Berufsunfähigkeit Richter
Geringes Berufsunfähigkeitsrisiko für Richter
Richter werden von den Versicherungen durchschnittlich in die Risikogruppe 1 eingestuft. Im Vergleich zu anderen Berufen werden Richter also sehr selten berufsunfähig.
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BU Risikoeinstufung für Richter
Richter/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 1 eingestuft.
BU Risikogruppe Richter
Aufgrund fehlender Verletzungs- und Unfallgefahr sowie nicht vorhandener typischer Berufskrankheiten werden Richter und Richterinnen vergleichsweise selten berufsunfähig. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherer stufen Richter entsprechend in die niedrigste Risikogruppe (BU Gruppe 1) ein.
Dennoch ist der Abschluss einer BU Versicherung zu empfehlen, denn das Risiko durch berufsunabhängige Faktoren berufsunfähig zu werden, bleibt bestehen.
Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit:
- Psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen (Männer: 43,7 %; Frauen: 51,2%)
- Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe (Männer: 13,7 %; Frauen: 13,4%)
- Krebs (Männer: 13,4 %; Frauen: 12,4%)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Richter / Richterinnen
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Richter zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Richtern
Aufgabenbereich: Richter und Richterinnen entscheiden über Recht und Unrecht. Bei Verfahren, bei denen sich zwei Parteien uneinig sind, werden beide Standpunkte untersucht und ermittelt, wer im Recht ist und somit seine Forderung durchgesetzt bekommt.
Allerdings gibt es nicht einen Richter für alle Streitfragen. Richter können sich für verschiedene Gebiete spezialisieren oder eingesetzt werden.
Man unterscheidet unter anderem das Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht, das Amtsgericht, das Landesgericht und das Oberlandesgericht. Des Weiteren gibt es das Sozialgericht oder Landessozialgericht, das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungs-gericht.
Arbeitsplatz: An seinem Schreibtisch verbringen Richter den größten Teil ihrer Arbeitszeit. Wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht, gehen sie in den dafür vorgesehen Sitzungssaal und danach wieder zurück in ihr Büro. Sie halten sich also den ganzen Tag am Gericht auf.
Beschäftigungsverhältnis: Richter sind Träger der Staatsgewalt. Sie sind von unserer Gesellschaft für unsere Gesellschaft angestellt. Das heißt, Richter arbeiten für den Staat. Entsprechend benötigen Richter auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel – siehe auch Dienstunfähigkeitsversicherung Richter.
BU Infothek Richter
Als Richter Anfang dreißig zahlen Sie für Ihre BU-Versicherung je nach Versicherer und Tarif zwischen 60 und 140 Euro pro Monat. Dafür erhalten Sie BU-Schutz bis zu Ihrem 67. Geburtstag und beziehen im Ernstfall eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro. Es ist sinnvoll, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen, da sich die Angebote in Preis und Leistung stark voneinander unterscheiden können!
Als Richter sind Sie zunächst Referendar bzw. Richter auf Probe. Werden Sie während dieser Zeit berufsunfähig, werden Sie von Ihrem Dienstherrn entlassen und erhalten kein Ruhegehalt, sind also nicht abgesichert. Insbesondere für diesen Fall ist der Erwerb einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsvertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU) enthält!
In der Regel können Sie sich gegen Berufsunfähigkeit bereits als Student versichern. Ausschlaggebend ist dann der Beruf, den Sie anstreben. Da Sie als Student noch nicht viel Geld für eine BU ausgeben können, empfiehlt sich ein Tarif mit Nachversicherungsgarantie.