Berufsunfähigkeit Ingenieur
Übersichtliches BU Risiko für Ingenieure
Die hohe Verantwortung von Ingenieuren kann zu psychischem Druck und damit zur Berufsunfähigkeit führen. Dennoch wird das Risiko, berufsunfähig zu werden, von den Versicherern als vergleichsweise niedrig eingestuft – im Schnitt gilt Risikogruppe 2.
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Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für Ingenieure
Ingenieure/innen werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 2 eingestuft.
BU Risiko Ingenieur
Die Risikobewertung von Ingenieuren durch die Versicherer fällt relativ positiv aus. Das ist gut für Ingenieure, denn die Versicherer bieten bei einer geringen Risikoeinstufung überaus günstige Konditionen in der Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Durch eine niedrige Risikoeinstufung sollten Sie sich jedoch nicht beirren lassen, da das Berufsunfähigkeitsrisiko gerade durch den psychischen Druck, aber auch durch berufsunabhängige Krankheiten wie zum Beispiel Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen ohne Frage vorhanden ist.
Sparpotenzial für Ingenieure: Ingenieure, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten vor dem Abschluss genau vergleichen: Die Einstufung des Berufsunfähigkeitsrisikos kann nämlich von Versicherer zu Versicherer variieren. Der Einstufungskorridor (auch abhängig von der Berufsbezeichnung) liegt für Ingenieure zwischen BU Gruppe 1 bis 3.
Wichtig ist es, beim Vergleich eine möglichst genaue Berufsbezeichnung anzugeben, denn in Deutschland gibt es hunderte verschiedener Ingenieur-Studiengänge. Die genaue Berufsbezeichnung hat einen direkten Einfluss auf die Einstufung des Versicherers und somit auf die Tarife.
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ingenieure
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an.
Seien Sie bei der Berufseingabe bitte so präzise wie möglich, denn unterschiedliche Berufsbezeichnungen führen direkt zu niedrigeren bzw. höheren Beiträgen. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Ingenieure [kostenfrei]
BU relevantes Arbeits- und Beschäftigungsfeld von Ingenieuren
Aufgabenbereich: Die eigentliche Aufgabe eines Ingenieurs ist es, mit Hilfe naturwissenschaftlicher Erkenntnisse technische Systeme zu entwickeln und an deren Verbesserung zu arbeiten.
Ingenieure sind in den verschiedensten Bereichen tätig. So gehören etwa Maschinenbau, Anlagenbau, Energietechnik, Werkstofftechnik, Wirtschaft, Lebensmitteltechnologie und Elektrotechnik zu ihren Tätigkeitsfeldern.
Dementsprechend lang ist auch die Liste der Aufgaben, die ein Ingenieur heute bei seiner täglichen Arbeit zu erfüllen hat.
Mittlerweile gehören Tätigkeiten wie
zum Berufsbild des Ingenieurs.
Arbeitsplatz und Beschäftigungsverhältnis: Ingenieure arbeiten selbstständig oder als Angestellte in Unternehmen der Industrie, in Ingenieursbüros oder im öffentlichen Dienst – fast ausschließlich am Schreibtisch.
BU Risiko: Die enormen geistigen Anforderungen und der große Verantwortungsdruck, der auf Ingenieuren lastet, kann zu physischen und psychischen Belastungen führen, die schlimmstenfalls Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Neben Herz-Kreislauf- Beschwerden, Rücken- und Bandscheibenleiden und Krebserkrankungen ist das stressbedingte Burnout-Risiko nicht zu unterschätzen.
Bereits jetzt sind fast ein Drittel aller Berufsunfähigkeitsfälle auf psychische Ursachen zurückzuführen. Wenn Sie also auch nicht selbst auf der Baustelle stehen, ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, durchaus gegeben.
BU Infothek Ingenieur
Ingenieure haben im Schnitt ein eher geringes BU-Risiko und werden von BU-Versicherern meist in Risikogruppe 2 eingestuft. Damit zahlen sie vergleichsweise niedrige Beiträge für ihre BU. Auch Ingenieure können jedoch berufsunfähig werden – sei es durch Stress im Beruf, eine akute Erkrankung oder einen Unfall beim Sport. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft in beiden Fällen und zahlt eine monatliche BU-Rente.
Als Antragsteller sollten Sie Ihren Beruf immer möglichst genau angeben, da mit einer Spezialisierung auch mehr oder weniger Risiken einhergehen können. Auch wenn Sie für das Berufsbild eher ungewöhnliche Tätigkeiten ausüben, sollten Sie dies unbedingt angeben – wenn nötig, fügen Sie dem Antrag eine Tätigkeitsbeschreibung bei. Manche Versicherer bieten für solche Fälle auch einen Zusatzfragebogen an.
Genaueres regelt der Versicherungsvertrag. Normalerweise gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und auch nicht in der Lage sind, einem in Lebensstellung und Fähigkeiten vergleichbaren Beruf nachzugehen. Wenn Sie dies mit ärztlichen Diagnosen ausreichend belegen können, zahlt Ihnen die Versicherung die vereinbarte BU-Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherer kämpfen mit günstigen Prämien um die Gunst der Kunden - allerdings nur um diejenigen mit dem sogenannten "guten" Risiko. Die BU Tarife für körperlich Tätige hingegen werden immer teurer. Weiter »