Berufsunfähigkeit Notarfachangestellter

Geringes BU-Risiko für Notarfachangestellte

Notarfachangestellte werden von den meisten BU-Versicherern in Risikogruppe 1 eingestuft. Das berufsbedingte Risiko berufsunfähig zu werden ist bei ihnen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gering.

BU Risikoeinstufung für Notarfachangestellte

Berufsunfähigkeit Notarfachangestellter

Notarfachangestellte werden von den Versicherungsgesellschaften mehrheitlich in die BU Risikogruppe 1 eingestuft.

Berufsgruppe Notarfachangestellter

Berufsgruppe Notarfachangestellter: Risikogruppe 1

Die Risikogruppeneinteilung der einzelnen Berufe stützen sich auf Statistiken und aus der Bewertung von Risiken, die ein Beruf mit sich bringt, durch die BU-Versicherer. Als Notarfachangestellter haben Sie Glück: Ihr Beruf birgt kein besonders großes Risikopotenzial. Allerdings verringert das auch nicht das allgemeine BU-Risiko.

Auch wenn Sie nicht mit speziellen Berufskrankheiten rechnen müssen, so wäre es doch vermessen zu glauben, dass es immer nur die Anderen trifft. Krankheiten und Unfälle machen vor Niemandem Halt. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher überaus ratsam. In Risikogruppe 1 haben Sie den riesigen Vorteil, dass Sie weder mit Leistungsausschlüssen, noch mit Risikozuschlägen aufgrund Ihres Berufs rechnen müssen.

Sparpotenzial für Notarfachangestellte: Die BU-Versicherer bewerten die Risiken, denen Notarfachangestellte in ihrem Beruf ausgesetzt sind, ganz unterschiedlich. Einige Versicherer kommen daher auch zu einer ungünstigeren Risikogruppeneinordnung. Für Sie besteht daher ein großes Potenzial zu sparen darin, dass Sie den Versicherer finden, der Ihr Risiko möglichst gering einschätzt.

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Notarfachangestellte

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Notarfachangestellte zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Berufsbezogenes Arbeitsumfeld von Notarfachangestellten

Aufgaben: Die Aufgabe von Notarfachangestellten ist es, Notare bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Sie nehmen Beurkundungsaufträge von Mandanten entgegen, informieren diese darüber welche Unterlagen beim Beurkundungstermin mitzubringen sind und vereinbaren einen solchen. Notarfachangestellte erstellen Abschriften von Urkunden, fordern Unterlagen und Dokumente an, die für die Beurkundung benötigt werden und fertigen selbst Vorlagen für Schriftstücke an, z.B: Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen und ähnliches.

Notarfachangestellte sind dafür zuständig die Mitteilungspflichten gegenüber anderer Stellen, wie z.B. Gerichten und Behörden zu erfüllen. Sie erledigen und überwachen außerdem den Zahlungsverkehr und wickeln die Buchführung des Notariats ab, bzw. bereiten diese für den Steuerberater vor.

Des Weiteren müssen Notarfachangestellte allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten ausführen, so z.B. Akten anlegen und pflegen, Unterlagen aus Archiven besorgen und Recherchen für den Notar erledigen, den Postein- und -ausgang erledigen, sowie abgeschlossene Fälle ablegen, ferner Urkunden, Briefe und andere Schriftstücke nach Diktat anfertigen.

Arbeitsumgebung und Beschäftigungsverhältnis: Notarfachangestellte sind in aller Regel angestellt tätig in Notariaten oder kombinierten Notar- und Rechtsnawaltsbüros. Ihre tägliche Arbeitsumgebung sind Büroräume.

BU-Risiko: Die Arbeit von Notarfachangestellten findet ganz überwiegend im Sitzen und am Bildschirm statt. Dies kann auf Dauer zu Schädigungen des Bewegungsapparates führen, die dann eine weitere Ausübung des Berufs unmöglich machen. Schwere Erkrankungen, wie etwa Krebs oder Herz-Kreislauf-Krankheiten, und Unfälle  sind für Angehörige aller Berufsgruppen gleichermaßen ein Risiko.

BU Infothek Notarfachangestellte

Was kostet eine BU für Notarfachangestellte?

Mit Mitte zwanzig zahlen Sie als Notarfachangestellter BU-Beiträge zwischen 40 und knapp 300 Euro. Dafür erhalten Sie im BU-Fall eine monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro und einen Vertrag, der bis Endalter 67 läuft. Wie Sie sehen, sind die Versicherungsprämien sehr unterschiedlich! Machen Sie deshalb am besten einen Vergleich, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen.

Was passiert bei Teilzeitbeschäftigung?

In der BU-Versicherung gelten Sie regulär als berufsunfähig, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Für Teilzeitbeschäftigte gelten allerdings meist dieselben Regeln: Haben Sie also bisher 4 Stunden pro Tag gearbeitet, müssen Sie nachweisen, dass Sie höchstens noch 2 Stunden arbeiten können, um eine BU-Rente vom Versicherer zu bekommen.

Lohnt sich der Abschluss einer kleinen BU-Rente?

Der Abschluss einer kleinen BU-Rente lohnt sich normalerweise nicht, es sei denn, Sie sind (z.B. durch Mieteinnahmen) noch anderweitig finanziell abgesichert. Schließlich soll die BU-Rente im Ernstfall Ihren Lebensunterhalt sichern! Auf einen Hartz IV-Bezug würde die BU-Rente angerechnet, so dass Sie nichts „extra“ hätten.