltsversicherung, sondern eher eine Versicherung für Ihren Lagerbestand, dann finden Sie unter Lagerversicherung weitere Informationen.

Was ist in der Betriebsinhaltsversicherung versichert?

Die Inhaltsversicherung sichert den gesamten Betriebsinhalt in den Geschäftsräumen ab. Dazu gehören:

  • die kaufmännische und technische Einrichtung
  • das Mobiliar
  • Werkzeuge
  • Rohstoffe
  • Halb- und Fertigfabrikate
  • Waren
  • sonstige Vorräte
  • Maschinen und Anlagen

Die Mitversicherung von Maschinen erfolgt oftmals nur bis zu gewissen Grenzen. Teure fahrbare Maschinen, sollten deshalb unbedingt im Wege der Maschinenversicherung abgesichert werden, da sie nur so auch im Außeneinsatz und vollwertig geschützt sind.

Betriebsinhaltsversicherung: Versicherte Risiken und Versicherungsort

Schäden, die durch

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • austretendes Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm
  • Hagel

entstehen, werden von der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt. Achten Sie vor Abschluss der Versicherung unbedingt auf mögliche Ausschlüsse.

Auf Wunsch und oftmals gegen Zuschlag versichert werden können:

  • Erdbeben
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • böswillige Beschädigung

Oft werden Schäden z.B. dann nicht abgedeckt, wenn Öffnungen nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden. Auch Schäden durch Reinigungswasser etwa sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel nur am Versicherungsort, also am angegebenen Geschäftssitz. Einige Versicherungen bieten aber das Mitversichern von Transportwegen innerhalb der EU an. Der Leistungsfall sollte auch dann eintreten, wenn Sie den Betriebsinhalt wegen eines drohenden Schadens an einen anderen Ort verbringen und dieser auf dem Weg dorthin oder dort beschädigt wird.

Betriebsinhaltsversicherung: Leistungen

Welchen Wert die Versicherung ersetzt, hängt neben den vertraglichen Bestimmungen vor allem vom Zustand und der Nutzung der versicherten Sachen ab. Hier sehen Sie die drei Entschädigungsmöglichkeiten im Überblick:

Neuwert Zeitwert Gemeiner Wert
Der Neuwert ist der Preis, der aufgewendet werden muss, um die versicherte Sache wieder zu beschaffen.
Die Entschädigung des Neuwerts ist der Regelfall für das in der Betriebsinhaltsversicherung inkludierte Inventar.
Der Zeitwert ist der Wert der versicherten Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Beträgt der Wert der versicherten Sache aufgrund von Alter oder Abnutzung weniger als 40% des Neuwerts, wird der Zeitwert ersetzt.
Der gemeine Wert ist der Wert, der unter marktüblichen Umständen bei einem Verkauf am Markt erzielt werden kann. Der gemeine Wert wird dann ersetzt, wenn die versicherte Sache nicht mehr im Unternehmen genutzt werden kann (z.B. Prototypen und Austellungmodelle, nicht mehr genutzte Fertigungsanlagen)

Kosten, die zur Abwendung oder Minderung von Schäden an versicherten Sachen aufgewendet werden, werden ebenfalls vom Versicherer übernommen. Hier sollten Sie aber vorher Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft halten, da diese nur leistet, wenn die aufgewendeten Kosten angemessen und erfolgreich waren, oder vom Versicherer angeordnet.

Im Falle einer Beschädigung werden die Reparaturkosten übernommen. Aufräum- und Löscharbeiten sollten ebenfalls im Versicherungsschutz inkludiert sein.

Betriebsinhaltsversicherung: Die richtige Deckungssumme

Die Höhe der vereinbarten Deckungssumme spielt bei der Betriebsinhaltsversicherung eine bedeutende Rolle. Vor Abschluss eines Vertrags sollten Sie genau ermitteln, wie hoch der Wert der versicherten Sachen ist, denn eine Unterversicherung führt zu verkürzten Leistungen.

Das heißt: Stellt der Versicherer bei Eintritt des Schadensfalls fest, dass die versicherte Summe zu niedrig angesetzt wurde, entschädigt er Sie nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert.

Ein Beispiel? Der Wert Ihrer Waren und Betriebseinrichtung beträgt insgesamt 200.000 Euro. Sie haben angegeben, der Wert betrüge nur die Hälfte, also 100.000 Euro. Bei einem Einbruchdiebstahl ist Ihnen ein Schaden von 50.000 Euro entstanden. Obwohl die Deckungssumme die 50.000 Euro übersteigt, übernimmt der Versicherer in diesem Fall nur die Hälfte der Kosten, nämlich 25.000 Euro.

Sie sollten also die Kalkulation so genau wie möglich machen. Angesetzt wird der Neuwert der versicherten Güter. Nur bei starker Abnutzung kann auch der Zeitwert angegeben werden.

Tipp

Mit der Vereinbarung einer sogenannten Wertzuschlagsklausel wird die Versicherungssumme automatisch angepasst oder indexiert. Das heißt der Versicherungsschutz passt sich jährlich an und kann so kleinere Neuanschaffungen und Wertsteigerungen abbilden, ohne dass diese extra gemeldet werden müssen.

Ein Unterversicherungsverzicht, also der Verzicht des Versicherers eine mögliche Unterversicherung zu prüfen, besteht in der Regel nur für Schadensfälle in geringem Umfang.

Was kostet die Betriebsinhaltsversicherung?

Die Kosten einer Betriebsinhaltsversicherung hängen natürlich vorwiegend von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Aber auch die Art und Größe des Gewerbes sowie dessen Lage und Gefahrenpotential haben Auswirkung auf die zu zahlenden Versicherungsprämien. Diese sind daher ganz individuell zu ermitteln.

Als Unternehmer hat man aber durchaus die Möglichkeit die Kosten der Inventarversicherung zu senken. Die Vereinbarung von Selbstbehalten schmälert die Kosten. Ebenfalls günstig ist es, wenn Sie sich für eine jährliche Zahlweise entscheiden. Eine längere Vertragslaufzeit wird von den Anbietern oftmals mit nicht unerheblichen Rabatten belohnt.

Deckungserweiterungen, wie etwa die Mitversicherung von Elementarschäden, erhöhen die Beiträge. Trotzdem sollten Sie bedenken, dass ein entsprechender Schadensfall ohne Absicherung wesentlich teurer ist und unter Umständen sogar den Geschäftsbetrieb gefährdet.

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