Berufsunfähigkeit Postbote und Briefträger
Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko für Postboten
Durch die körperliche Belastung und die Unfallgefahr im Alltag von Postboten und Briefträgern werden diese relativ häufig berufsunfähig. Das Berufsunfähigkeitsrisiko von Postboten bewegt sich im Mittel in der BU Risikogruppe 4.
Auf dieser Seite
BU Risikoeinstufung für Postboten
Postboten/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 4 eingestuft.
Berufsgruppe Postbote
Versicherungsunternehmen stufen Versicherte entsprechend des Gefahrengrads ihres Berufs in verschiedene Risikoklassen ein.
Der Beruf des Postboten, Briefträgers und Paketzustellers ist mit relativ hohen Risiken verbunden. Deshalb ist der Versicherungsschutz für sie teuer, aber gleichzeitig auch sehr wichtig. Versicherungsunternehmen bieten für die jeweiligen Risikoklassen maßgeschneiderte Versicherungsmodelle an.
Sparpotenzial: Die Versicherungsunternehmen schätzen das berufsbedingte Risiko von Postboten und artverwandten Berufen unterschiedlich ein. Durch einen Vergleich können Sie eventuell sogar eine Versicherung finden, die Postboten in BU Risikogruppe 3 statt Risikogruppe 4 einteilt und Sie somit günstiger versichert.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Postboten
Um Ihnen die Suche nach einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung für Postboten zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Postboten / Briefträger [kostenfrei]
Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Postboten
Aufgabenbereich: Die Aufgabe von Postboten, Briefträgern und Paketzustellern besteht darin, Briefe und Pakete, die mit der Deutschen Post versandt werden, zuzustellen.
In ländlichen Regionen werden zusätzliche Dienstleistungen wie die Ein- und Auszahlung von Postbankguthaben, die Annahme von Postsendungen und der Verkauf von Briefmarken, angeboten.
Postboten, Briefträger und Paketzusteller ordnen die Briefe und Pakete entsprechend der Auslieferungsreihenfolge und stellen diese dann zu.
Ihnen stehen verschiedene Zustellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können die Post entweder in einem Kleintransporter, mit einem Postfahrrad, Moped oder Motorroller transportieren.
Arbeitsplatz: Postboten bewegen sich ausschließlich im Freien, wenn sie die Briefe und Postsendungen mit dem Postfahrrad, Moped oder Motorroller zustellen. Erfolgt die Zustellung mit dem Kleintransporter, so verbringen sie ihre Arbeitszeit sowohl im Fahrzeug als auch im Freien. Die Risiken des Berufs gehen zum einen auf die Gefahren zurück, die im Straßenverkehr lauern: Schwere körperliche Verletzungen als Folge eines Unfalls können zur sofortigen Berufsunfähigkeit führen.
Zum anderen besteht die Gefahr, dass Postboten, Briefträger und Paketzusteller von Hunden angefallen und gebissen werden. Auch dies kann schwerwiegende, gesundheitliche Folgen haben.
Beschäftigungsverhältnis: Postboten, Briefträger und Paketzusteller sind im Allgemeinen als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt.
BU Infothek Postbote
Als Postbote Ende zwanzig zahlen Sie für Ihre BU-Versicherung etwa zwischen 140 und 500(!) Euro, wenn Sie einen Vertrag mit Laufzeit bis zum regulären Rentenbeginn und eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.200 Euro absichern möchten. Da sich die Preise je nach Versicherer und Tarif stark voneinander unterscheiden, sollten Sie vor dem Abschluss unbedingt einen Vergleich machen!
Berufsunfähig sind Sie in den Augen der meisten Versicherer, wenn Sie Ihren bisher ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Haben Sie bisher 40 Stunden pro Woche gearbeitet und können jetzt nur noch 20 Stunden arbeiten, wären Sie demnach berufsunfähig. Es kommt jedoch immer auf die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen an.
Einige Versicherer bieten BU-Verträge mit einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) an. Sie erhalten dann bereits eine Zahlung, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Dazu müssen Sie allerdings mindestens sechs Monate am Stück krankgeschrieben sein; das Geld gibt es außerdem erst nachträglich. Experten empfehlen daher, im Bedarfsfall lieber eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen und auf die AU-Klausel zu verzichten.