Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung
BU-Anbieter: Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Swiss Life Versicherung bietet derzeit vier selbständige Berufsunfähigkeitstarife an: Das sind Swiss Life BU und BU plus, der Tarif Swiss Life4U und 4U plus. Lesen Sie im Folgenden, worin sich die Tarife im Einzelnen unterscheiden und wie die Swiss Life in Tests und Ratings abschneidet.
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Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung: Tarife und Varianten
Mit den Tarifen Swiss Life 4U und 4U plus hat die Swiss Life auch einen Starter-Tarif für Studenten, Schüler und Auszubildende im Angebot. Solche Tarife erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und werden von immer mehr Versicherern in verschiedenen Ausführungen angeboten.
Das „plus“ im Tarifnamen steht jeweils für die Option schon eine andauernde Arbeitsunfähigkeit, nicht erst die Berufsunfähigkeit, zu versichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei der Swiss Life Teil einer größeren Linie zum Arbeitskraftschutz. Ebenfalls angeboten werden u.a. der Swiss Life Vitalschutz und der SLP-Existenzschutz.
Dahinter verstecken sich eine Grundfähigkeitsversicherung und eine kombinierte Grundfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Absicherung. So soll auch für all diejenigen gesorgt werden, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder von den Versicherern abgelehnt werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch immer noch die beste Vorsorge für den schlimmsten Fall, weshalb wir diese hier genauer betrachten wollen. Wir sagen Ihnen zudem auch, wie die Swiss Life mit den Tarifen in Ratings und Tests abgeschnitten hat.
Die vier genannten Tarife unterscheiden sich mehr in den Eckpunkten als im Kern. Der Tarif Swiss Life BU setzt dabei den Standard. Es handelt sich um eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, aus der dem Versicherungsnehmer eine Rente gezahlt wird, sofern dieser wegen Krankheit, mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, Körperverletzung oder Pflegebedürftigkeit dauerhaft (ab 6 Monaten) nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Der verkürzte Prognosezeitraum von 6 Monaten wird in allen Tarifvarianten angeboten.
Der Tarif Swiss Life BU kann auch von Studenten, Schülern und Berufseinsteigern abgeschlossen werden, hier gelten dann andere Grenzen für die Höchstrente, die vereinbart werden kann. Wer sich als junger Mensch allerdings nur schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten kann, der kann mit dem Tarif Swiss Life BU 4U dieselben Leistungen bekommen, zahlt aber für bis zu 5 Jahre deutlich weniger als im Standardtarif. Dafür werden die Beiträge nach Ablauf der Startphase etwas teurer. Das kann den Einstieg in die BU deutlich vereinfachen, weil Ausbildungszeiten meist keine Zeiten im Leben sind, in denen man sich noch Extra-Ausgaben leisten kann.
Beide Tarife können in der abgewandelten plus-Variante mit AU-Klausel gewählt werden. Dann wird bei einer mindestens vier Monate bestehenden Arbeitsunfähigkeit, die in der Prognose insgesamt mindestens 6 Monate andauert, schon eine Rente gezahlt. Diese Zahlungen erfolgen längstens für 24 Monate.
Die meisten Versicherer bieten hier eine maximale Zahlungsdauer von 18 Monaten an. Die Rente wegen Arbeitsunfähigkeit erfordert auch keine gleichzeitige Beantragung der Rente wegen Berufsunfähigkeit wie es bei anderen Anbietern häufig der Fall ist. Hier zeigt sich die Swiss Life mit ihren Bestimmungen als sehr kundenfreundlich.
Die BU Versicherungstarife der Swiss Life im Überblick
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale der Swiss Life nochmal in der Übersicht:
Tarif | Swiss Life BU Tarif 120 | Swiss Life BU plus | Swiss Life BU 4U Tarif 122 | Swiss Life BU 4U plus |
---|---|---|---|---|
Verzicht auf abstrakte Verweisung | JA | |||
Prognosezeitraum | 6 Monate | |||
BU-Grad | ab 50% BU-Grad, 100% Rente; unter 50% keine Leistung | |||
Rückwirkende Leistungen | JA | |||
Nachversicherungsgarantie (ohne erneute Gesundheitsprüfung) | eingeschlossen; ereignisabhängig innerhalb von sechs Monaten u.a. bei Heirat, Scheidung, Geburt, Adoption oder Abschluss einer Berufsausbildung (bis 20 Jahre vor Versicherungs-ende) möglich. | eingeschlossen; ereignisabhängig innerhalb von sechs Monaten u.a. bei Heirat, Scheidung, Geburt, Adoption oder Abschluss einer Berufsausbildung (auch in Beitragsstufe 1 möglich, Erhöhung folgt zum Beginn des nächsten Jahres und daran gekoppelt ist der Übergang in Beitragsstufe 2) | ||
Wiedereingliederungshilfe | NEIN | |||
Dynamik im Leistungsfall | kann vereinbart werden, zwischen 1 und 3% | kann vereinbart werden, 1% | ||
Beitragsdynamik | kann vereinbart werden, zwischen 2 und 5% (bis Alter 55 jährlich wählbar) | |||
Karenzzeit | ja, 0, 3 oder 6 Monate | NEIN | ja, 0, 3 oder 6 Monate | NEIN |
Beitragsfreistellung/-pause | möglich | |||
AU-Klausel | NEIN | JA max. 24 Monate | NEIN | JA max. 24Monate |
Anzeigepflicht Berufswechsel | NEIN |
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Swiss Life im Test
Die aktuellen Tarife der Swiss Life wurden noch nicht dem Test der Stiftung Warentest unterzogen, da dieser schon eine Weile zurück liegt. Die wählbare AU-Klausel, die jetzt bestehende flexible Option zur Vereinbarung einer Beitragsdynamik und die Zusatzbausteine care/care plus und die Schwere-Krankheiten-Option gab es zur Zeit des letzten Tests noch nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life.
Ansonsten waren die Leistungen aber dieselben. In der Finanztest-Ausgabe 08/2015 wurde die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (damals noch Tarif SBU T 943) mit der Note „sehr gut“ (1,3) bewertet. Die Bedingungen wurden sogar mit 1,1 bewertet, bei dem Punkt „Anträge“, der sich auf Fragen des Versicherers bei Abschluss und damit auf die allgemeine Aufnahmepraxis bezieht, konnte die Swiss Life die Note 1,9 erreichen und schnitt damit besser ab als viele andere Anbieter.
Im aktuellen Rating (Stand 01/2017) des Analysehauses Franke und Bornberg kann die Swiss Life mit allen vier Tarifen die Bestnote „hervorragend“ (FFF) für sich einstreichen. Hier stehen die Versicherungsbedingungen im Vordergrund, welche bei der Swiss Life wohl wenig Grund zur Beanstandung geben.
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