Berufsunfähigkeitsversicherungen für Nageldesigner
Hohes BU-Risiko für Nageldesigner/innen
Verletzungsgefahr, Umgang mit Chemikalien und Infektionsgefahr. Das sind die Gründe für Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen das Berufsunfähigkeitsrisiko von Nageldesignern und Nageldesignerinnen als sehr hoch (BU Gruppe 5) einzustufen.
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Berufsunfähigkeitsrisikoeinstufung für den Beruf Nageldesigner
Tagtäglich arbeiten Nageldesigner/innen mit Chemikalien wie Nagellackentferner, Nagellack und Klebstoff. Dazu kommt die Infektionsgefahr durch den alltäglichen Körperkontakt mit den Kunden und die Verletzungsgefahr durch verschiedene Werkzeuge. Diese Faktoren sind Risikofaktoren für Nageldesigner/innen.
Aber auch berufsunabhängige Risiken wie psychische oder physische Krankheiten und Unfälle zählen wie bei anderen Berufsgruppen zu den Faktoren, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig machen.
Berufsgruppe Nageldesigner
Nageldesigner/innen werden von den Versicherungen mehrheitlich in die BU Risikogruppe 5 eingestuft.
Sparpotenzial für Nageldesigner und Nageldesignerinnen: Jede Versicherung teilt die Berufe und deren spezifisches Berufsrisiko anhand eigener Statistiken selbst in Risikogruppen ein.
Je höher die Risikogruppe, desto höher ist der monatliche Beitrag. Es lohnt sich daher, die Versicherungen untereinander zu vergleichen – die Beitragsunterschiede betragen bis zu 40 Prozent, selbst bei vergleichbaren Leistungen.
Berufsbezogenes Arbeitsumfeld
Aufgabenbereich: Ein/e Nageldesigner/in kümmert sich um die Pflege der Fuß- und Fingernägel und das schöne Aussehen derer. Zuerst wird der Kunde über neue Nageltrends und verschiedene Designmöglichkeiten informiert. Währenddessen wird die Beschaffenheit der Nägel von dem Nageldesigner begutachtet, damit er die richtige Pflege wählen kann.
Dann beginnt er die Nägel durch Reinigung vorzubereiten, indem er sie desinfiziert und entfettet. Im Anschluss daran werden die Nägel durch Schneiden oder Feilen modelliert und danach lackiert. Nach dem Lackieren und Anwenden der verschiedenen Nailart-Techniken werden Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die Pflege wird mit dem Auftragen spezieller Cremes und einer Massage zum Abschluss gebracht.
Arbeitsplatz: Die Verschönerung der Nägel führen Nageldesigner/innen an einem Kosmetiktisch durch. Wenn sie ihre kaufmännischen Arbeiten wie Buchhaltung, Personaleinteilungen oder Warenbestellungen erledigen müssen, ziehen sie sich in ihr Büro zurück.
Beschäftigungsverhältnis: Nageldesigner/innen findet man häufig in kosmetischen Einrichtungen, wie zum Beispiel in einem Friseursalon, auf Schönheitsfarmen oder in Kosmetiksalons. Aber auch in Saunaanlagen oder Schwimmbädern gibt es manchmal Kosmetikbereiche, wo sie ihre Arbeit verrichten.
Verschiedene Hotels, Gasthöfe und Pensionen haben Wellnessbereiche, für die sie Nageldesigner einstellen. Es gibt jedoch auch Nageldesigner/innen, die sich mit einem eigenen Studio selbständig machen, oder angestellt in einem solchen Studio arbeiten.
BU Vergleich für Nageldesigner und Nageldesignerinnen
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Nageldesigner/innen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der BU Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
BU Vergleich für Nageldesigner/innen [kostenfrei]
BU Infothek Nageldesigner/in
Nageldesigner/innen zahlen mit Anfang zwanzig Beiträge zwischen 70 Euro und 250 Euro, wenn sie eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro bis zum Rentenbeginn absichern wollen. Ist eine höhere Rente, z.B. von 1.500 Euro, gewünscht, zahlen Sie im Schnitt ab 100 Euro aufwärts. Der genaue Preis hängt vom Tarif ab (siehe BU Anbieter-Vergleich).
Da Nageldesigner/innen ständig mit Chemikalien umgehen, ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit eher hoch. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb unbedingt erworben werden! Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen auch, wenn die Berufsunfähigkeit nicht auf die tägliche Arbeit zurückgeht, sondern z.B. Folge eines Sturzes beim Sport ist.
Die meisten Versicherer verzichten bei einem Berufswechsel auf Ihre Meldung; der Vertrag bleibt unverändert bestehen. Näheres dazu finden Sie in den Vertragsbedingungen. Den Berufswechsel anzuzeigen kann sich trotzdem lohnen, wenn Sie in einen risikoärmeren Beruf wechseln: Mitunter verringert sich dann der Beitrag.