Berufsunfähigkeit Chirurg

Moderates BU-Risiko für Chirurgen

Das Berufsunfähigkeitsrisiko für Chirurgen liegt in der Regel in der Risikogruppe 2. Da Chirurgen aus Sicht der Versicherer ein vergleichsweise geringes Versicherungsrisiko darstellen, können sich Chirurgen zu günstigen Konditionen gegen Berufsunfähigkeit schützen.

BU Risikoeinstufung für den Beruf Chirurg

Berufsunfähigkeit Chirurg

Chirurgen und Chirurginnen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.

BU Gruppe Chirurg

BU Gruppe Chirurg: Risikogruppe 2

Zwar verbindet man mit der Arbeit eines Chirurgen in erster Linie die Tätigkeit im Operationssaal, bei der eine ruhige Hand gefragt ist. Dabei wird aber oft vergessen, dass Chirurgen auch helfende und betreuende sowie beratende Tätigkeiten ausüben.

Ein Chirurg ist im Hinblick auf das Risiko der Berufs-unfähigkeit also keinesfalls mit einem Geigenvirtuosen zu vergleichen, der mit dem Verlust eines Fingers auch seinen Beruf einbüßt.

Auf Grund seiner beruflichen Flexibilität ist das BU-Risiko für ihn vergleichsweise moderat, was sich in günstigen Beitragssätzen widerspiegelt.

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten für unterschiedliche Berufsgruppen (hier Chirurgen und Berufe mit einem vergleichbaren Risikoprofil) Tarife an, die voneinander abweichen. Es lohnt sich daher, ausführlich zu vergleich und gegebenenfalls zu verhandeln, um einen günstigeren Tarif zu erwirken.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Chirurgen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Chirurgen und Chirurginnen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen BU Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Berufsbezogenes Arbeits- und Beschäftigungsfeld von Chirurgen

Aufgabenbereich: Die Chirurgie gehört zu den operativen Bereichen der Humanmedizin. Chirurgen diagnostizieren und behandeln chirurgische Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen. Darüber hinaus sind sie mit der Vor- und Nachbehandlung von Patienten betraut.

Arbeitsplatz: Fachärzte für Chirurgie arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, Hochschulkliniken und Facharztpraxen. Sie können auch in Gesundheitszentren beschäftigt sein. Weitere Betätigungsfelder für Chirurgen sind die medizinische Forschung und Lehre.

Die Ausbildung zum Facharzt für Chirurgie ist durch die Landesärzte-kammer geregelt und findet in den allermeisten Fällen an Kranken-häusern und Unikliniken statt. Bei der Ausbildung sind zahlreiche Spezialisierungen (Herzchirurgie, Gefäßchirurgie, Wirbelsäulenchirurgie etc.) möglich.

Chirurgen müssen sowohl Interesse an medizinischen Sachverhalten und präzisem Arbeiten (im OP), als auch soziales Geschick (z. B.: bei der Betreuung von Patienten während einer Reha-Maßnahme) mitbringen.

Beschäftigungsverhältnis: Das Gros der Chirurgen ist festangestellt. Andere haben sich mit eigenen Facharztpraxen oder dem Anbieten von Beratertätigkeiten selbstständig gemacht.

BU Infothek Chirurg

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Chirurgen?

Mit Mitte zwanzig müssen Sie als Chirurg mit Kosten zwischen ca. 60 und 130 Euro pro Monat rechnen. Dafür sichern Sie eine BU-Rente von 2.000 Euro bis zu Ihrem 67. Geburtstag ab. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Tarife können sich Preise und Leistungen der Versicherung stark voneinander unterscheiden. Vergleichen Sie deshalb unbedingt, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Was muss ich bei den Gesundheitsfragen der BU für Chirurgen beachten?

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag der BU für Chirurgen sorgfältig und ehrlich. Verschweigen Sie nichts, wonach konkret gefragt wird! Im BU-Fall prüft der Versicherer ganz genau, ob Sie alle Angaben korrekt gemacht haben. Ist das nicht der Fall, kann er Ihnen die BU-Rente verweigern. Damit Sie nichts vergessen, sollten Sie bei behandelnden Ärzten und Kliniken der abgefragten Zeiträume Einblick in Ihre Patientenakte nehmen.

Gilt die BU für Chirurgen weltweit?

Nicht jede BU für Chirurgen gilt auch weltweit: Manche Tarife sehen lediglich eine europaweite oder nur nationale Geltung vor. Wenn Sie beruflich oder privat häufiger ins Ausland reisen (möchten), sollten Sie also darauf achten, dass Ihr Versicherungsvertrag den Aufenthalt auch abdeckt. Meist gilt dann zusätzlich eine zeitliche Grenze von sechs Monaten oder einem Jahr.