Berufsunfähigkeit Pferdewirt
Gravierendes BU-Risiko für Pferdewirte
Aufgrund der körperlichen Belastung werden Pferdewirte von den meisten Versicherern in die Risikogruppe 5 eingeordnet. Das heißt, ihr Beruf zählt zu den Hochrisikoberufen.
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BU Risikoeinstufung für den Beruf Pferdewirt
Pferdewirte/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 5 eingestuft.
BU-Risiko Pferdewirt
Das Reiten der Pferde ist eine große Belastung für den Bewegungsapparat. Nicht selten kommt es bereits frühzeitig zu Bandscheibenvorfällen und chronischen Rückenleiden.
Beim Umgang mit Pferden besteht außerdem eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Stürze und Tritte. Neben den berufstypischen Risiken bestehen weitere, z.B. das Risiko einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls außerhalb der beruflichen Tätigkeit.
Für Pferdewirte ist es nicht einfach eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Die BU Versicherer versuchen, das Leistungsrisiko auszugleichen, indem sie Risikoaufschläge verlangen und Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Pferdewirte
Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten für einzelne Berufsgruppen bzw. Branchen – in diesem Fall für Pferdewirte – spezielle BU Tarife an. Diese sind dann an die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe angepasst und oft günstiger als „Allgemeintarife“. Profitieren Sie von diesen anbieterspezifischen Unterschieden und finden Sie die guten und günstigen Tarife für Pferdewirte.
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Pferdewirte zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Pferdewirten
Aufgabenbereich: Der Beruf des Pferdewirts gliedert sich in fünf Schwerpunkt-Bereiche auf: Pferdehaltung und Service, Klassische Reitausbildung, Pferderennen, Pferdezucht und Spezialreitwissen.
Je nach gewähltem Schwerpunkt unterscheidet sich die Tätigkeit. In fast allen Bereichen gehört zu Ihrer Tätigkeit als Pferdewirt jedoch immer die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln.
Das beinhaltet auch das Lagern von Futtern und die Überwachung der Lagertemperatur, die Beschaffung und Qualitätskontrolle von Futter und die Berechnung der Futterrationen unter Berücksichtigung von Alter und Gesundheitszustand der Tiere.
Des Weiteren sind Sie für die Unterbringung von Pferden zuständig, müssen Pferdeweiden düngen und bewirtschaften, Ausläufe einrichten, Reitböden und Ställe einrichten. Das tägliche Stallausmisten gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben als Pferdewirt. Die Pferde müssen gepflegt und täglich bewegt werden.
Im Bereich Pferdehaltung und Service beraten Sie Kunden hinsichtlich Fütterung, Haltung und Gesundheitsversorgung der Tiere und unterstützen Sie bei der Auswahl des Pferdes und bei der Teilnahme an Zucht- und Leistungsprüfungen. Im Bereich Pferderennen bilden Sie die Rennreiter aus und trainieren die Rennpferde, außerdem organisieren Sie Turniere.
Im Bereich Zucht planen Sie Zuchtmaßnahmen und veranlassen die Besamung der Stute. Sie überwachen auch den Geburtsvorgang und ziehen die Fohlen auf.
Arbeitsplatz und Beschäftigungsverhältnis: Pferdewirte arbeiten selbstständig oder angestellt in Gestüten, Deckstationen, in Reitschulen und auf Reiterhöfen, in Pferderennställen und Trainingsbetrieben. Die tägliche Arbeit findet meist in den Stallungen, in Hallen, im Freien und in Büroräumen statt.
BU Infothek für Pferdewirte
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist für Pferdewirte sehr hoch: Schnell ist ein Unfall passiert. Ein Sturz vom Pferd kann glimpflich ausgehen, aber auch mit einer Querschnittslähmung enden. Auch ein ängstliches Pferd, das scheut und austritt, kann den Pferdewirt damit unglücklich verletzen und schlimmstenfalls berufsunfähig machen. Die meisten Versicherungen (es gibt Unterschiede) stufen Pferdewirte in die Risikogruppe 5 ein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche BU-Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Die Ursache kann dabei eine Krankheit oder ein Unfall sein, die nicht zwingend mit der Ausübung des Berufes zu tun haben müssen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls eine monatliche Rente, doch darf der Versicherte hier fast keine Arbeitskraft mehr besitzen. Insofern ist die Berufsunfähigkeitsversicherung stets der Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorzuziehen. Ausnahme: Die BU Versicherung ist zu teuer und nicht bezahlbar oder der Gesundheitszustand führt dazu, dass die BU-Versicherer keinen Vertrag anbieten.
Pferdewirte werden von Versicherern meist in die höchste Risikogruppe 5, teilweise sogar in die Gruppe 6, eingeteilt. Das bedeutet: Die BU ist für Pferdewirte schwer zu erhalten. Möglich ist es trotzdem.
Ein 30-jähriger Pferdewirt kann eine BU-Rente von 1.000 Euro bis zum Endalter 60 schon für unter 100 Euro im Monat bekommen, vorausgesetzt, er schließt Turniersport aus. Die Beiträge variieren allerdings von Versicherer zu Versicherer (siehe Formular BU Vergleich Pferdewirt) und können auch deutlich höher liegen.